Maritimes Forschungsprogramm
Das Maritime Forschungsprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) ist das Forschungs- und Entwicklungsprogramm für die maritime Wirtschaft in den Bereichen Schiffstechnik, Schifffahrt, Meerestechnik und der maritimen Produktion.
Es richtet sich an alle innovativen Akteure, die zukunftsweisende Technologien und Dienstleistungen in den maritimen Einsatz bringen wollen. Dazu gehören neben Werften und Reedereien die gesamte deutsche Zulieferindustrie sowie Anbieter von Produkten und Dienstleistungen für das vielfältige maritime Einsatzspektrum. Das Maritime Forschungsprogramm bildet die gesamte Wertschöpfungskette ab – von der Materialentwicklung über digitalisierte Produktion bis in die demonstrierte Einsatzfähigkeit komplexer maritimer Systeme.
Das Maritime Forschungsprogramm beinhaltet fünf Förderschwerpunkte, die Ideen und Innovationen auch über Branchengrenzen hinweg hervorbringen sollen. Durch die Bündelung von Forschung und Entwicklung in einem Forschungsprogramm der Bundesregierung wird der Weg in grüne, moderne und digitale maritime Produkte, Dienstleistungen und Produktionsverfahren geebnet. Somit kann Deutschland in Zukunftsfeldern der maritimen Wirtschaft seine Technologieführerschaft ausbauen und die eigene Position im internationalen Wettbewerb festigen. Die Förderschwerpunkte:
- MARITIME.zeroGHG – Klimaneutrales Schiff
- MARITIME.green – Maritimer Umweltschutz
- MARITIME.smart – Maritime Digitalisierung
- MARITIME.safe – Maritime Sicherheit
- MARITIME.value – Maritime Ressourcen
Die Förderung richtet sich vorwiegend an industriegeführte Verbünde. Detaillierte Informationen zu den Förderzielen, Zuwendungsvoraussetzungen und Verfahren finden Sie in der aktualisierten Förderbekanntmachung (Stand: Juni 2024).
Einen umfangreichen Einblick in die vom BMWK den vergangenen zehn Jahren geförderten maritimen Projekte bietet eine Web-App mit Projektinformationen, Bildern und Videos aus der Forschung. Zur Web-App
Projektskizzen (Umfang ca. 15 Seiten) können ohne Beachtung von Fristen jederzeit über „easy-Online “ eingereicht werden. Bitte beachten Sie unsere Hinweise zu Projektskizzen und zur Antragstellung.
Bekanntmachung
Die Antragstellung ist nicht an feste Abgabefristen gebunden.
Das Antragsverfahren innerhalb der Förderbekanntmachungen ist zweistufig. Das Verfahren beginnt in der ersten Stufe mit der Vorlage einer Projektskizze. Skizzen sind in elektronischer Form über „easy-Online“ einzureichen.
Der Projektträger erteilt kurzfristig nach Eingang der Projektskizze eine schriftliche Eingangsbestätigung und bewertet die Skizze zeitnah in Bezug auf forschungspolitische, fachliche und haushaltstechnische Gesichtspunkte. Das Ergebnis dieser Prüfung wird dem Einreicher mitgeteilt. Wir empfehlen, nur nach positiver Bewertung vollständige Antragsunterlagen auszuarbeiten.
Antragsteller auf Kostenbasis (gewerbliche Unternehmen sowie Forschungseinrichtungen, bei denen Anträge auf Kostenbasis zugelassen werden) sollten vorab prüfen, ob der Eigenanteil an den Vorhabenkosten erbracht werden kann.
Das Antragsverfahren innerhalb der Förderbekanntmachungen ist zweistufig. Das Verfahren beginnt in der ersten Stufe mit der Vorlage einer Projektskizze (siehe Informationen zu Projektskizzen). In der zweiten Verfahrensstufe – nach positiver Bewertung der Skizze – können förmliche Förderanträge in elektronischer Form über „easy-Online“ eingereicht werden.
Im Rahmen von Verbundprojekten werden vorzugsweise industriegeführte Kooperationen angestrebt. Einzelvorhaben ohne industrielle Beteiligung werden nur bei entsprechend erheblichem Bundesinteresse gefördert.
Weitere Informationen und Formulare
Kontakt
Weiterführende Links
Web-App zu den Projekten des Maritimen ForschungsprogrammsPtJ ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001 : 2015 und ISO 27001 auf Basis IT-Grundschutz