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FAQ - Oft gestellte Fragen zur Projektförderung in der Küsten-, Meeres- und Polarforschung

Ein Eisberg treibt im Meer.

Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Einrichtungen der Kommunen, der Länder und des Bundes sowie Verbände und weitere gesellschaftliche Organisationen sind nur förderfähig, wenn sie einen substanziellen eigenen Forschungs- und Entwicklungsbeitrag leisten und eine Einrichtung in Deutschland betreiben, die der Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient. Zur Auszahlung einer gewährten Zuwendung an Unternehmen ist es notwendig, dass diese eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland betreiben.

Grundfinanzierte Forschungseinrichtungen können neben ihrer institutionellen Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für zusätzliche projektbedingte Ausgaben bzw. Kosten erhalten. Insbesondere wird von diesen außeruniversitären Forschungseinrichtungen erwartet, dass sie eine inhaltliche Verknüpfung der institutionell geförderten Forschungs­aktivitäten mit den Projektförderthemen herstellen und beide miteinander verzahnen. Diese Verzahnung ist im Antrag darzustellen. Siehe: Anlage beigestellte Aktivitäten

Die Förderung von Investitionen und Großgeräten ist nur in Ausnahmefällen möglich. Vorrangig sollte auf die für die Projektarbeit notwendige Forschungsinfrastruktur in den Partnerinstitutionen zurückgegriffen und die Möglichkeiten der institutionellen Förderung ausgeschöpft werden. Erst wenn diese Optionen nicht genutzt werden können, kommt eine Einzelfallprüfung des Zuwendungsgebers unter der Voraussetzung der Sicherung des langfristigen Betriebs durch den Zuwendungsempfänger in Betracht.

Für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft werden die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten als Bemessungsgrundlage herangezogen. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten vorausgesetzt. Dabei richtet sich die Förderquote nach den technisch-wissenschaftlichen und wirtschaftlichen Risiken des Vorhabens, der wirtschaftlichen Verwertungsnähe, der kommerziellen Verwertbarkeit der Ergebnisse und der Finanzkraft des Antragstellers. Für die Festlegung der jeweiligen zuwendungsfähigen Kosten sowie die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss die AGVO (Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung) berücksichtigt werden.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Hochschulen, Forschungseinrichtungen und vergleichbare Institutionen, die nicht in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 Prozent gefördert werden können.

Für Forschungsvorhaben an Hochschulen und Universitätskliniken wird zusätzlich eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent gewährt. Die Projektpauschale unterstützt die Finanzierung der durch das Forschungsprojekt verursachten indirekten Projektausgaben. Institute der Max-Planck-Gesellschaft (MPG) und der Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz (WGL) oder vergleichbar grundfinanzierte Einrichtungen dürfen unter bestimmten Bedingungen zusätzlich einen pauschalen Zuschlag bis zu 10 Prozent der für das Vorhaben angesetzten Personalausgaben veranschlagen („Infrastrukturleistungen“).

Die Art des Antragsverfahrens wird in der Bekanntmachung bzw. im Förderaufruf definiert.

Das Antragsverfahren kann ein- oder zweistufig sein. Bei zweistufigen Verfahren wird in der ersten Stufe eine Projektskizze eingereicht. Wenn diese positiv begutachtet wurde, erfolgt in einem zweiten Schritt die formelle Antragstellung. Bei einstufigen Verfahren entfällt die Skizzenphase.

Es gelten immer die spezifischen Anforderungen der Bekanntmachung bzw. des Förderaufrufs. Skizzen werden in der Regel mit nachfolgenden Angaben in englischer Sprache eingereicht, um eine internationale Begutachtung zu ermöglichen.

  • Deckblatt mit Projekttitel, Angaben über die Gesamtsumme der Förderung, Projektdauer, Nennung der Partner, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse des Koordinators (Skizzeneinreicher), Zuordnung des Forschungsprojekts zur spezifischen Förderlinie
  • Aussagekräftige Zusammenfassung (Ziele, Forschungsschwerpunkte, Verwertung der Ergebnisse) in englischer und in deutscher Sprache.
  • Ziele des Projekts inklusive wissenschaftlicher und technischer Teilziele / Darstellung der Forschungsidee
  • Stand der Wissenschaft und Technik inklusive Originalität des Forschungsansatzes
  • Darstellung der bisherigen Arbeiten der Antragsteller zum Forschungsansatz
  • Darstellung der geplanten Arbeiten und der dafür notwendigen Ressourcen inklusive notwendiger Schiffs- bzw. Großgerätezeiten
  • Darstellung der Anwendungsmöglichkeiten der Ergebnisse
  • Grober Finanzierungsplan

Die Einreichung der formellen Förderanträge erfolgt in der Regel nach Aufforderung durch den zuständigen Projektträger bzw. im Zuge des einstufigen Verfahrens nach der Förderbekanntmachung.

Hinweise zur Antragstellung sind im Formularschrank des BMBF sowie ergänzend im Dokument Antragstellung Hinweise zu finden.

Anträge werden über das elektronische Antragssystem easy-Online unter Nutzung der in der Bekanntmachung / dem Förderaufruf angegebenen Kennung gestellt. Förderanträge sind grundsätzlich in deutscher Sprache zu stellen.

Neben dem ausgefüllten Formularantrag müssen folgende Dokumente hochgeladen werden:

Bitte beachten Sie die bereitgestellten Arbeitshilfen zu den einzelnen Dokumenten.

Sofern keine Beteiligung am elektronischen Unterschriftsverfahren vorliegt, ist der Antrag inklusive aller Anlagen – neben der Einreichung über easy-Online – zusätzlich im Original zu unterscheiben und postalisch einzureichen.

In der Regel beträgt die maximale Projektlaufzeit 36 Monate. Abweichende Regelungen sind der Bekanntmachung zu entnehmen.

AZA – Antrag auf Gewährung einer Zuwendung auf Ausgabenbasis:

  • Forschungseinrichtungen der WGL und der MPG
  • Vereine, Einrichtungen der Kommunen / Länder
  • Unternehmen (nicht gewerbesteuerpflichtig, ohne Kostenrechnung gem. Nr. 2 PreisLS)

AZAP – Antrag auf Gewährung einer Zuwendung auf Ausgabenbasis (mit Projektpauschale, nur für Hochschulen):

  • Universitäten
  • Hochschulen
  • Fachhochschulen

AZK – Antrag auf Gewährung einer Zuwendung auf Kostenbasis:

  • Forschungseinrichtungen der HGF und der FhG
  • Unternehmen

AZV – Antrag auf eine Zuweisung / für eine Verwaltungsvereinbarung:

  • Bundeseinrichtungen

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