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Einreichung möglich

Gründungsstipendium.NRW

eine Initiative des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen

Das Gründungsstipendium NRW ist eine Initiative des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie (MWIKE) des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW) zur Förderung von innovativen Unternehmensgründungen in NRW. Die Initiative richtet sich an Gründerinnen und Gründer, die ihre Geschäftsidee im Bereich zukunftsorientierter Technologien und innovativer Dienstleistungen und Geschäftsmodelle in NRW realisieren wollen. Ziel ist es, Gründerinnen und Gründer vor und zu Beginn ihrer Existenzgründung zu unterstützen, sodass sie in dieser anspruchsvollen Phase den Freiraum haben, sich voll auf die Vorbereitung und Umsetzung ihrer Geschäftsidee konzentrieren zu können.

Eine Einreichung ist unbefristet möglich.

Gründungsstipendium NRW Diversität+

Mit Diversität zum Erfolg: Das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE) hat Anfang April 2025 eine Erweiterung des Gründungsstipendium NRW verkündet: Das Gründungsstipendium NRW Diversität+ für mehr Vielfalt im Gründungsgeschehen.

  • Stipendiatinnen und Stipendiaten, die ab April 2025 Ihr Unternehmen während des Stipendiums neu gründen, erhalten einen Zuschuss, wenn das Team aus Personen unterschiedlichen Geschlechts besteht. Der Zuschuss in Höhe von 300 € pro Monat erfolgt auf Antrag in Form einer Einmalzahlung in Höhe von 3.600 €.
  • Ein Antrag auf das Gründungsstipendium NRW Diversität+ kann zwischen dem siebten und zwölften Fördermonat des Stipendiums und sobald die Unternehmensgründung abgeschlossen ist über Zuschuss- und Änderungsanträge im Wirtschafts-Service-Portal.NRW gestellt werden.

Weitere Informationen zum Gründungsstipendium NRW Diversität+ gibt es hier.

Wer wird gefördert?

Förderberechtigt sind Gründende, die das achtzehnte Lebensjahr abgeschlossen haben und in NRW ihren Wohnsitz haben. Des Weiteren muss entweder der Wille bestehen, sich mit einem innovativen Unternehmen in NRW selbstständig zu machen oder bereits ein Kleinstunternehmen innerhalb der letzten zwölf Monate in NRW gegründet worden sein. Einzelgründende und Teams mit bis zu drei Gründenden können über einen Zeitraum von bis zu zwölf Monaten gefördert werden.

Was wird gefördert?

Das Stipendium richtet sich an Gründende vor bzw. kurz nach einer innovativen Unternehmensgründung. Als innovativ gelten im Rahmen des Gründungsstipendium NRW die Schaffung von etwas Neuem bzw. einer Neuerung, wie etwa die Entwicklung oder Verbesserung eines Produktes oder Verfahrens, sowie die Schaffung einer neuen Dienstleistung mit deutlichem Kundennutzen.

Wie wird gefördert?

Neben einem monatlichen Stipendium in Höhe von 1.200 Euro je Gründendem profitieren die Stipendiaten von projektbegleitender Gründungsbetreuung durch von akkreditierten Gründungsnetzwerken vermittelte Coaches, die einschlägige Erfahrung in der Unterstützung von Existenzgründungen besitzen. Hierbei werden die Gründenden individuell gecoacht und es werden jeweils auf die Geschäftsidee zugeschnittene Betreuungsfahrpläne erstellt.

Die Auswahl der Stipendiaten erfolgt durch eine qualifizierte Jury, die vom betreuenden Netzwerk berufen wird. Die Entscheidung zur Förderung wird hierbei auf der Basis eines aussagekräftigen Ideenpapiers und einer persönlichen Präsentation gefällt. Eine schriftliche Empfehlung der Jury sowie eine Betreuungszusage des projektbegleitenden Gründungsnetzwerkes erlauben eine Förderung, die vom Projektträger Jülich (PtJ) bewilligt wird.

Im Rahmen des Gründungsstipendium NRW Diversität+ können Stipendiatinnen und Stipendiaten nun zusätzlich einen monatlichen Zuschuss von 300 Euro pro Person erhalten, wenn das Unternehmen durch ein Team mit Personen unterschiedlichen Geschlechts während des Stipendiums neu gegründet wird. Der Zuschuss erfolgt in Form einer Einmalzahlung in Höhe von 3.600 € und kann frühestens im siebten bis zwölften Monat der Förderung beantragt werden.

Kontakt

Dr. Holger Giani
Eike Welder
Julian Finklenburg
Dr. Katharina Henkel
+49 02461 61-85621

PtJ ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2015 und ISO 27001 auf Basis IT-Grundschutz und ist validiert nach EMAS (EG-Verordnung Nr. 1221/2009) und EN ISO 14001:2015