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Der Einfluss des Klimawandels ist in der Arktis am stärksten ausgeprägt. Hier haben in den letzten Dekaden drastische Veränderungen des Klima- und Ökosystems stattgefunden. Die starken Rückgänge der Meereisausdehnung, der Meereisdicke und damit des Meereisvolumens haben zu einem neuen Zustand geführt, bei dem im Winter nur noch überwiegend einjähriges Eis vorgefunden wird. Der für die nächsten Jahrzehnte prognostizierte Klimawandel wird in den Polargebieten neben verstärkten Schnee- und Eisschmelzen zu einem Anstieg des Meeresspiegels, zunehmender Küstenerosion und dem weiteren Auftauen von Permafrostböden führen. Im Vergleich zu evolutionären Zeitskalen laufen diese Veränderungen derzeit sehr schnell ab. Das birgt für polare Ökosysteme das Risiko, dass sie sich nicht in der nötigen Geschwindigkeit anpassen können. Die Ursachen und Konsequenzen dieser Änderungen zu verstehen, ist eine enorme Herausforderung für die Wissenschaft. Dabei ist internationale Zusammenarbeit notweniger denn je, um die Schlüsselprozesse gemeinsam zu erforschen und der Gesellschaft und der Politik faktenbasiertes Handlungswissen über die Folgen des Klimawandels zur Verfügung zu stellen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Einrichtungen der Kommunen, der Länder und des Bundes sowie Verbände und weitere gesellschaftliche Organisationen sind nur förderfähig, wenn sie einen substanziellen eigenen Forschungs- und Entwicklungsbeitrag zum Forschungsverbund leisten. Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung bzw. einer sonstigen Einrichtung, die der Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient, in Deutschland verlangt.
Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, kann neben ihrer institutionellen Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt werden. Insbesondere wird von diesen grundfinanzierten außeruniversitären Forschungseinrichtungen erwartet, dass sie die inhaltliche Verknüpfung der institutionell geförderten Forschungsaktivitäten der Einrichtung mit den Projektförderthemen darstellen und beide miteinander verzahnen.
Was wird gefördert?
Mit der deutsch-russischen Roadmap haben das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und das MinObrNauki 2018 vier Schwerpunkte in der Zusammenarbeit für die kommenden zehn Jahre gesetzt. Diese sind
Entsprechend dieser Förderziele sollen die Vorhaben einen Beitrag zur Umsetzung des Forschungsprogramms der Bundesregierung „MARE:N – Küsten-, Meeres- und Polarforschung“ leisten sowie die Zielsetzungen der deutsch-russischen Roadmap und der bilateralen Fachvereinbarung zur Meeres- und Polarforschung erfüllen. Vor diesem Hintergrund werden ausschließlich Vorhaben gefördert, die in enger Kooperation zwischen deutschen und russischen Partnern Forschungs- und Entwicklungsfragen aufgreifen und im Rahmen eines Wettbewerbs ausgewählt werden. Die Förderung der russischen Projektteilnehmer durch das Partnerland wird vorausgesetzt. Es wird angestrebt, im Rahmen der Fördermaßnahme eine gleichgewichtige Förderung von Projekten der marinen und terrestrischen Polarforschung zu fördern.
Das MinObrNauki wird in Russland eine parallele Bekanntmachung veröffentlichen. Den deutschen und russischen Antragstellern wird nahegelegt, identische Projektideen in Deutschland und Russland einzureichen. Nur dann können diese beim Auswahlprozess berücksichtigt werden. Das Auswahlverfahren erfolgt gemeinsam mit dem MinObrNauki.
Projektvorschläge können zu folgenden Schwerpunktthemen eingereicht werden:
Wie wird gefördert?
Die Verbundvorhaben sollen eine Laufzeit von drei Jahren nicht überschreiten. Die Projektteilnehmer sind verpflichtet, an koordinierenden Prozessen mitzuwirken, die im Rahmen der WTZ mit Russland stattfinden, um so zu einer effektiven Vernetzung der Verbundprojekte beizutragen und die übergreifende Öffentlichkeitsarbeit für die Fördermaßnahme zu unterstützen. Im Rahmen der Programmsteuerung ist die Durchführung von Statusseminaren vorgesehen. Projektteilnehmer sind verpflichtet, sich an begleitenden und evaluierenden Maßnahmen zu beteiligen und Informationen für die Bewertung des Erfolgs der Fördermaßnahme bereitzustellen. Die Partner eines Verbundprojekts regeln ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.
Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Die Förderung von Investitionen und Großgeräten ist nur in Ausnahmefällen möglich. Vorrangig sollen alle Möglichkeiten der Einbeziehung entsprechend ausgestatteter Partnerinstitutionen und die Möglichkeiten der institutionellen Förderung geprüft werden. Erst wenn diese Optionen nachweislich nicht genutzt werden können, kommt eine Einzelfallprüfung des Zuwendungsgebers unter der Voraussetzung der Sicherung des langfristigen Betriebs durch den Zuwendungsempfänger in Betracht.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und für Vorhaben von Forschungseinrichtungen, die in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung – grundsätzlich mindestens 50 Prozent der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten – vorausgesetzt.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben, die unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben individuell bis zu 100 Prozent gefördert werden können. Bei nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben an Hochschulen und Universitätskliniken wird zusätzlich zu den zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent gewährt.
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