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Mit der Fördermaßnahme „Ressourceneffiziente Kreislaufwirtschaft - Zirkuläre nachhaltige Textilien: Entwicklung ganzheitlicher, praxisreifer Lösungen zur Kreislaufschließung in der Textilbranche“ verfolgt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) das Ziel, Beiträge zur Umsetzung einer ressourceneffizienten Kreislaufwirtschaft in der deutschen Textilindustrie zu leisten. Übergreifende Ziele sind die Stärkung der deutschen Textilbranche und Textilforschung, die Förderung nachhaltiger und kreislauffähiger Textilien sowie die Entwicklung neuer Geschäftsmodelle, Dienstleistungen und Technologien zur Verlängerung der Nutzungsdauer, zur Nachverfolgung und zum Recycling von Textilien. So wird eine zirkuläre Textilwirtschaft unterstützt, die Gesamtrohstoffproduktivität erhöht und es werden Abfälle vermieden sowie Umweltbelastungen verringert. Im Fokus stehen vorrangig technische Textilien, aber auch Bekleidungstextilien, Heim- und Haustextilien sowie andere Textilien, sofern ein relevanter Anteil der Wertschöpfung in Deutschland stattfindet oder beeinflussbar ist.
Wer wird gefördert?
Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungs- (F&E) -Verbundprojekte aus Wissenschaft, Wirtschaft und Praxis sowie Kommunikationsvorhaben. Eine Federführung aus Industrie oder Praxis ist erwünscht. Antragsberechtigt sind:
Gewünscht ist die Federführung aus der Industrie. Die Antragstellung durch KMU und Start-ups wird ausdrücklich begrüßt.
Was wird gefördert?
Gegenstand der Förderung sind 1. Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (F&E-Vorhaben) sowie 2. ein übergreifendes Vernetzungs- und Transfervorhaben.
Wie wird gefördert?
Zuwendungen werden im Rahmen der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt. Bemessungsgrundlage für Zuwendungen sind in der Regel die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben. Bei nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben an Hochschulen und Universitätskliniken wird zusätzlich zu den durch BMBF finanzierten zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent gewährt.
Zuwendungen können für Personal-, Reise- und Sachaufwand sowie für Geräteinvestitionen verwendet werden. Ausgeschlossen von der Förderung sind Bauinvestitionen und sonstige Investitionen für Demo- beziehungsweise Referenzanlagen, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit dem F&E-Gegenstand stehen.
Förderfähig sind lediglich die Investitionskosten für forschungsintensive Anlagenbestandteile, die noch weiterentwickelt und für den erstmaligen Einsatz in die Praxis erprobt werden müssen.
Förderfähig sind Ausgaben und Kosten, welche im Förderzeitraum verursacht wurden und dazu dienen, den geplanten Forschungsprozess beziehungsweise die Ergebnisse der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und über diese mit der Gesellschaft in den Austausch zu gehen.
Zeitraum
Die Förderdauer für die F&E-Vorhaben beträgt im Regelfall zwei bis drei Jahre.
PtJ ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001 : 2015 und ISO 27001 auf Basis IT-Grundschutz