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Hier finden Sie alle notwendigen Downloads und Informationen für Vorhaben mit den Förderkennzeichen beginnend mit:
Alle notwendigen Dokumente zur Abrechnung finden Sie auf dieser Webseite rechts unter Downloads.
Bei weiterführenden Fragen möchten wir Sie bitten, sich an das zuständige Bearbeiterteam Ihres Vorhabens zu wenden. Dieses wurde Ihnen bei Bewilligung des Antrages mitgeteilt.
Die Vorhaben der Förderaufrufe von 2021 (03EMK4***) und 2022 (03EMK5***) sind Bestandteil des Deutschen Aufbau- und Resilienzplanes (DARP). Die Mittel dafür werden über die europäische Aufbau- und Resilienzfaszilität (ARF) bereitgestellt.
Sobald das Elektromobilitätskonzept fertig erststellt ist, sollte umgehend abgerechnet werden.
Es können auch Teilrechnungen abgerechnet werden, bevor die Schlussrechnung gestellt wird. Eine Teilrechnung kann für einzelnen Leistungen, aber auch für mehrere einzelne Posten gestellt werden. Wichtig für die Teilrechnung ist, dass diese Leistungen (Arbeitsschritte) bereits erbracht und beglichen worden sind. Rechnungen sind vorzulegen.
Folgende Möglichkeiten zum Mittelabruf sind zu beachten:
1. Zahlungsanforderung (laufend - für Teilabrechnungen)
2. Verwendungsnachweis.
Zwischen- bzw. Verwendungsnachweis
Schlussbericht
Der Zahlungsanforderung sind alle Belege (Rechnungen) des beauftragten Dienstleisters für das Erstellen des Elektromobilitätskonzepts beizufügen.
Sofern eine Dienstreise nach Berlin zur Begleitforschung erfolgt ist, sind die Rechnungen dazu ebenso einzureichen.
Nach Posteingang wird der Mittelabruf schnellstmöglich bearbeitet, muss jedoch sowohl administrativ als auch fachlich geprüft werden. Im Anschluss an die Zahlung erhalten Sie eine Zahlungsbestätigung per Post (gilt nur für Vorhaben ohne profi-Online).
Sofern es eine Differenz gibt, erhalten Sie eine Mitteilung per E-Mail. Sollten Sie sonst Fragen zur Berechnung haben, wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Bearbeiterteam.
Ein Beispiel:
Das Vorhaben wird mit insgesamt 119.000,00 € und einer Förderquote von 80 % gefördert. Die Zuwendungssumme entspricht daher 119.000,00 € x 80 % = 95.200,00 €.
Die Zuwendung berechnet sich wie folgt: (118.000 € + 880 €) x 80 % = 95.104,00 €
95.104,00 € können als Zuwendung ausgezahlt werden; 23.776,00 € entsprechen Ihren Eigenmittel.
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