Material-Hub-Initiative: MaterialNeutral - Ressourcensouveränität durch Materialinnovationen
Mit weniger Ressourcen gleich viel oder mehr Nutzen erreichen - dies ist das Leitmotiv des Material-Hubs „MaterialNeutral“. Der Weg hin zu einer ressourceneffizienten und nachhaltig wirtschaftenden Industrie und Gesellschaft soll unterstützt und ein wichtiger Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele der Bundesregierung sowie des Europäischen Green Deals geleistet werden.
Ziel der Material-Hub-Initiative „MaterialNeutral“ ist eine missionsorientierte Förderung von Materialinnovationen zur Lösung drängender gesellschaftlicher wie auch industrierelevanter Fragestellungen in einem ganzheitlichen und akteursübergreifenden förderpolitischen Ansatz. Im Fokus steht die Steigerung der Ressourcen- und Materialeffizienz sowie die Substitution kritischer Rohstoffe, um Treibhausgasemissionen zu reduzieren und geopolitische und technologische Importabhängigkeiten abzubauen.
Die Methodenkompetenz in Deutschland soll im Rahmen der Forschungs- und Entwicklungsarbeiten weiter ausgebaut werden. Die Verwertung und Skalierung der Ergebnisse bis zum Technologietransfer in die industrielle Anwendung sowie die Digitalisierung der Materialentwicklungen und –prozessierung/ Verarbeitung sind essentielle Bestandteile des stufenweisen und längerfristigen Hub-Konzepts und sollen im Rahmen der Förderprojekte bereits angelegt und über die Förderlaufzeit vorangetrieben werden. Kooperations- und Synergiepotenziale zwischen Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft sollen bestmöglich für die angestrebte Nachhaltigkeit und Ressourceneffizienz genutzt werden. Innovative Materialien und Werkstoffe sollen auf diese Weise sicher, verfügbar, umweltfreundlich und nachhaltig gestaltet werden.
Der Förderaufruf zum Modul 2 „Materialinnovationen durch nachhaltige Rohstoffnutzung“ des Material-Hubs wurde am 18. September 2024 im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Weitere Informationen zu den Fördermodulen
Im Fokus von Modul 1 steht die Entwicklung von innovativen Katalysator- und Membranmaterialien, um energie- und CO2-reiche Prozesse effizienter und nachhaltiger zu gestalten oder durch nachhaltigere Alternativen zu ersetzen (im Sinne von Energie- und CO2-Einsparung). Durch Nutzung der Effizienzpotenziale sollen industrielle Prozesse auf allen Wertschöpfungsebenen mit gleicher oder höherer Leistung bei gleichzeitig reduziertem Ressourceneinsatz geführt und unerwünschte Produkte (u. a. Nebenprodukte und Treibhausgase) minimiert oder einer Nutzung im Kreislauf zugeführt werden. Die zu adressierenden Forschungsschwerpunkte zu den Bereichen Katalysatoren (A1-A3) und Membranen (B1-B3) werden unter „Gegenstand der Förderung“ in der Bekanntmachung für eine zielgerichtete Beantragung weiter konkretisiert.
Zur Initiative sind übergreifende Begleitaktivitäten vorgesehen, welche der Vernetzung, Öffentlichkeitarbeit, Entwicklung von Indikatoren und dem Industrietransfer dienen.
Bitte beachten Sie die Änderungsbekanntmachung im Download-Bereich.
Modul 2: Materialinnovationen durch nachhaltige Rohstoffnutzung
Skizzeneinreichung möglich
Modul 2 fokussiert die Entwicklung von Materialinnovationen, die durch eine nachhaltige Nutzung von Rohstoffen gekennzeichnet sind.
Ziel ist es, durch innovative Forschungs- und Entwicklungsarbeiten Treibhausgasemissionen zu reduzieren, Primärrohstoffe zu schonen, Rohstoffabhängigkeiten zu senken und Auswirkungen auf Mensch und Umwelt zu verringern. Die Projekte sollen dabei eine umfassende Betrachtung des gesamten Materiallebenszyklus berücksichtigen – vom Design und der Materialentwicklung über die Verarbeitung bis hin zum Lebensende.
Nachhaltigkeit und Sicherheit stehen im Zentrum, da Materialien und Produkte nur dann eine langfristige Marktzulassung in Europa erhalten sollen, wenn sie diesen Kriterien entsprechen. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Digitalisierung der Material- und Prozessentwicklung, wobei auf die Nutzung einheitlicher und standardisierter Methoden, sowie die Speicherung relevanter Daten nach den FAIR-Prinzipien (findable, accessible, interoperable, reusable) Wert gelegt wird.
Am Ende der Projektlaufzeit soll die Erreichung der Ziele, auf die die entwickelten Materialinnovationen einzahlen, mit konkreten Indikatoren messbar sein. Geeignete Indikatoren sollen durch das Begleitprojekt „MANTRA“ (s. weiterführende Links) in Zusammenarbeit mit den FuE-Projekten gemeinsam erarbeitet werden. Erfolgreiche Projekte haben die Möglichkeit, sich auf eine anschließende Förderung in der Transferphase zu bewerben.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen. Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung (Unternehmen) beziehungsweise einer sonstigen Einrichtung, die der nichtwirtschaftlichen Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient (Hochschule, Forschungs-/Wissenschaftseinrichtung, vergleichbare Institution), in Deutschland verlangt.
Was wird gefördert?
Das BMBF fördert mit dieser Richtlinie risikoreiche, anwendungsorientierte und vorwettbewerbliche FuE-Arbeiten im Rahmen von Einzel- und Verbundprojekten, die Unternehmen dabei unterstützen sollen, das langfristige Ziel einer treibhausgasneutralen Produktion zu erreichen, Rohstoffabhängigkeiten zu verringern, Rohstoffe zu schonen oder nachhaltige Rohstoffe bei der Materialherstellung einzusetzen.
(zu den genaueren Themen s. Abschnitt „Gegenstand der Förderung“ des Bekanntmachungstextes)
Wie wird gefördert?
Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.
Die zuwendungsfähigen Ausgaben/Kosten richten sich nach den „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA/AZAP/AZV)“ und/oder den „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (AZK)“ des BMBF.
Für die Festlegung der jeweiligen zuwendungsfähigen Kosten und die Bemessung der jeweiligen Förderquote sind die Vorgaben der AGVO zu berücksichtigen (siehe Anlage der Bekanntmachung).
Kontakt
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