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Bessere und langlebigere Antriebe sind Ziel der Maßnahme. Innovative Werkstoffansätze, die zu einer signifikanten Steigerung der Wirkungsgrade und der Lebensdauer von umweltfreundlichen Antriebssystemen führen, werden gefördert.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Unternehmen mit Niederlassung in Deutschland, Hochschulen oder außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Die Beteiligung von KMU ist ausdrücklich erwünscht.
Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, kann neben ihrer institutionellen Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt werden.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsarbeiten, die durch innovative Werkstoffansätze zu einer signifikanten Steigerung der Wirkungsgrade und der Lebensdauer von umweltfreundlichen Antriebssystemen führen. Besonders wichtig sind hier die Hochleistungsmaterialien für Antriebssysteme. Daher stehen folgende Schwerpunkte im Fokus der Förderung:
Um die Entwicklung von Hochleistungsmaterialien aus keramischen Faserverbundwerkstoffen für Turbinenanwendungen in Deutschland weiter voranzubringen, wird ferner innerhalb dieser Bekanntmachung ein besonderer Schwerpunkt auf diese Werkstoffklasse gelegt. Im Mittelpunkt der Förderung stehen Verbundvorhaben, die von der Faserherstellung über die notwendigen Faserverbund-Herstellungstechnologien ein Demonstrationsbauteil als Entwicklungsziel nachweisen. Folgende Schwerpunkte sind Gegenstand der Förderung:
Die angestrebten Forschungs- und Entwicklungsprojekte sollen wirkungsvolle Impulse geben, um einen Beitrag zur Erhöhung der Effizienz von Antriebssystemen zu leisten.
Wie wird gefördert?
Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel – je nach Anwendungsnähe des Vorhabens – bis zu 50 Prozent anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung – grundsätzlich mindestens 50 Prozent der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten – vorausgesetzt.
Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft – FhG – die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 Prozent gefördert werden können.
Bei Forschungsvorhaben an Hochschulen wird zusätzlich zu den zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent gewährt.
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