Nanoskalige Carbon-Werkstoffe – Von der Grundlagenforschung in die industrielle Anwendung (NanoC)

eine Initiative des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF)

Nanoskalige Carbon-Werkstoffe gehören aufgrund ihrer herausragenden Materialeigenschaften zu den vielversprechendsten Werkstoffen des 21. Jahrhunderts. Bis heute ist es eine immense Herausforderung diese bemerkenswerten Eigenschaften innerhalb von Bauteilen nutzbar zu machen.

Einreichungsfrist:Einreichungsfrist ( abgelaufen: 07. März 2017 – 30. Juni 2017 )

Informationen zur Förderung


Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland verlangt), Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen ergänzend zu ihrer Grundfinanzierung eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.

Die Beteiligung von KMU ist ausdrücklich erwünscht. Es kommt die KMU-Definition gemäß Empfehlung der EU-Kommission vom 6. Mai 2003 zur Anwendung.

Was wird gefördert?

Die Realisierung hängt maßgeblich von der Qualität des Rohmaterials und nachfolgenden Verarbeitungsprozessen ab – das Engagement hinsichtlich der Entwicklung von Herstellprozessen für das Rohmaterial sowie dessen zweckgerichtete Weiterverarbeitung hingegen wesentlich von der Nachfrage. Um diesen Kreislauf zu durchbrechen, ist es das Ziel der BMBF-Fördermaßnahme „NanoC", ausgehend von Demonstratoranwendungen bedarfsorientiert Herstell- und Verarbeitungsprozesse für nanoskalige Carbon-Werkstoffe zu erarbeiten.
Dabei stehen folgende Schwerpunkte im Fokus der Förderung:

  • Carbon-Nanotubes
  • Graphen mit maximal zehn Lagen
  • Industriegetriebene Entwicklungen, wie z. B. Carbon-Nanomembranen und Carbon-Nanohorns
  • Diamanten, diamantartige Strukturen

Wie wird gefördert?

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel – je nach Anwendungsnähe des Vorhabens – bis zu 50 Prozent anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung – grundsätzlich mindestens 50 Prozent der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten – vorausgesetzt.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 Prozent gefördert werden können. Bei Forschungsvorhaben an Hochschulen wird zusätzlich zu den zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent gewährt.

Der Projektträger Jülich in Zahlen im Jahr 2023
1.629
Mitarbeiter/innen
30.770
Laufende Vorhaben
3392,05
Fördervolumen in Mio. Euro
4
Geschäftsstellen

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