Material-Hub-Initiative: MaterialNeutral - Ressourcensouveränität durch Materialinnovationen

eine Initiative des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF)

In Umsetzung des Rahmenprogramms „Vom Material zur Innovation“ schafft das BMBF mit der Förderrichtlinie „Materialien für Prozesseffizienz“ eine Fördermöglichkeit für die Entwicklung innovativer Katalysator- und Membran-Materialien, deren neuartiger oder optimierter Einsatz energie- und CO2-reiche Prozesse effizienter und nachhaltiger gestalten soll. Die Förderrichtlinie ist Teil der Material-Hub-Initiative „MaterialNeutral - Ressourcensouveränität durch Materialinnovationen“, dessen stufenweiser Aufbau FuE-Vorhaben, Transfer- und Vernetzungsprojekte in einem Förderinstrument bündelt.

Mit weniger Ressourcen gleich viel oder mehr Nutzen erreichen - dies ist das Leitmotiv des Material-Hubs „MaterialNeutral“. Der Weg hin zu einer ressourceneffizienten und nachhaltig wirtschaftenden Industrie und Gesellschaft soll unterstützt und ein wichtiger Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele der Bundesregierung sowie des Europäischen Green Deals geleistet werden.

Ziel der Material-Hub-Initiative sind missionsorientierte Materialinnovationen für drängende gesellschaftliche wie auch industrierelevante Fragestellungen in einem ganzheitlichen und akteursübergreifenden förderpolitischen Ansatz. Im Fokus steht die Steigerung der Ressourcen- und Materialeffizienz sowie die Substitution kritischer Rohstoffe, um Treibhausgasemissionen zu reduzieren und geopolitische und technologische Importabhängigkeiten abzubauen. 

Die Methodenkompetenz in Deutschland soll im Rahmen der Forschungs- und Entwicklungsarbeiten weiter ausgebaut werden. Die Verwertung und Skalierung der Ergebnisse bis hin zum Technologietransfer in die industrielle Anwendung sind essenzieller Bestandteil des Hub-Konzepts und sollen im Rahmen der Förderprojekte bereits angelegt und über die Förderlaufzeit vorangetrieben werden. Kooperations- und Synergiepotenziale zwischen Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft sollen bestmöglich für die angestrebte Nachhaltigkeit und Ressourceneffizienz genutzt werden. Innovative Materialien und Werkstoffe sollen auf diese Weise sicher, verfügbar, umweltfreundlich und nachhaltig gestaltet werden.

Bitte beachten Sie die Änderungsbekanntmachung im Download-Bereich.

Der Förderaufruf zum Modul 1 „Materialien für Prozesseffizienz“ des Material-Hubs wurde am 08. Dezember 2022 im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Einreichungsfrist:Einreichungsfrist ( abgelaufen: 08. Dezember 2022 – 31. März 2023 )

Im Fokus von Modul 1 steht die Entwicklung von innovativen Katalysator- und Membranmaterialien, um energie- und CO2-reiche Prozesse effizienter und nachhaltiger zu gestalten oder durch nachhaltigere Alternativen zu ersetzen (im Sinne von Energie- und CO2-Einsparung). Durch Nutzung der Effizienzpotenziale sollen industrielle Prozesse auf allen Wertschöpfungsebenen mit gleicher oder höherer Leistung bei gleichzeitig reduziertem Ressourceneinsatz geführt und unerwünschte Produkte (u. a. Nebenprodukte und Treibhausgase) minimiert oder einer Nutzung im Kreislauf zugeführt werden. Die zu adressierenden Forschungsschwerpunkte (Abbildung 2) zu den Bereichen Katalysatoren (A1-A3) und Membranen (B1-B3) werden unter „Gegenstand der Förderung“ in der Bekanntmachung für eine zielgerichtete Beantragung weiter konkretisiert.

Zur Initiative sind übergreifende Begleitaktivitäten vorgesehen, welche der Vernetzung, Öffentlichkeitarbeit, Entwicklung von Indikatoren und dem Industrietransfer dienen.

Informationen zur Förderung


Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen. Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung (Unternehmen) beziehungsweise einer sonstigen Einrichtung, die der nichtwirtschaftlichen Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient (Hochschule, Forschungs-/Wissenschaftseinrichtung, vergleichbare Institution), in Deutschland verlangt.

Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, können neben ihrer institutionellen Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt bekommen. Zu den Bedingungen, wann staatliche Beihilfe vorliegt/nicht vorliegt, und in welchem Umfang beihilfefrei gefördert werden kann, siehe FuEuI-Unionsrahmen. Kleine und mittlere Unternehmen oder „KMU“ im Sinne dieser Förderrichtlinie sind Unternehmen, die die Voraussetzungen der KMU-Definition der EU erfüllen.

Was wird gefördert?

Das BMBF fördert mit dieser Richtlinie risikoreiche und anwendungsorientierte Verbundprojekte zu vorwettbewerblichen Forschungsthemen, die Unternehmen dabei unterstützen sollen, das langfristige Ziel einer treibhausgasneutralen Produktion zu erreichen, Stoffkreisläufe zu schließen oder neue Rohstoffe für Prozesse einzusetzen.

Der Fokus des Fördermoduls „Materialien für Prozesseffizienz“ liegt ausschließlich auf der anwendungsorientierten Entwicklung von innovativen Katalysator- und Membranmaterialien. Die Materialien sind immer in Verbindung mit dem Prozess und der Anwendung zu betrachten (Themen s. „Gegenstand der Förderung“ der BKM).

Wie wird gefördert?

Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und für Vorhaben von Forschungseinrichtungen, die in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten[1] fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten. Diese können unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben (siehe Anlage) anteilig finanziert werden. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung an den entstehenden zuwendungsfähigen Kosten vorausgesetzt.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen, die nicht in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren – HZ – und der Fraunhofer-Gesellschaft – FhG – die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben individuell bis zu 100 % gefördert werden können.

Bei nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben an Hochschulen wird zusätzlich zu den durch BMBF finanzierten zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt.

Förderfähig sind Ausgaben/Kosten, welche im Förderzeitraum dazu dienen, den geplanten Forschungsprozess beziehungsweise die Ergebnisse der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und über diese mit der Gesellschaft in den Austausch zu gehen. Die Wissenschaftskommunikation ist die allgemeinverständliche, dialogorientierte Kommunikation und Vermittlung von Forschung und wissenschaftlichen Inhalten an Zielgruppen außerhalb der Wissenschaft.[2]

Die zuwendungsfähigen Ausgaben/Kosten richten sich nach den „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA/AZAP/AZV)“ und/oder den „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasisvon Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (AZK)“ des BMBF.

Für die Festlegung der jeweiligen zuwendungsfähigen Kosten und die Bemessung der jeweiligen Förderquote sind die Vorgaben der AGVO zu berücksichtigen (siehe Anlage der BKM).

 

[1] Zur Definition der wirtschaftlichen Tätigkeit siehe Hinweise unter Nummer 2 der Mitteilung der EU-Kommission zum Beihilfebegriff (ABl. 2016 C262 vom 19.7.2016, S. 1) und Nummer 2 des FuEuI Unionsrahmens.

[2] Siehe hierzu auch die Handreichung (FAQ) des BMBF zur Wissenschaftskommunikation.

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