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02.09.2024

Neue Förderrichtlinie unterstützt den Mittelstand bei der Dekarbonisierung

Die neue Förderrichtlinie „Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK)“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz soll den industriellen Mittelstand bei der Dekarbonisierung unterstützen. Sie besteht aus zwei Modulen: Modul 1 adressiert Projekte zur Vermeidung von CO2. In Modul 2 werden Investitionen und Innovationen im Bereich Abscheidung, Speicherung und Nutzung von CO2 (CCU/CCS) für schwer vermeidbare CO2-Emissionen gefördert. Wir sind für die Förderung im Modul 2 zuständig.

Die BIK ergänzt die bestehende Förderung z. B. im Rahmen der Klimaschutzverträge und schließt die Lücke zum Mittelstand, indem sie gezielt kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) adressiert. BIK und Klimaschutzverträge sind aufeinander abgestimmt und können nicht kumuliert werden. Die Fördermöglichkeiten starten ab einer Projektgröße von 500.000 Euro für KMU und einer Million Euro für große Unternehmen.

Für das Förderprogramm stehen nach derzeitiger Planung bis 2030 circa 3,3 Milliarden Euro zur Verfügung. Es soll jährliche Förderwettbewerbe geben. Der erste Förderaufruf startete am 1. September 2024. Unternehmen haben ab sofort drei Monate Zeit, ihre Skizzen einzureichen.

Weitere Informationen zu den Fördermodulen:

1. Förderung von Dekarbonisierungsprojekten (Modul 1)

Angesprochen werden alle Industrieunternehmen, die Anlagen mit industriellen Prozessen planen oder betreiben und mindestens 40 Prozent ihrer CO2-Emissionen in der Produktion durch Investitionen oder Forschungsprojekte einsparen wollen. Die maximale Förderung im Modul 1 beträgt bis zu 200 Millionen Euro pro Unternehmen.

Informationen zu diesem Modul finden Sie auf der Website des Kompetenzzentrum Klimaschutz in energieintensiven Industrien.

2. Anwendung und Umsetzung von CCU und CCS (Modul 2)

Im Einklang mit den Eckpunkten der Carbon Management-Strategie wird die Abscheidung, Speicherung und Nutzung von CO2 (CCU/CCS) von schwer vermeidbaren CO2-Emissionen gefördert. Investitionsvorhaben sind mit bis zu 30 Millionen Euro förderfähig; industrielle Forschungsprojekte mit bis zu 35 Millionen Euro.

Nutzen Sie gerne unser Beratungsangebot oder die Informationen auf unserer Website.

Kontakt

Dr. Heiko Gerhauser
+49 02461 61-96830
Dr. Rena Gradmann
+49 030 20199-584

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