Klimaanpassung.Kommunen.NRW

Eine Initiative des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen im Rahmen des EFRE/JTF-Programms NRW 2021-2027

Definiertes Ziel des Aufrufs „Klimaanpassung.Kommunen.NRW“ ist die Begrenzung der negativen Auswirkungen des Klimawandels, indem parallel zum Klimaschutz die Widerstandsfähigkeit von Umwelt, Natur und Menschheit gestärkt und Klimawandelvorsorge betrieben werden. Bei der Anpassung an den Klimawandel kommt den Gemeinden, Städten und Kreisen mit ihren vielfältigen Aufgaben eine entscheidende Rolle zu. Hauptzielsetzung der Förderung ist, verschiedene Akteure oder vom Klimawandel betroffene Stakeholder bei der Anpassung an die negativen Folgen des Klimawandels zu unterstützen und klima- und katastrophenresilienter zu machen, um insgesamt eine Stärkung der Klimaresilienz in Kommunen und Kreisen zu erreichen. Dazu sind Maßnahmen zu treffen, die langfristig eine Verminderung der Verletzlichkeit (Anfälligkeit oder Empfindlichkeit) bzw. den Erhalt und die Steigerung der Anpassungsfähigkeit natürlicher, gesellschaftlicher und ökonomischer Systeme an Klimawandelfolgen erzielen. Gesucht werden daher Vorhaben und Projekte, die die Klimaresilienz in den Städten, Gemeinden und Kreisen steigern und somit zum Schutz der Bevölkerung vor klimawandelbedingten Schäden beitragen.

Der Projektaufruf ist offen in der thematischen Ausrichtung für Vorschläge jedweder Art zum Thema Klimaanpassung auf lokaler und regionaler Ebene. Der Schwerpunkt kann auf die Hitzevorsorge oder die Starkregenvorsorge gelegt werden, oder im Rahmen eines übergreifenden Ansatzes beide oder mehrere Themen im Bereich der Klimaanpassung miteinander verknüpfen. Auf diese Weise können Synergien genutzt, sich ergänzende Klimaanpassungsmaßnahmen miteinander kombiniert und somit letztendlich ein größerer Nutzen erzielt werden.

Die Fördermaßnahme „Klimaanpassung.Kommunen.NRW“ wird im Rahmen der europäischen Regionalförderung (EFRE/JTF-Programm NRW 2021-2027) federführend vom Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MUNV) umgesetzt.

Einreichungsfrist:Einreichungsfrist ( noch 28 Tage )
Startdatum: 02. April 2024 Enddatum: 31. Juli 2024 Heute 03. Juli 2024

Hinweis

Bitte beachten Sie, dass die zweite Einreichungsrunde der Fördermaßnahme „Klimaanpassungen.Kommunen.NRW“ am 31. Juli 2024 um um 16:00 Uhr enden wird.

Weitere Informationen zur  Fördermaßnahme Klimaanpassung.Kommunen.NRW und der Innovationsförderagentur NRW (IN.NRW) finden Sie unter:

https://www.in.nrw/klimaanpassung-kommunen

Informationen zur Förderung


Wer wird gefördert?

Kommunen sowie deren Zusammenschlüsse und Zweckverbände, Forschungs- und Bildungseinrichtungen, Kammern, Vereine und Stiftungen.

Was wird gefördert?

Gesucht werden Vorhaben und Projekte, die die Klimaresilienz von Städten, Gemeinden und Kreisen steigern und somit zum Schutz der Bevölkerung vor klimawandelbedingten Schäden beitragen. Der Projektaufruf ist offen in der thematischen Ausrichtung für Vorschläge jedweder Art zum Thema Klimaanpassung auf lokaler und regionaler Ebene.

Gefördert werden investive Vorhaben in Nordrhein-Westfalen an oder auf Gebäuden, Liegenschaften sowie im öffentlichen Raum, die der Klimafolgenanpassung oder Risikoprävention dienen. Maßnahmen ohne Anschaffung oder bauliche Aktivität sind als nicht-investive Maßnahmen nur im Rahmen eines investiven Vorhabens förderfähig. Sie dürfen bis zu 10 % der Gesamtausgaben eines zur Förderung eingereichten Vorhabens ausmachen, müssen zusammen mit einer investiven Maßnahme umgesetzt werden, im Verhältnis zu dieser eine nur untergeordnete Rolle spielen und ihr unmittelbar dienlich sein.

Die Eignung des Vorhabens, der Betroffenheit von Klimawandelfolgen entgegenzuwirken, ist mit der Skizzeneinreichung darzulegen.

Integrierte Maßnahmenpakete werden vorrangig gefördert. Bei Beantragung mehrerer Einzelmaßnahmen in einem Antrag ist ein konzeptioneller oder räumlich-struktureller Zusammenhang zwischen den Maßnahmen erforderlich.

Wie wird gefördert?

Die Höhe der möglichen Fördersätze hängt von der Art der Antragstellenden, von der Größe des antragstellenden Unternehmens und der Art des zur Förderung beantragten Vorhabens in Abhängigkeit von den beihilferechtlichen Vorschriften ab. Grundsätzlich können Vorhaben in Abhängigkeit von der Notwendigkeit der Förderung mit bis zu maximal 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert werden.

Der Projektträger Jülich in Zahlen im Jahr 2023
1.629
Mitarbeiter/innen
30.770
Laufende Vorhaben
3392,05
Fördervolumen in Mio. Euro
4
Geschäftsstellen

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