WIR! – Wandel durch Innovation in der Region
Jede Region – und mag sie noch so strukturschwach sein – hat ihre eigenen Stärken. Das können traditionelle Branchen sein, ein gewachsenes Know-how, vor allem aber mutige Menschen, die in ihrer Region etwas bewegen wollen – auch und gerade wenn sie noch keine Erfahrung mit Förderprogrammen haben. Für diese Regionen und Menschen ist „WIR! – Wandel durch Innovation“ gemacht. In vielen Regionen in ganz Deutschland soll das Programm den Grundstein für einen nachhaltigen Strukturwandel durch Innovationen legen.
„WIR! – Wandel durch Innovation in der Region“ soll strukturschwachen Regionen jenseits der bestehenden Wirtschafts- und Innovationszentren starke neue Impulse geben, die regionale Innovationsfähigkeit erhöhen und langfristig Perspektiven für Wachstum und Beschäftigung schaffen. Dazu braucht es integrierte strategische Ansätze, die Forschung, Entwicklung und Innovation in den Mittelpunkt stellen und deren großes Potenzial für Wirtschaftskraft und Lebensqualität nutzen. Dabei sollen die bereits vorhandenen Stärken der Region angemessen berücksichtigt und weiterentwickelt werden. Zudem ist es wichtig, dass möglichst viele verschiedene regionale Akteure aus Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft diesen Wandel aktiv mittragen.
Wer wird gefördert?
WIR! soll die Formierung breiter, interdisziplinärer und branchenübergreifender Bündnisse anregen, in die sich ganz unterschiedliche regionale Akteure einbringen. Dazu gehören neben Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen auch innovationsunerfahrene Akteure aus der Zivilgesellschaft und der öffentlichen Verwaltung. Dabei können und sollen sich die Bündnisse dynamisch entwickeln und grundsätzlich offen sein für neue Kooperationen und neue Ideen.
Was wird gefördert?
Das Förderprogramm ist themenoffen angelegt, das heißt, die WIR!-Bündnisse sollen das für sie relevante Innovationsfeld jeweils selbst definieren. Es soll eine besondere Bedeutung für einen innovationsbasierten Strukturwandel in der jeweiligen Region haben. Das sind meistens Themenbereiche, in denen die Region bereits über wirtschaftliche, wissenschaftliche, technologische oder gesellschaftliche Kompetenzen verfügt und die zudem ein hohes Innovationspotenzial aufweisen. Gleichwohl sollen die Themen in den Innovationsfeldern der Zukunft liegen und auch zu Lösungen für globale Herausforderungen beitragen.
Das Verständnis für Innovationen, das WIR! zugrunde liegt, ist breit und umfassend. Innovationen können z. B. technologische, organisatorische, Produkt-, Dienstleistungs- und Geschäftsmodellinnovationen sein, aber auch soziale Innovationen.
Wie wird gefördert?
Die WIR!-Förderung erfolgt in zwei Phasen:
- Für die Konzeptphase werden circa 40 Bündnisse ausgewählt. Innerhalb von neun Monaten analysieren diese die regionalen Potenziale und erarbeiten ein strategisch orientiertes Innovationskonzept (WIR!-Konzept) für ihre jeweilige Region. Die Konzeptphase dient auch dazu, weitere Partner zu gewinnen sowie die Organisation und das Management der zukünftigen Zusammenarbeit im Bündnis vorzubereiten.
- Nach Abschluss der Konzeptphase werden aus diesem Kreis circa 25 Bündnisse mit besonders vielversprechenden WIR!-Konzepten ausgewählt. Diese können in einer gut sechsjährigen Umsetzungsphase relevante Vorhaben durchführen, die sie aus ihrer Bündnisstrategie ableiten. Parallel dazu erhalten sie eine Förderung für das Management des Bündnisses und die kontinuierliche weitere Strategiearbeit.
Für die Konzeptphase können in jedem Bündnis ein Einzelvorhaben oder ein Verbundvorhaben mit maximal drei Zuwendungsempfängern mit einer Fördersumme von insgesamt maximal 250.000 Euro und einer Laufzeit von maximal neun Monaten zur Ausarbeitung des WIR!-Konzepts beantragt werden.
In der Umsetzungsphase werden verschiedene Projekte mit einer Dauer von je bis zu drei Jahren gefördert. Die Fördermittel, die den Bündnissen dafür insgesamt zur Verfügung stehen, richten sich nach dem spezifischen Förderbedarf zur Adressierung des jeweiligen Innovationsfelds und der Möglichkeit, auch andere Finanzierungsmöglichkeiten in Anspruch zu nehmen. In den ersten beiden Jahren werden den Bündnissen jeweils maximal acht Millionen Euro zur Verfügung gestellt; über die Bereitstellung weiterer Fördermittel wird nach der Zwischenbegutachtung im dritten Jahr der Umsetzungsphase entschieden.
Im Rahmen dieser Richtlinie werden Zuwendungen grundsätzlich als nicht rückzahlbare Zuschüsse im Wege der Projektförderung gewährt. Ausgeschlossen sind Ausgaben für Baumaßnahmen und Großinvestitionen.
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