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Seit 25 Jahren verfügt Nordrhein-Westfalen mit dem Instrument der REGIONALEn über einen bundesweit einzigartigen Ansatz zur Förderung regionalisierter Strukturpolitik. Die REGIONALEn gestalten den Strukturwandel in den adressierten Regionen entsprechend deren spezifischer Stärken und Herausforderungen. Über einen regionalen Qualifizierungsprozess entwickeln sie gemeinsam mit Akteurinnen und Akteuren vor Ort wie Kommunen, Unternehmen, Verbänden, Vereinen und Privaten themenübergreifende, integrierte Strategien und Projekte für Zukunftsfragen.
Aufgrund der besonderen strukturpolitischen Bedeutung der REGIONALEn für Nordrhein-Westfalen wird mit der REGIONALE 2025 ein Zugang zu EU-Mitteln aus dem EFRE 2021-2027 ermöglicht. Die Förderung trägt zu dem Spezifischen Ziel 1, „Entwicklung und Ausbau der Forschungs- und Innovationskapazitäten und der Einführung fortgeschrittener Technologien“ , dem Spezifischen Ziel 2, „Nutzung der Vorteile der Digitalisierung für die Bürger, Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden“ sowie dem Spezifischen Ziel 8, „Förderung des Übergangs zu einer ressourceneffizienten Kreislaufwirtschaft“ bei.
Mit der REGIONALE 2025 will Südwestfalen die Chancen der Digitalisierung nutzen, um die Herausforderungen einer industriestarken ländlichen Region beispielhaft anzugehen und die Qualitäten nachhaltig wie qualitativ weiterzuentwickeln. Mit den Bedürfnissen der Menschen im Fokus und der Programmatik der Südwestfalen-DNA (digital-nachhaltig-authentisch) entwickelt Südwestfalen in der REGIONALE 2025 Lösungen für eine nachhaltige Stärkung des Raumes im umfassenden Sinn. Dies bezieht ökonomische, ökologische wie soziale Fragestellungen ein und bringt dabei ganz bewusst die Blickwinkel der jungen Menschen ein.
Drei Handlungsfelder mit je drei Themenbereichen sind von besonderer strukturpolitischer Bedeutung:
Die REGIONALE Südwestfalen wird im Rahmen der europäischen Regionalförderung (EFRE/JTF-Programm NRW 2021-2027) durch das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBD), das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE) sowie durch das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr (MUNV) in Zusammenarbeit mit der Bezirksregierung Arnsberg als zwischengeschalteter Stelle umgesetzt.
Wer wird gefördert?
Teilnahmeberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen, Kommunen (außer beim Spezifischen Ziel 1, Maßnahme 2; s. Förderbekanntmachung), kommunale Unternehmen und Einrichtungen, Forschungs- und Bildungseinrichtungen sowie Kammern, Vereine und Stiftungen mit Sitz oder Niederlassung in Nordrhein-Westfalen oder mit Sitz oder Niederlassung in der Europäischen Union, wenn das Vorhaben vorwiegend in Nordrhein-Westfalen umgesetzt und verwertet wird.
Was wird gefördert?
Es werden Projektideen gefördert, welche mindestens eine der nachfolgenden Zielsetzungen verfolgen:
Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt als Anteilfinanzierung auf Ausgabenbasis. Die Höhe der möglichen Fördersätze hängt von der Art der Antragstellenden, von der Größe des antragstellenden Unternehmens und der Art des zur Förderung beantragten Vorhabens in Abhängigkeit von den beihilferechtlichen Vorschriften ab. Grundsätzlich können Vorhaben in Abhängigkeit von der Notwendigkeit der Förderung mit bis zu maximal 90% der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert werden.
Es gilt das Ausgabenerstattungsprinzip.
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