Förderung von nicht-öffentlicher Schnellladeinfrastruktur für KMU und Großunternehmen
Mit der Förderrichtlinie Elektromobilität vom 6. Juli 2023 fördert das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) die Beschaffung von Elektrofahrzeugen und die Errichtung von Ladeinfrastruktur. Schnellladeinfrastruktur ist Voraussetzung für die Elektrifizierung gewerblicher Flottenfahrzeuge. Die dafür notwendigen hohen Investitionen stellen für viele Unternehmen eine Herausforderung dar.
Mit dem vorliegenden Förderaufruf unterstützt das BMDV die Errichtung nicht öffentlich zugänglicher und gewerblich genutzter Schnellladeinfrastruktur und trägt damit zur Umsetzung des Masterplans Ladeinfrastruktur II der Bundesregierung bei. Gefördert werden können Ladepunkte für Pkw, Lkw und Busse.
Wie werden die Fördermittel abgerechnet?
Die Fördermittel werden nachschüssig abgerechnet. Das bedeutet, erst wenn die Ladeinfrastruktur errichtet und in Betrieb genommen wurde, alle Rechnungen vorliegen und vom Zuwendungsempfänger bezahlt wurden. Der Verwendungsnachweis erfolgt ausschließlich über die Förderplattform, über die auch der Antrag gestellt wurde, unter https://lis.ptj.de/.
Per E-Mail eingereichte Unterlagen können nicht bearbeitet werden.
Was wird für den Verwendungsnachweis benötigt?
Neben den Angaben zur errichteten Ladeinfrastruktur (Typ der Ladeeinrichtung, Anzahl der Ladepunkte, Standort) benötigen Sie eine ausgefüllte Belegliste (auf dieser Seite im Download oder in der Förderplattform unter https://lis.ptj.de/) und die Inbetriebnahme-Bescheinigungen. Wir benötigen keine Rechnungen und keine Zahlungsbelege, diese fordern wir in stichprobenartigen Einzelfällen an.
Wann erhalten die Zuwendungsempfänger die Fördermittel?
Nach Einreichung des Verwendungsnachweises über die Förderplattform werden die Unterlagen und Angaben geprüft. Ggf. treten wir mit Ihnen per E-Mail mit Fragen zu den Angaben in Verbindung, bitte achten Sie darauf, dass Ihre Kontaktdaten aktuell sind.
Die Fördermittel werden voraussichtlich einmalig im Quartal ausgezahlt. Sie erhalten zum Abschluss einen Schlussbescheid per Post.
Bei Fragen stehen wir Ihnen per E-Mail und telefonisch zur Verfügung.
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