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Mithilfe der Fördermaßnahme „Pakt für Informatik 2.0“ soll die Steigerung der Digitalisierungs- und Informatikkompetenzen von Schülerinnen und Schülern ab Sekundarstufe 1 erreicht werden. Den Lernenden sollen durch außerschulische Konzepte Digital- und Programmierungsgrundlagen bis hin zu anwendungsbezogenen Kompetenzen des betrieblichen Alltags vermittelt werden. Jugendliche sollen in Zusammenarbeit mit externen Expertinnen und Experten (u. a. aus Unternehmen, Verbänden, Bildungseinrichtungen, Freiberuflern und Sonstigen) frühzeitig mit den Chancen und der Faszination von Technik, Naturwissenschaften und Informatik vertraut gemacht und für technische sowie digitale Ausbildungsberufe und Studiengänge mobilisiert werden. Auf diese Weise soll die Affinität von Schülerinnen und Schülern gegenüber dem MINT-Bereich gesteigert werden, um langfristig dem Fachkräftemangel entgegenwirken zu können. Der Förderaufruf „Pakt für Informatik 2.0“ wird vom Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen umgesetzt. Die Europäische Union (EU) unterstützt das Land NRW im EFRE/JTF-Programms NRW 2021-2027 und fördert den „Pakt für Informatik 2.0“ im Rahmen des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE).
Wer wird gefördert?
Mit dem Projektaufruf „Pakt für Informatik 2.0“ werden außerschulische Konzepte zur MINT-Förderung von Schülerinnen und Schülern in Nordrhein-Westfalen in regionalen Innovationsallianzen mit externen Expertinnen und Experten forciert. Teilnahmeberechtigt ist, wer zu einer der folgenden Zielgruppen gehört
Nicht gefördert wird die Einbringung von Infrastrukturen zur Digitalisierung an Schulen. Dementsprechend sind Sachausgaben zur Ertüchtigung des originären Schulbetriebes nicht förderfähig.
Was wird gefördert?
Im Rahmen des Projektaufrufs sind Personalausgaben einschließlich der damit
verbundenen Sach- und Gemeinausgaben förderfähig.
Wie wird gefördert?
Die Zuwendung wird im Rahmen einer Projektförderung mit Anteilfinanzierung gewährt. Die Höhe der möglichen Fördersätze hängt von der Art der Antragstellenden und der Art des zur Förderung beantragten Vorhabens in Abhängigkeit von den beihilferechtlichen Vorschriften ab.
Grundsätzlich können Vorhaben in Abhängigkeit von der Notwendigkeit der Förderung mit bis zu maximal 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert werden.
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