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Förderprogramm „Go-to-Market Gutschein“ unterstützt Start-ups in NRW bei Prototypenentwicklung

28.05.2024

Bild: © Deivison – stock.adobe.com (generiert mit KI)

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Ab sofort können Projektanträge für die Fördermaßnahme „Go-to-Market Gutschein“ eingereicht werden. Die Förderung wird im Rahmen des EFRE/JTF-Programms NRW 2021-2027 von der beim Projektträger Jülich (PtJ) angesiedelten Innovationsförderagentur (IN.NRW) im Auftrag des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen umgesetzt. Gefördert wird die Entwicklung einer innovativen Idee hin zu einem Prototyp eines digitalen Produkts.

Um die Anzahl erfolgreicher Start-ups in Nordrhein-Westfalen zu steigern und ihre Rolle als Treiber innovativer Technologien zu stärken, wurde die Förderung „Go-to-Market Gutschein“ins Leben gerufen. Das Programm zielt darauf ab, den Markteintritt von Start-ups zu erleichtern und ihre Fähigkeit zur Bewältigung digitaler und nachhaltiger Herausforderungen zu unterstützen.

Ein entscheidender Faktor für den Erfolg eines Start-ups ist die Qualität seines Prototyps, der es ermöglicht, innovative Produkte unter realen Marktbedingungen zu testen und potenzielle Kunden und Investoren zu überzeugen. Oft fehlen den jungen Gründungsteams jedoch die erforderlichen Möglichkeiten zur Entwicklung eines praxistauglichen Prototyps, weshalb häufig bereits in einem frühen Stadium der Unternehmensgründung auf externe Kompetenzen, wie z. B. Software-Entwicklung, zurückgegriffen werden muss.

„Go-to-Market Gutschein“richtet sich an nicht-börsennotierte Kleinstunternehmen, die vor höchstens drei Jahren gegründet wurden und ihren Sitz in NRW haben. Es deckt eine Vielzahl direkter und indirekter Ausgaben für Fremdleistungen ab, die im Zusammenhang mit der Prototypenentwicklung auftauchen können. Pro Projekt können bis zu 50.000 Euro für förderfähige Ausgaben über einen Zeitraum von 12 Monaten beantragt werden. Die Förderquote beträgt 70 Prozent der förderfähigen Ausgaben, mit einer maximalen Zuwendung von 35.000 Euro. Die vollständigen Anträge können bis zum 30. November 2025 eingereicht werden, und jedes Start-up kann die Förderung nur einmal beantragen.

Dieses Förderprogramm ist ein wichtiger Schritt zur Stärkung des Innovationsökosystems in NRW und zur Förderung vielversprechender Start-ups auf ihrem Weg zum Markterfolg.

Informationsveranstaltungen für Go-to-Market Gutschein

  • Infoveranstaltung: Donnerstag, 6. Juni 2024, 10:00 bis 11:30 Uhr. Zur Anmeldung.

Über die Innovationsförderagentur NRW 2021-2027

Die Innovationsförderagentur NRW (IN.NRW) setzt im Auftrag der Landesregierung Nordrhein-Westfalen (NRW) unter dem Dach von PtJ weite Teile des EFRE/JTF-Programms NRW 2021-2027 um. Übergeordnete Zielsetzung des EFRE/JTF-Programms NRW 2021-2027 ist es, mit einem Bündel unterschiedlicher Fördermaßnahmen signifikante Impulse für eine nachhaltige und digitale Transformation der nordrhein-westfälischen Wirtschaft zu setzen. Zudem sollen Beiträge zu einem bürgerfreundlicheren Europa geleistet werden. Die Mitarbeitenden der IN.NRW unterstützen und beraten Förderinteressierte im gesamten Prozess der Projektförderung: von der Idee über den Förderantrag und die laufende Begleitung bis hin zum Projektabschluss.

Weitere Informationen

Förderaufruf „Go-to-Market Gutschein“

Förderbekanntmachung „Go-to-Market Gutschein“

Innovationsförderagentur NRW (IN.NRW)

EFRE/JTF-Programm NRW 2021-2027

Der Projektträger Jülich in Zahlen im Jahr 2023
1.629
Mitarbeiter/innen
30.770
Laufende Vorhaben
3392,05
Fördervolumen in Mio. Euro
4
Geschäftsstellen

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