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Einreichung möglich

Echtzeittechnologien für die maritime Sicherheit

eine Initiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

Maritime Sicherheit als Querschnittsthema gewinnt in allen Segmenten zunehmend an Bedeutung. Die intensive Nutzung der Küstengebiete, die zunehmende Transportleistung, der Bedarf in Zusammenhang mit dem Schutz maritimer Infrastrukturen, Terrorismus, Datenschutz, autonomen Systemen und Piraterie erfordern neue Ansätze bei den maritimen Sicherheitskonzepten.

Die Förderlinie „Echtzeittechnologien für die Maritime Sicherheit“ berührt ein breites Themenspektrum im maritimen Bereich. Zu den bedeutendsten Anwendungen gehören:

  • Schutz maritimer Infrastrukturen und der dort beschäftigten Menschen
  • Überwachung maritimer Gebiete zur Prävention illegaler Aktivitäten
  • Schutz und Sicherung der globalen Versorgungskette
  • Sicherheit der maritimen Transportsysteme sowie der Seefahrer und Passagiere
  • Mariner Umweltschutz und Vermeidung von Unfällen

Detaillierte Informationen zu den Förderzielen, Inhalten Zuwendungsvoraussetzungen und Verfahren finden Sie in der Förderbekanntmachung. Eine schnelle Übersicht über Rahmenbedingungen und mögliche Förderquoten gibt Kapitel 6 der Maritimen Forschungsstrategie 2025.

Projektskizzen (Umfang ca. 15 Seiten) können ohne Beachtung von Fristen jederzeit über „easy-Online “ eingereicht werden. Bitte beachten Sie unsere Hinweise zu Projektskizzen  und zur Antragstellung.

Eine Einreichung ist unbefristet möglich.

Die Antragstellung ist nicht an feste Abgabefristen gebunden.

Das Antragsverfahren innerhalb der Förderbekanntmachungen ist zweistufig. Das Verfahren beginnt in der ersten Stufe mit der Vorlage einer Projektskizze. Skizzen sind in elektronischer Form über „easy-Online“ einzureichen.

Der Projektträger erteilt kurzfristig nach Eingang  der Projektskizze eine schriftliche Eingangsbestätigung und bewertet die Skizze in Bezug auf forschungspolitische, fachliche und haushaltstechnische Gesichtspunkte. Das Ergebnis dieser Prüfung wird dem Einreicher mitgeteilt. Wir empfehlen, nur nach positiver Bewertung vollständige Antragsunterlagen auszuarbeiten.

Antragsteller auf Kostenbasis (gewerbliche Unternehmen sowie Forschungseinrichtungen, bei denen Anträge auf Kostenbasis zugelassen werden) sollten vorab prüfen, ob der Eigenanteil an den Vorhabenkosten erbracht werden kann.

Hinweise zu Projektskizzen

Das Antragsverfahren innerhalb der Förderbekanntmachungen ist zweistufig. Das Verfahren beginnt in der ersten Stufe mit der Vorlage einer Projektskizze (siehe Informationen zu Projektskizzen). In der zweiten Verfahrensstufe – nach positiver Bewertung der Skizze – können förmliche Förderanträge in elektronischer Form über „easy-Online“ eingereicht werden.

Im Rahmen von Verbundprojekten werden vorzugsweise industriegeführte Kooperationen angestrebt. Einzelvorhaben ohne industrielle Beteiligung werden nur bei entsprechend erheblichem Bundesinteresse gefördert.

Hinweise zur Antragstellung

Weitere Informationen und Formulare

Kontakt

Dr. Frank Hennig
+49 030 20199-3506
Elke Proß
+49 030 20199-507

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