Internationale Wasserstoffprojekte - Modul 1
Hinweis: Auf dieser Seite werden nur Informationen und Beratungsleistungen zu Modul 1 angeboten. Alle Informationen zu Modul II finden Sie auf der Unterseite zu Modul II.
Wasserstoff ist ein Schlüsselelement für das Gelingen der Energiewende – nicht nur in Deutschland, sondern weltweit. Daher hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) gemeinsam mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) eine Förderrichtlinie veröffentlicht zur internationalen Zusammenarbeit für den Aufbau von Erzeugungsanlagen für grünen Wasserstoff. Die Maßnahme soll den internationalen Markthochlauf im Sinne der Nationalen Wasserstoffstrategie der Bundesregierung unterstützen. Das Förderprogramm soll der Aufbau von Handelsbeziehungen mit potenziellen Exporteuren von grünem Wasserstoff und seinen Derivaten begünstigen. Die geförderten Vorhaben müssen bis Ende 2027 betriebsbereit umgesetzt werden.
Bekanntmachung
Wer wird gefördert?
Die Antragsteller im Modul 1 müssen zum Zeitpunkt der Auszahlung der Zuwendung ihren Hauptsitz in der Europäischen Union sowie eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben.
Mit der Förderrichtlinie können Projekte in Energiepartnerschaftsländer finanziert werden. Darüber hinaus können auch Projekte in weiteren Ländern finanziert werden.
Antragsberechtigt sind juristische Personen des Privatrechts sowie natürliche Personen, soweit sie im Sinne von § 2 Absatz 1 des Umsatzsteuergesetzes wirtschaftlich tätig sind sowie Hochschulen und Forschungseinrichtungen im Verbund mit Unternehmen. Unternehmenskonsortien sind antragsberechtigt, wenn der Anteil der Wertschöpfung des/der beteiligten antragsberechtigten Unternehmen/s bei mindestens 51 Prozent liegt.
Was wird gefördert?
Im Rahmen der Förderrichtlinie sollen internationale, interdisziplinäre und innovative Projekte gefördert werden. Dabei fokussiert Modul 1 auf Vorhaben im Bereich der industriellen Anwendung sowie der experimentellen Entwicklung. Die Vorhaben sollen in Staaten außerhalb des Gebiets der Europäischen Union und den EFTA-Staaten umgesetzt werden (Umsetzungsland). Die geförderten Investitionen müssen nach der Inbetriebnahme (erstmalige bestimmungsgemäße Verwendung einer Technologie) mindestens drei Jahre zweckentsprechend betrieben werden (Nutzungspflicht). Der Antragsteller muss nachweisen, dass das Projekt ohne Förderung wirtschaftlich nicht tragfähig wäre.
Das BMWK fördert innerhalb von Modul 1 insbesondere nachhaltige Produktionsmöglichkeiten, Speicher, Transportmöglichkeiten sowie integrierte Anwendungslösungen für grünen Wasserstoff und seine Derivate, die in Zusammenarbeit mit Partnerländern außerhalb der Europäischen Union und den EFTA-Staaten systematisch erschlossen werden sollen. Die Förderung kann auch integrierte Projekte umfassen, die mehrere Wertschöpfungsschritte abdecken. Die geförderten Vorhaben sollen im Sinne des Aktionsplans für die Nationale Wasserstoffstrategie die gesamte Wertschöpfungskette in den Blick nehmen, um damit Planungssicherheit für zukünftige Erzeuger, Lieferanten, Verbraucher und sonstige Investoren und Forschungsakteure im In- und Ausland zu schaffen.
Unter der Förderrichtlinie sollen auch fortgeschrittene Ansätze bis zur Referenzfähigkeit weiterentwickelt werden, um die Erreichung der Marktreife von Technologien zu beschleunigen und die Sammlung von Umsetzungserfahrung in unterschiedlichen geographischen und klimatischen Bedingungen zu unterstützen. Damit soll ein Beitrag zur Überbrückung der schwierigen Phase zwischen Technologieentwicklung und Marktdurchdringung geleistet werden.
Weitere Details zu förderfähigen Themen können Sie dem Gliederungspunkt 5 „Gegenstand der Förderung“ der Förderrichtlinie entnehmen.
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