T!Raum – Transferräume für die Zukunft von Regionen
Das Förderprogramm „T!Raum – TransferRäume für die Zukunft von Regionen“ ist mehr als ein weiteres Transfer-Förderprogramm. T!Raum ist experimentell. T!Raum ist langfristig angelegt. Und T!Raum treibt den Wandel in strukturschwachen Regionen voran.
T!Raum will strukturschwachen Regionen langfristig zukunftsweisende Innovationspfade eröffnen und den Strukturwandel vorantreiben. Dazu setzt die Fördermaßnahme auf die Hochschulen und Forschungseinrichtungen vor Ort. Gemeinsam mit regionalen Unternehmen und weiteren Partnern sollen sie auf experimentelle Weise neue Ansätze für den Wissens-, Ideen- und Technologietransfer entwickeln und erproben. Die geförderten Bündnisse („Transferräume“) sollen von einer offenen Innovations- und Wagniskultur geprägt sein und sich durch Dynamik und Weitsicht auszeichnen.
Im Mittelpunkt stehen Themenfelder, die sich auf leistungsfähige Forschungsschwerpunkte der beteiligten Hochschulen und Forschungseinrichtungen stützen. T!Raum ist themen- und technologieoffen, zielt aber klar auf neue Lösungen für aktuelle große gesellschaftliche Herausforderungen, wie sie beispielsweise in der Hightech-Strategie 2025 beschrieben werden, und auf die nachhaltige Transformation von Wirtschaft und Gesellschaft.
T!Raum liegt ein breites Transferverständnis zugrunde, das technologische und soziale Neuerungen beinhaltet, einen Transfer in Produkte, Verfahren und Dienstleistungen, aber auch neue soziale Praktiken, neue Formen der Organisation oder der Wissensvermittlung mit einschließt.
Wer wird gefördert?
In strukturschwachen Regionen gibt es Themenfelder, die wesentlich zur positiven Entwicklung der Region beitragen können, wenn die Akteure dieses Potenzial erkennen und durch Transferaktivitäten gezielt stärken. Dies erfordert eine hohe Kompetenz der Partner in ihrer Forschung verbunden mit der Bereitschaft, Transfer auf experimentelle Weise neu zu gestalten, sich auf neue Partner einzulassen und neue Wege in der Zusammenarbeit zu beschreiten. Diese Akteure will das Programm T!Raum stärken.
Für die Förderung bewerben sich initiale Partner mit einem gemeinsamen Transferkonzept. Unter den Partnern muss mindestens eine Hochschule sein, bei der auch die Federführung liegen sollte. Die Hochschule muss aus einer strukturschwachen Region kommen. Wünschenswert ist die Einbindung von mindestens zwei weiteren Partnern, die für das Transferraumthema in der Region relevant sind, z. B. weitere Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Wirtschafts- oder zivilgesellschaftliche Verbände und/oder forschungsstarke Unternehmenspartner.
Im Laufe der Förderung entwickelt sich aus den initialen Partnern der „Lenkungsbereich“ des Transferraums. In den Lenkungsbereich können weitere regionale – und in begründeten Fällen überregionale – Partner aufgenommen und gefördert werden. Im „Werkstattbereich“ des Transferraums werden unterschiedlichste Transferprojekte durchgeführt. Hier können weitere Partner, die deutlich überwiegend aus der Region kommen sollten, gefördert werden. Grundsätzlich sind im Lenkungs- als auch im Werkstattbereich Hochschulen, außeruniversitäre Bildungs- und Forschungseinrichtungen, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, gemeinnützige Organisationen, Gebietskörperschaften sowie sonstige Einrichtungen (z. B. Stiftungen, Vereine und Verbände) antragsberechtigt. Die Beteiligung von Start-ups und KMU ist ausdrücklich erwünscht.
Die Fördermaßnahme richtet sich ausschließlich an strukturschwache Regionen (gemäß GRW-Definition) in Deutschland. Die Aktivitäten der geförderten Transferraum-Initiativen müssen regional ausgerichtet sein. Dabei definieren die Partner des Transferraums die geografische Region, in der sie mit ihrem Transferraum wirksam werden wollen, selbst. Schließlich müssen auch die Haupteffekte der Förderung in den strukturschwachen Regionen selbst liegen.
Was wird gefördert?
Im Mittelpunkt der Maßnahme T!Raum steht die themenbezogene Förderung von Transferaktivitäten im Kontext von Forschung und Innovationen. Es geht also nicht um den Aufbau oder den Ausbau von Transferstrukturen und -strategien auf Ebene der gesamten Hochschule und Forschungseinrichtung.
Abhängig vom jeweils bestehenden Ausgangsniveau sollen durch die Transferräume die bestehenden Transferaktivitäten substantiell weiterentwickelt, neu ausgerichtet und unterschiedliche Transferformate konzeptionell zusammengeführt werden. Mit der Maßnahme „T!Raum“ wird das Angebot unterbreitet, völlig neuartige und unkonventionelle Ansätze zu entwickeln, zu testen und in die Anwendung zu bringen. Dabei können sie sich sowohl auf Forschungsbereiche beziehen, in denen Transferaktivitäten bisher gar nicht oder nur vereinzelt durchgeführt werden, als auch auf solche, die bereits intensiv in Transferaktivitäten eingebunden sind. Wichtig ist jedoch, dass die neu zu entwickelnden Transferformate einen deutlichen Fortschritt im Transfer im jeweiligen Forschungsbereich erzielen können.
Gefördert werden Einzel- und Verbundprojekte sowohl im Lenkungs- als auch Werkstattbereich der T!Raum-Initiativen. Im Lenkungsbereich als Ort des Managements geht es hierbei vor allem um strategische, konzeptionelle, organisationale und kommunikative Tätigkeiten. Im Werkstattbereich als Ort, an dem die Transferaktivitäten stattfinden, wird ein breites Spektrum unterstützt:
- anwendungsorientierten Forschungs- und Entwicklungsvorhaben
- Projekte, die von kurzer Laufzeit sind oder bereits ein hohes Technology-Readiness-Level (TRL) haben,
- Projekte zur Entwicklung von Organisations- und Prozessinnovationen
- transferunterstützende oder -begleitende Aktivitäten
- Aufbau von Innovationslaboren oder kompetenzstärkende Aktivitäten (z. B. Coaching und externe Beratung zu Transfer- und Innovationsprozessen)
- Projekte zur Stärkung eines Transfers über Köpfe denkbar.
Wie wird gefördert?
Das Verfahren ist mehrstufig angelegt. In der ersten Stufe reichen die Bewerber bis zum 29. Oktober 2021 eine Konzeptskizze für einen Transferraum ein. Auf dieser Grundlage werden in einem wettbewerblichen Verfahren ca. zehn Transferräume für eine Förderung ausgewählt.
Jeder Transferraum kann bis zu neun Jahre lang gefördert werden. Für die ersten drei Jahre der Förderung ist ein Orientierungsrahmen von insgesamt 3 bis 6 Millionen Euro pro Transferraum gegeben. Nach drei und sechs Jahren Laufzeit der Transferräume erfolgt eine umfänglichere Zwischenbegutachtung des Entwicklungsstands der Transferräume durch den Beirat, gegebenenfalls unter Hinzuziehung weiterer Gutachterinnen und Gutachter. Mit der Zwischenbegutachtung können restriktive Auflagen für die verbleibenden Jahre erteilt werden.
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