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03EMK3/4/5 - Elektromobilitätskonzepte - laufende Vorhaben

Unterlagen und Informationen zu den Förderaufrufen für Elektromobilitätskonzepte von 2015 bis 2022

Hier finden Sie alle notwendigen Downloads und Informationen für Vorhaben mit den Förderkennzeichen beginnend mit:

  • 03EMK3xx
  • 03EMK4xx
  • 03EMK5xx 

Alle notwendigen Dokumente zur Abrechnung finden Sie auf dieser Webseite rechts unter Downloads.

Bei weiterführenden Fragen möchten wir Sie bitten, sich an das zuständige Bearbeiterteam Ihres Vorhabens zu wenden. Dieses wurde Ihnen bei Bewilligung des Antrages mitgeteilt.

Die Vorhaben der Förderaufrufe von 2021 (03EMK4***) und 2022 (03EMK5***) sind Bestandteil des Deutschen Aufbau- und Resilienzplanes (DARP). Die Mittel dafür werden über die europäische Aufbau- und Resilienzfaszilität (ARF) bereitgestellt.

Wichtige Hinweise zur Konzepterarbeitung mit dem Förderkennzeichen 03EMK5xx:

  • Die Berechnung des CO2-Einsparpotential ist verpflichtend. Alle Informationen sowie das Berechnungstool finden Sie auf der nachfolgenden Webseite: www.ptj.de/frl-elektromobilitaet/konzepte-laufend/co2.
  • Bei der Auswahl von Schwerpunkt 1 (Gebietskörperschaften) und 3 (Unternehmen) muss im Rahmen des Konzepts aufgezeigt werden, ob Ladesäulen-Sharing im Zuge der Fuhrparkelektrifizierung und dem dazugehörigen Aufbau von Ladeinfrastruktur eine sinnvolle und umsetzbare Ergänzung darstellt.

Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Abrechnung von Vorhaben (FAQ)

Förderfähig sind die Ausgaben zur Erarbeitung eines Elektromobiitätskonzeptes.

Nicht förderfähig sind:

  • Erstellung eines Elektromobilitätskonzeptes durch den Zuwendungsempfänger selbst
  • Personalausgaben von Seiten des Zuwendungsempfängers im Rahmen der Vergabe
  • Maßnahmen, die im Rahmen des Wissenstransfers nach der Erstellung des Konzeptes erfolgen
  • Aktivitäten, die die Erfahrungen und Ergebnisse des Konzeptes nach außen kommunizieren (z. B. das Vorstellen von Ergebnissen und Erfahrungen auf Veranstaltungen oder die Veröffentlichung des Konzepts)
  • Reisekosten (abhängig vom Aufruf)

 

Sobald das Elektromobilitätskonzept fertig erststellt ist, sollte umgehend abgerechnet werden.

Es können auch Teilrechnungen abgerechnet werden, bevor die Schlussrechnung gestellt wird. Eine Teilrechnung kann für einzelnen Leistungen, aber auch für mehrere einzelne Posten gestellt werden. Wichtig für die Teilrechnung ist, dass diese Leistungen (Arbeitsschritte) bereits erbracht und beglichen worden sind. Rechnungen sind vorzulegen.

Die Elektromobilitätskonzepte dürfen nicht selbst erstellt werden, sondern müssen an ein fachlich geeignetes Dienstleistungsunternehmen vergeben werden.

Kommunale Gebietskörperschaften und öffentliche Auftraggeber gemäß §99 ff. GWB sind grundsätzlich an das Vergaberecht gebunden.

Entsprechende Informationen erhalten Sie bei ihrer zuständigen Vergabestelle.

Ein Vergabeverfahren kann bereits vor Erhalt des Zuwendungsbescheides begonnen werden. Voraussetzung ist, dass die Zuschlagerteilung explizit unter dem Vorbehalt der Gewährung der beantragten Förderung steht.

Die Auftragsvergabe darf erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheids erfolgen.

Folgende Möglichkeiten zum Mittelabruf sind zu beachten:

1. Zahlungsanforderung (laufend - für Teilabrechnungen)

2. Verwendungsnachweis.

 

Zwischen- bzw. Verwendungsnachweis

  • Vorhaben mit profi-Online Verfahren: Diese Formulare werden über profi-Online abgerufen und sind parallel postalisch einzureichen.
  • Vorhaben ohne profi-Online Zugriff: Die Formulare werden mit dem Bescheid (Zahlungsanforderung), beim Jahreswechsel (Zwischennachweis) und nach Ablauf des Vorhabens (Verwendungsnachweis) vom Projektträger zur Verfügung gestellt und können bei Bedarf per E-Mail angefordert werden.

 

Schlussbericht

  • Dieser kann im Downloadbereich heruntergeladen werden.

Der Zahlungsanforderung sind alle Belege (Rechnungen) des beauftragten Dienstleisters für das Erstellen des Elektromobilitätskonzepts beizufügen.

Sofern eine Dienstreise nach Berlin zur Begleitforschung erfolgt ist, sind die Rechnungen dazu ebenso einzureichen.

Nach Posteingang wird der Mittelabruf schnellstmöglich bearbeitet, muss jedoch sowohl administrativ als auch fachlich geprüft werden. Im Anschluss an die Zahlung erhalten Sie eine Zahlungsbestätigung per Post (gilt nur für Vorhaben ohne profi-Online).

Sofern es eine Differenz gibt, erhalten Sie eine Mitteilung per E-Mail. Sollten Sie sonst Fragen zur Berechnung haben, wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Bearbeiterteam.

Ein Beispiel:

Das Vorhaben wird mit insgesamt 119.000,00 € und einer Förderquote von 80 % gefördert. Die Zuwendungssumme entspricht daher 119.000,00 € x 80 % = 95.200,00 €. 

  • Die Rechnungen des Dienstleisters weisen einen Betrag von 118.000,00 € aus.
  • Die Rechnungen der zwei Dienstreisen nach Berlin ergeben zusammen 880,00 €.*
  • Da die Rechnungen des Dienstleisters und die Rechnungen der Dienstreisen die maximale förderfähige Summe von 119.000,00 € nicht überschreiten, können alle Rechnungen berücksichtigt werden werden. 

*(Diese Ausgaben sind abhängig vom Aufruf und können nicht in jedem Aufruf abgerechnet werden).

 

Die Zuwendung berechnet sich wie folgt: (118.000 € + 880 €) x 80 % = 95.104,00 €

95.104,00 € können als Zuwendung ausgezahlt werden; 23.776,00 € entsprechen Ihren Eigenmittel.

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