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Bundesförderung Industrie und Klimaschutz – Förderung von CCU und CCS

eine Initiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unterstützt mit der Bundesförderung Industrie und Klimaschutz klimafreundliche Investitions- sowie Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben im Industriesektor. Das Programm trägt dazu dabei, nationale und europäische Klimaziele in der Industrie zu erreichen und entsprechende Technologien zu entwickeln. Die Förderung konzentriert sich dabei auf die Dekarbonisierung sowie die Speicherung und Nutzung von CO2. Diese Aspekte werden in einer Richtlinie mit zwei Fördermodulen behandelt. Ziel der Förderung ist es, 40 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente bis 2045 einzusparen.

Modul 1 „Dekarbonisierung der Industrie“

In Modul 1 „Dekarbonisierung der Industrie“ werden Forschungsvorhaben gefördert, die darauf abzielen, die Treibhausgasemissionen im Industriesektor möglichst weitgehend und dauerhaft zu reduzieren.
Die Projektberatung und -förderung in diesem Modul hat das Kompetenzzentrum Klimaschutz in energieintensiven Industrien (KEI) des Projektträgers Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH übernommen. Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Am 25. September 2024 hat das Kompetenzzentrum Klimaschutz in energieintensiven Industrien (KEI) für Interessierte einen kostenlosen Skizzenworkshop zu Modul 1 angeboten.

Das Webinar wurde aufgezeichnet und ist im Folgenden verfügbar:

 

Modul 2 „Förderung von CCU und CCS“

Im Modul 2 „Förderung von CCU und CCS“ werden Vorhaben in Industriesektoren mit überwiegend schwer vermeidbaren CO2-Emissionen gefördert. Die Forschungsförderung soll dazu beitragen, Technologien zum Abtrennen, Nutzen und Speichern von Kohlendioxid zu entwickeln und einzusetzen. Zu den adressierten Sektoren zählen Kalk, Zement und die thermische Abfallbehandlung. Voraussetzung für eine Förderung ist unter anderem, dass das geplante Vorhaben im Einklang mit der „Carbon Management-Strategie“ der Bundesregierung steht.

Darüber hinaus fördert das BMWK Investitionen und Forschungs- beziehungsweise Entwicklungsvorhaben in Negativemissionstechnologien. Das Modul 2 wird vom Projektträger Jülich betreut. Weitere Informationen dazu finden Sie  hier.

Ende August 2024 startete der erste BIK-Förderaufruf. Interessenten können bis zum 30. November 2024 ihre Projektideen als Skizze einreichen. Den Förderaufruf für Modul 2 finden Sie als pdf-Dokument zum Download hier.

Darüber hinaus hat der Projektträger Jülich am 18. September 2024 für Interessierte ein kostenloses Info-Webinar zu Modul 2 angeboten.

Das Webinar wurde aufgezeichnet und ist im Folgenden verfügbar:


Skizzen können über Easy-Online eingereicht werden.

Eine Einreichung ist nicht mehr möglich.

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