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14.08.2020

Sonderprogramm „Digitalen und stationären Einzelhandel zusammendenken“: Einreichungsfrist verlängert

Nach erfolgreichem Start eines Sonderprogramms zur Unterstützung des Einzelhandels, hat das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIDE) die Einreichungsfrist für Unternehmen um zwei Wochen verlängert. Ziel des Sonderprogramms ist es, Unternehmen auf dem Weg in die Digitalisierung zu begleiten und in der Krise zu stärken.

In Nordrhein-Westfalen kämpft der Einzelhandel noch immer mit den wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie. Um die Krise zu bewältigen, greifen viele Händlerinnen und Händler auf digitale Technologien zurück.

Um Unternehmen auf dem Weg zur Digitalisierung zu unterstützen, hat die nordrhein-westfälische Landesregierung den Projektaufruf „Digitalen und stationären Einzelhandel zusammendenken“ ins Leben gerufen. Seit dem Start des Sonderprogramms am 25. Juni 2020 wurden bereits mehr als 200 Förderanträge eingereicht. Aufgrund der hohen Nachfrage hat die Landesregierung daher das Fördervolumen aufgestockt und die Einreichungsfrist um zwei Wochen verlängert. Anträge können nun also noch bis zum 15. September 2020 beim Projektträger Jülich (PtJ) eingereicht werden.

Wirtschafts- und Digitalminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart freut sich über das große Interesse an dem Sonderprogramm und betont: „Digitale Technologien können Händlerinnen und Händlern dabei helfen, gestärkt aus der Krise hervorzugehen. Die wachsende Nachfrage zeigt, dass die Unternehmen diese Chance erkennen und für sich nutzen möchten.“

Der Projektaufruf richtet sich an Kleinunternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten und einem Umsatz von maximal zehn Millionen Euro oder einer Jahresbilanzsumme von bis zu zehn Millionen Euro. Unterstützt werden kurzfristige Projekte, die Kleinunternehmen für den Aus- oder Aufbau digitaler Technologien planen. Die Projekte müssen der Abwehr oder Abmilderung der Folgen der Corona-Krise dienen. Maximal erhalten Unternehmen eine Förderung von 12.000 Euro bei einem Fördersatz von bis zu 90 Prozent.

Betreut wird das Sonderprogramm im Auftrag des MWIDE durch den Projektträger Jülich (PtJ).

PtJ ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001 : 2015 und ISO 27001 auf Basis IT-Grundschutz