Gründungsstipendium.NRW
Das Gründungsstipendium NRW ist eine Initiative des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie (MWIKE) des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW) zur Förderung von innovativen Unternehmensgründungen in NRW. Die Initiative richtet sich an Gründerinnen und Gründer, die ihre Geschäftsidee im Bereich zukunftsorientierter Technologien und innovativer Dienstleistungen und Geschäftsmodelle in NRW realisieren wollen. Ziel ist es, Gründerinnen und Gründer vor und zu Beginn ihrer Existenzgründung zu unterstützen, sodass sie in dieser anspruchsvollen Phase den Freiraum haben, sich voll auf die Vorbereitung und Umsetzung ihrer Geschäftsidee konzentrieren zu können.
Wer wird gefördert?
Förderberechtigt sind Gründende, die das achtzehnte Lebensjahr abgeschlossen haben und in NRW ihren Wohnsitz haben. Des Weiteren muss entweder der Wille bestehen, sich mit einem innovativen Unternehmen in NRW selbstständig zu machen oder bereits ein Kleinstunternehmen innerhalb der letzten zwölf Monate in NRW gegründet worden sein. Einzelgründende und Teams mit bis zu drei Gründenden können über einen Zeitraum von bis zu zwölf Monaten gefördert werden.
Was wird gefördert?
Das Stipendium richtet sich an Gründende vor bzw. kurz nach einer innovativen Unternehmensgründung. Als innovativ gelten im Rahmen des Gründungsstipendium NRW die Schaffung von etwas Neuem bzw. einer Neuerung, wie etwa die Entwicklung oder Verbesserung eines Produktes oder Verfahrens, sowie die Schaffung einer neuen Dienstleistung mit deutlichem Kundennutzen.
Wie wird gefördert?
Neben einem monatlichen Stipendium in Höhe von 1.200 Euro je Gründendem profitieren die Stipendiaten von projektbegleitender Gründungsbetreuung durch von akkreditierten Gründungsnetzwerken vermittelte Coaches, die einschlägige Erfahrung in der Unterstützung von Existenzgründungen besitzen. Hierbei werden die Gründenden individuell gecoacht und es werden jeweils auf die Geschäftsidee zugeschnittene Betreuungsfahrpläne erstellt.
Die Auswahl der Stipendiaten erfolgt durch eine qualifizierte Jury, die vom betreuenden Netzwerk berufen wird. Die Entscheidung zur Förderung wird hierbei auf der Basis eines aussagekräftigen Ideenpapiers und einer persönlichen Präsentation gefällt. Eine schriftliche Empfehlung der Jury sowie eine Betreuungszusage des projektbegleitenden Gründungsnetzwerkes erlauben eine Förderung, die vom Projektträger Jülich (PtJ) bewilligt wird.
Kontakt
Eike Welder
Julian Finklenburg
Dr. Katharina Henkel
Hotline: 02461 61-85621
E-Mail: ptj-gruenden@fz-juelich.de
Weiterführende Links
Gründungsstipendium NRWPtJ ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001 : 2015 und ISO 27001 auf Basis IT-Grundschutz