FAQ Schiene - Zuwendungsbescheid erhalten


Was muss ich für den Zwischennachweis einreichen?


Wenn das Vorhaben im vorherigen Jahr noch nicht abgeschlossen wurde, muss ein Zwischennachweis bis spätestens zum 30. April eingereicht werden, der über die Fortschritte des Vorhabens berichtet. Der Zwischennachweis muss auch eingereicht werden, wenn Sie keine Ausgaben hatten.

 

Für die Erfüllung des Zwischennachweises reichen Sie bitte folgende Unterlagen ein:

  1. Einen zahlenmäßigen Nachweis über Profi-Online
  2. Einen Zwischenbericht als Anlage über Profi oder an ptj-evi-schiene@fz-juelich.de
  3. Falls Sie mit dem Zwischennachweis Ausgaben aus dem Vorjahr abrechnen möchten, schicken Sie außerdem die entsprechenden Rechnungen, Zahlungsnachweise und die aktualisierte Belegliste (als Excel-Datei) per E-Mail an das zuständige Bearbeiterteam

 

Die Vorlagen für Zwischenbericht und Belegliste finden Sie auf folgender Internetseite: https://www.ptj.de/projektfoerderung/schienenfahrzeuge/zuwendung

Für den Zwischenbericht gibt es noch eine andere Vorlage in Profi-Online. Diese müssen Sie nicht ausfüllen.

Was muss ich für eine Zahlungsanforderung einreichen?


Die Zahlungsanforderung generieren Sie über profi-Online (eine Anleitung zur Erstellung finden Sie unter „Hinweise für Zahlungsempfänger“ als Anlage zum Zuwendungsbescheid). Eine vollständige Zahlungsanforderung besteht aus:

  1. Dem Dokument Zahlungsanforderung, das Sie über profi-Online einreichen
  2. Der Rechnung oder Teilrechnung aus der der Fördergegenstand eindeutig hervorgeht
  3. Einem Nachweis über den Zahlungsfluss, idealer Weise ein Kontoauszug. Aus diesem muss hervorgehen:
    • Kontoeigentümer
    • Zahlungsempfänger
    • Der gezahlte Betrag
    • Der Bezug zur Rechnung (idealer Weise die Rechnungsnummer als Verwendungszweck)
  4. Der fortlaufenden Belegliste als Excel Datei per E-Mail (Download unter https://www.ptj.de/projektfoerderung/schienenfahrzeuge/zuwendung)

Bitte führen Sie die Belegliste kontinuierlich über alle Teilzahlungen des Vorhabens.

Die digitale Einreichung ist für alle Unterlagen ausreichend. Ein Postversand im Nachgang ist nicht notwendig.

Was muss ich für den Verwendungsnachweis (VN) einreichen?


Für den Abschluss Ihres Vorhabens senden Sie uns bitte folgende Unterlagen:

  1. Verwendungsnachweis: generiert über profi-Online
  2. Anlage 1 zum VN unterzeichnet als Scan per Email, oder als Anlage zum Verwendungsnachweis über profi-Online
  3. Belegliste als Excel Datei per Email
  4. Abschlussbericht per Email, oder als Anlage zum Verwendungsnachweis über profi-Online
  5. Bei Förderung von Schienenfahrzeugen – Konformitätsnachweis und Zulassungsbescheinigungen der geförderten Schienenfahrzeuge: per Email
  6. Bei Studien – Kopie der Studie: per Email, oder als Anlage zum Verwendungsnachweis über profi-Online
  7. Ggf. offene Rechnungen und entsprechende Zahlungsbelege (Zahllauf / Überweisungen): per Email, oder als Anlage zum Verwendungsnachweis über profi-Online

 

Die Vorlagen für Anlage 1, Belegliste und Abschlussbericht finden Sie auf folgender Internetseite: https://www.ptj.de/projektfoerderung/schienenfahrzeuge/zuwendung

Die digitale Einreichung ist für alle Unterlagen ausreichend. Ein Postversand im Nachgang ist nicht notwendig.

Der Projektträger Jülich in Zahlen im Jahr 2023
1.629
Mitarbeiter/innen
30.770
Laufende Vorhaben
3392,05
Fördervolumen in Mio. Euro
4
Geschäftsstellen

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