GreenEconomy.IN.NRW
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können neue, innovative, nachhaltige und marktfähige Produkte, Dienstleistungen und Verfahren oft nur in Kooperation mit anderen Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen entwickeln. Die Innovationswettbewerbe des EFRE/JTF Programms NRW 2021-2027 zielen deshalb vor allem auf Verbundvorhaben von KMU ab, die inhaltlich auf eines der sechs Innovationsfelder der Regionalen Innovationsstrategie des Landes NRW ausgerichtet sind.
Im Innovationsfeld „Umweltwirtschaft und Circular Economy“ werden diejenigen Ansatzpunkte in den Blick genommen, die einerseits zur Entwicklung umweltschützender, umweltfreundlicher und ressourceneffizienter und ressourcenschonender Produkte und Dienstleistungen beitragen und andererseits einen Beitrag zur Nachhaltigkeit und Ressourcenschonung durch Kreislaufwirtschaft leisten.
Mit dem Innovationswettbewerb „GreenEconomy.IN.NRW“ werden deshalb kleine und mittlere Unternehmen dabei unterstützt, die ökologischen Innovationspotenziale des Wirtschaftsstandorts Nordrhein-Westfalen nachhaltig zu nutzen. Hierbei wird von einem breiten Innovationsverständnis ausgegangen, dass sowohl technische als auch nichttechnische Potenziale durch Kooperationen zwischen Wirtschaft und Wissenschaft sichtbar und langfristig nutzbar machen soll.
Im Blickpunkt stehen dabei Vorhaben, die die gesamte Wertschöpfungskette abdecken sowie Vorhaben, die in Zusammenarbeit mit Hochschulen und Forschungseinrichtungen erarbeitet werden und dabei einen speziellen Aspekt bzw. einen Ausschnitt relevanter Wertschöpfungsketten betrachten. Alle Vorhaben sollen ein besonderes Innovations- und Anwendungspotenzial aufweisen und einen substanziellen Beitrag zur Transformation Nordrhein-Westfalens in Richtung einer Green Economy leisten.
Vorhaben, welche in Konformität zur STEP-Verordnung stehen, werden gemäß der STEP-VO (Strategische Technologien für Europa) gefördert. Andere Vorhaben können über das EFRE/JTF-Programm NRW 2021-2027 gefördert werden.
Der Innovationswettbewerb „GreenEconomy.IN.NRW“ wird im Rahmen der europäischen Regionalförderung (EFRE/JTF-Programm NRW 2021-2027) federführend durch das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr (MUNV) in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie (MWIKE) und dem Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MLV) umgesetzt.
Hinweis
Bitte beachten Sie, dass die dritte Einreichungsrunde des Innovationswettbewerbs „GreenEconomy.IN.NRW“ am 28. Oktober 2024 um 23:59 Uhr geendet ist.
Eine weitere Einreichungsrunde ist derzeit nicht geplant.
Weitere Informationen zum Innovationswettbewerb „GreenEconomy.IN.NRW“ und der Innovationsförderagentur NRW (IN.NRW) finden Sie unter:
Wer wird gefördert?
Hauptzielgruppe sind Kleinstunternehmen und kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Darüber hinaus sind auch große Unternehmen, Forschungs- und Bildungseinrichtungen, Kammern, Vereine und Stiftungen im Verbundvorhaben mit mindestens einem KMU förderfähig.
Was wird gefördert?
Dem Wettbewerb wird ein breites Innovationsverständnis zugrunde gelegt, das auf der Innovationsstrategie des Landes NRW aufbaut und sowohl technische, als auch nichttechnische Innovationen umfasst. Dazu zählen:
- Technische Innovationen: Innovationen aus dem Bereich der industriellen Forschung und experimentellen Entwicklung, bei denen durch technische Neuerungen neue oder verbesserte Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen entwickelt werden.
- Prozessinnovationen: Innovationen, die auf die Anwendung einer neuen oder wesentlich verbesserten Methode für die Produktion oder die Erbringung von Leistungen abzielen, einschließlich wesentlicher Änderungen bei den Techniken, den Ausrüstungen oder der Software.
- Organisationsinnovationen: Innovationen, die auf die Anwendung neuer Organisationsmethoden in den Geschäftspraktiken, den Arbeitsabläufen oder Geschäftsbeziehungen eines Unternehmens abzielen.
Förderfähig sind Personalausgaben, Gemeinausgaben, Sachausgaben, Investitionen, Reiseausgaben und Dienstleistungen.
Wie wird gefördert?
In Abhängigkeit der Notwendigkeit der Förderung ergeben sich folgende Fördersätze (als prozentualer Anteil der zuwendungsfähigen Ausgaben):
Für kleine Unternehmen:
- von 60 % bis höchstens 80 % bei Verbundvorhaben mit Technischen Innovationen;
- höchstens 50 % bei Prozess- oder Organisationsinnovationen
Für mittlere Unternehmen:
- von 50 % bis höchstens 75 % bei Verbundvorhaben mit Technischen Innovationen;
- höchstens 50 % bei Prozess- oder Organisationsinnovationen
Für Akteure im nicht-wirtschaftlichen Bereich:
Zuwendungen aus diesem Programm an Hochschulen, Forschungseinrichtungen und weitere Akteure in deren nicht-wirtschaftlichem Bereich können höchstens 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.
Es gilt das Ausgabenerstattungsprinzip.
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