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Einreichung nicht möglich

Förderwettbewerb 5G.NRW

eine Initiative des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen

5G wird als Schlüsseltechnologie der digitalen Transformation die Basis für die zunehmende industrielle Digitalisierung legen und die hierfür erforderliche Qualität, Geschwindigkeit sowie Kapazität der Vernetzung und Datenübertragung bereitstellen. 5G hat eine bis zu 100 Mal höhere Datenübertragungsrate als heutige LTE-Netze (4G) und kann mehr Nutzer in einer Mobilfunkzelle versorgen. Dies ist insbesondere im industriellen Umfeld wichtig, wo eine Vielzahl von Sendern auf kleinem Raum konzentriert wird. Durch die extrem niedrigen Latenzzeiten eignet sich 5G für Anwendungen und kritische Infrastrukturen, die in Echtzeit überwacht und gesteuert werden.

Die 5G-Netze ermöglichen eine Vielzahl neuer Geschäftsmodelle. Dazu gehören zum Beispiel das vernetzte Fahren, Industrie 4.0 sowie die Telemedizin. 5G ermöglicht somit ökonomische, ökologische und soziale Entwicklungssprünge in allen Bereichen der Wirtschaft und des täglichen Lebens.

Eine Einreichung ist nicht mehr möglich.

Aktuelles aus dem Wettbewerb

Aus den 51 Einreichungen der zweiten Runde wurden insgesamt 24 Projekte für eine Förderung von bis zu 37 Millionen Euro empfohlen.

Aus den 24 Einreichungen der ersten Runde wurden insgesamt 13 Projekte für eine Förderung von bis zu 26 Millionen Euro empfohlen.

Es ist keine weitere Runde geplant.

Der Wettbewerb

Der Förderwettbewerb ist anwendungsoffen angelegt, es gibt keinen spezifischen Fokus auf einzelne Anwendungsfelder oder Fördergegenstände.

Um Nordrhein-Westfalen zum Leitmarkt für diese wichtige Technologie zu entwickeln, startet die nordrhein-westfälische Landesregierung den Förderwettbewerb 5G.NRW. Bewerbungen für Projektförderungen können in den folgenden Förderschwerpunkten eingereicht werden:

  1. 5G-Forschung und Entwicklung
  2. 5G-Testzentren für Forschung und Entwicklung
  3. 5G-Campusnetze für Prozess- und Organisationsinnovationen
  4. Lokale und regionale 5G-Reallabore
  5. Entwicklung von 5G-Anwendungen und -Geschäftsmodellen, inkl. Gründungen

Sie finden alle relevanten Dokumente (Ausfüllhilfe, Bewerbungsunterlagen, 5G.NRW-Richtlinie) rechts unter „Downloads“ . Dort stehen Ihnen ebenfalls die Folien der Informationsveranstaltungen zur Verfügung.

Bitte beachten Sie, dass alle geförderten Projekte zwingend in Nordrhein-Westfalen umgesetzt und verwertet werden müssen.

Gutachtergremium

  • Dr.-Ing. Christian Bauer, stellvertretender Vorsitzender (Lead Developer 5G, TRUMPF Werkzeugmaschinenfabrik GmbH + Co. KG, Ditzingen)
  • Dr. Iris Henseler-Unger, Vorsitzende (Vizepräsidentin a. D. der Bundesnetzagentur, Bonn)
  • Prof. Dr. Engel Hessel (Leiterin des Instituts für Agrartechnologie, Johann Heinrich von Thünen-Institut – Bundesforschungsinstitut für Ländliche Räume, Wald und Fischerei, Braunschweig)
  • Stefanie Kemp (Mitglied des Präsidiums, eco – Verband der Internetwirtschaft e. V., Köln; Country Leader Germany, Oracle, München)
  • Prof. Dr. Wolfgang Kiess (Professor für Softwaretechnik für Industrie 4.0; Direktor Interdisziplinäres Institut für Digitalisierung (IIFD), Hochschule Koblenz)
  • Dr.-Ing. Andreas Müller (Vorsitzender, 5G Alliance for Connected Industries and Automation (5G-ACIA); Head of Communication and Network Technology, Robert Bosch GmbH, Renningen)
  • Prof. Dr.-Ing. Hans Dieter Schotten (Inhaber des Lehrstuhls für Lehrstuhl für Funkkommunikation und Navigation, Technische Universität Kaiserslautern; Leiter des Forschungsbereichs Intelligente Netze, Deutsches Forschungszentrum für Künstliche Intelligenz, Kaiserslautern)
  • Gabriele Schrenk (Vorstandsmitglied, EANTC AG - European Advanced Networking Test Center, Berlin)
  • Dr. Alexander von Frankenberg (Geschäftsführer, High-Tech Gründerfonds Management GmbH, Bonn)

 

Für eventuelle Rückfragen zum Wettbewerb stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Es besteht sowohl die Möglichkeit zur telefonischen Beratung wie auch zu einem persönlichen Beratungsgespräch in Jülich. Bitte kommen Sie zwecks Terminvereinbarung auf uns zu. Die Termine werden nach Eingang vergeben.

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