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Material-Hub-Initiative: MaterialNeutral - Ressourcensouveränität durch Materialinnovationen

eine Initiative des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF)

Mit weniger Ressourcen gleich viel oder mehr Nutzen erreichen - dies ist das Leitmotiv des Material-Hubs „MaterialNeutral“. Der Weg hin zu einer ressourceneffizienten und nachhaltig wirtschaftenden Industrie und Gesellschaft soll unterstützt und ein wichtiger Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele der Bundesregierung sowie des Europäischen Green Deals geleistet werden.

Ziel der Material-Hub-Initiative „MaterialNeutral“ ist eine missionsorientierte Förderung von Materialinnovationen zur Lösung drängender gesellschaftlicher wie auch industrierelevanter Fragestellungen in einem ganzheitlichen und akteursübergreifenden förderpolitischen Ansatz. Im Fokus steht die Steigerung der Ressourcen- und Materialeffizienz sowie die Substitution kritischer Rohstoffe, um Treibhausgasemissionen zu reduzieren und geopolitische und technologische Importabhängigkeiten abzubauen. 

Die Methodenkompetenz in Deutschland soll im Rahmen der Forschungs- und Entwicklungsarbeiten weiter ausgebaut werden. Die Verwertung und Skalierung der Ergebnisse bis zum Technologietransfer in die industrielle Anwendung sowie die Digitalisierung der Materialentwicklungen und –prozessierung/ Verarbeitung sind essentielle Bestandteile des stufenweisen und längerfristigen Hub-Konzepts und sollen im Rahmen der Förderprojekte bereits angelegt und über die Förderlaufzeit vorangetrieben werden. Kooperations- und Synergiepotenziale zwischen Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft sollen bestmöglich für die angestrebte Nachhaltigkeit und Ressourceneffizienz genutzt werden. Innovative Materialien und Werkstoffe sollen auf diese Weise sicher, verfügbar, umweltfreundlich und nachhaltig gestaltet werden.

Der Förderaufruf zum Modul 2 „Materialinnovationen durch nachhaltige Rohstoffnutzung“ des Material-Hubs wurde am 18. September 2024 im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Eine Einreichung ist noch 112 Tage möglich.
Startdatum: 19.09.2024 19. September 2024
Enddatum: 17.01.2025 17. Januar 2025
Heute 27. September 2024

Im Fokus von Modul 1 steht die Entwicklung von innovativen Katalysator- und Membranmaterialien, um energie- und CO2-reiche Prozesse effizienter und nachhaltiger zu gestalten oder durch nachhaltigere Alternativen zu ersetzen (im Sinne von Energie- und CO2-Einsparung). Durch Nutzung der Effizienzpotenziale sollen industrielle Prozesse auf allen Wertschöpfungsebenen mit gleicher oder höherer Leistung bei gleichzeitig reduziertem Ressourceneinsatz geführt und unerwünschte Produkte (u. a. Nebenprodukte und Treibhausgase) minimiert oder einer Nutzung im Kreislauf zugeführt werden. Die zu adressierenden Forschungsschwerpunkte zu den Bereichen Katalysatoren (A1-A3) und Membranen (B1-B3) werden unter „Gegenstand der Förderung“ in der Bekanntmachung für eine zielgerichtete Beantragung weiter konkretisiert.

Zur Initiative sind übergreifende Begleitaktivitäten vorgesehen, welche der Vernetzung, Öffentlichkeitarbeit, Entwicklung von Indikatoren und dem Industrietransfer dienen.

Bitte beachten Sie die Änderungsbekanntmachung im Download-Bereich.

Modul 2: Materialinnovationen durch nachhaltige Rohstoffnutzung
Skizzeneinreichung möglich

Modul 2 fokussiert die Entwicklung von Materialinnovationen, die durch eine nachhaltige Nutzung von Rohstoffen gekennzeichnet sind.

Ziel ist es, durch innovative Forschungs- und Entwicklungsarbeiten Treibhausgasemissionen zu reduzieren, Primärrohstoffe zu schonen, Rohstoffabhängigkeiten zu senken und Auswirkungen auf Mensch und Umwelt zu verringern. Die Projekte sollen dabei eine umfassende Betrachtung des gesamten Materiallebenszyklus berücksichtigen – vom Design und der Materialentwicklung über die Verarbeitung bis hin zum Lebensende.

Nachhaltigkeit und Sicherheit stehen im Zentrum, da Materialien und Produkte nur dann eine langfristige Marktzulassung in Europa erhalten sollen, wenn sie diesen Kriterien entsprechen. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Digitalisierung der Material- und Prozessentwicklung, wobei auf die Nutzung einheitlicher und standardisierter Methoden, sowie die Speicherung relevanter Daten nach den FAIR-Prinzipien (findable, accessible, interoperable, reusable) Wert gelegt wird.

Am Ende der Projektlaufzeit soll die Erreichung der Ziele, auf die die entwickelten Materialinnovationen einzahlen, mit konkreten Indikatoren messbar sein. Geeignete Indikatoren sollen durch das Begleitprojekt „MANTRA“ (s. weiterführende Links) in Zusammenarbeit mit den FuE-Projekten gemeinsam erarbeitet werden. Erfolgreiche Projekte haben die Möglichkeit, sich auf eine anschließende Förderung in der Transferphase zu bewerben.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen. Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung (Unternehmen) beziehungsweise einer sonstigen Einrichtung, die der nichtwirtschaftlichen Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient (Hochschule, Forschungs-/Wissenschaftseinrichtung, vergleichbare Institution), in Deutschland verlangt.

Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, können neben ihrer institutionellen Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt bekommen.

Darzulegen sind, wie FuE-Arbeiten im Projekt den institutionellen Auftrag ergänzen und wie Stammpersonal und/oder Infrastruktur zur Realisierung des Projektes eingebracht werden.

Zu den Bedingungen, wann staatliche Beihilfe vorliegt/nicht vorliegt, und in welchem Umfang beihilfefrei gefördert werden kann, siehe FuEuI-Unionsrahmen.[1]

Kleine und mittlere Unternehmen oder „KMU“ im Sinne dieser Förderrichtlinie sind Unternehmen, die die Voraussetzungen der KMU-Definition der EU erfüllen.[2] Der Antragsteller erklärt gegenüber der Bewilligungsbehörde seine Einstufung gemäß Anhang I der AGVO im Rahmen des Antrags.

Was wird gefördert?

Das BMBF fördert mit dieser Richtlinie risikoreiche, anwendungsorientierte und vorwettbewerbliche FuE-Arbeiten im Rahmen von Einzel- und Verbundprojekten, die Unternehmen dabei unterstützen sollen, das langfristige Ziel einer treibhausgasneutralen Produktion zu erreichen, Rohstoffabhängigkeiten zu verringern, Rohstoffe zu schonen oder nachhaltige Rohstoffe bei der Materialherstellung einzusetzen.

(zu den genaueren Themen s. Abschnitt „Gegenstand der Förderung“ des Bekanntmachungstextes)

Wie wird gefördert?

Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und für Vorhaben von Forschungseinrichtungen, die in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten[3] fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten. Diese können unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben (siehe Anlage der Bekanntmachung) anteilig finanziert werden. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung an den entstehenden zuwendungsfähigen Kosten vorausgesetzt.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen, die nicht in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben individuell bis zu 100 % gefördert werden können.

Bei nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben an Hochschulen und Universitätskliniken wird zusätzlich zu den durch BMBF finanzierten zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt.

Förderfähig sind Ausgaben/Kosten, welche im Förderzeitraum dazu dienen, den geplanten Forschungsprozess beziehungsweise die Ergebnisse der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und über diese mit der Gesellschaft in den Austausch zu gehen. Die Wissenschaftskommunikation ist die allgemeinverständliche, dialogorientierte Kommunikation und Vermittlung von Forschung und wissenschaftlichen Inhalten an Zielgruppen außerhalb der Wissenschaft.[4]

Die zuwendungsfähigen Ausgaben/Kosten richten sich nach den „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA/AZAP/AZV)“ und/oder den „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (AZK)“ des BMBF.

CO2-Kompensationszahlungen für Dienstreisen können nach Maßgabe der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA/AZAP/AZAV)“ bzw. der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (AZK)“ als zuwendungsfähige Ausgaben bzw. Kosten anerkannt werden.

Für die Festlegung der jeweiligen zuwendungsfähigen Kosten und die Bemessung der jeweiligen Förderquote sind die Vorgaben der AGVO zu berücksichtigen (siehe Anlage der BKM).

 

[1] Mitteilung der EU-Kommission (2022/C 414/01) vom 28. Oktober 2022 (ABl. C 414 vom 28.10.2022, S. 1).

[2] Vergleich Anhang I der AGVO beziehungsweise Empfehlung der Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleineren und mittleren Unternehmen, bekannt gegeben unter Aktenzeichen K (2003) 1422 (2003/361/EG)) (ABl. L 124 vom 20.5.2003, S. 36): [http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32003H0361&from=DE].

[3] Zur Definition der wirtschaftlichen Tätigkeit siehe Hinweise unter Nummer 2 der Mitteilung der EU-Kommission zum Beihilfebegriff (ABl. 2016 C262 vom 19.7.2016, S. 1) und Nummer 2 des FuEuI Unionsrahmens.

[4] Siehe hierzu auch die Handreichung (FAQ) des BMBF zur Wissenschaftskommunikation.

Kontakt

Dr. Katrin Witten
Modul 2: Materialinnovationen durch nachhaltige Rohstoffnutzung
+49 02461 61-85317
Dr. Tobias Breitbach
Modul 2: Materialinnovationen durch nachhaltige Rohstoffnutzung
+49 02461 61-85433

Digitale Infoveranstaltung

Am 06.11. und 19.11. jeweils von 10 bis 11:30 Uhr finden digitale Infoveranstaltungen zum Modul 2 "Materialinnovationen durch nachhaltige Rohstoffnutzung" für alle Interessierten statt.
Zur Anmeldung

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