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Über Jahrzehnte haben sich enorme Materialbestände in Gebäuden, Infrastrukturen, Anlagen und Konsumgütern angesammelt. Diese bilden ein anthropogenes Lager von rund 50 Milliarden Tonnen in Deutschland, welches jährlich um weitere zehn Tonnen pro Einwohner wächst. Durch das Aufkommen neuer Technologien, wie zum Beispiel Informations- und Kommunikationstechnologien oder die Elektromobilität, verändert sich die stoffliche Zusammensetzung im anthropogenen Lager.
Viele Technologierohstoffe wurden aufgrund der wirtschaftlichen Bedeutung und der eingeschränkten Verfügbarkeit von der Europäischen Union als kritische Rohstoffe eingestuft. Hinzu kommen abgelagerte Materialien, beispielsweise in Bergbau- und Hüttenhalden, Aschen und Schlacken, die ebenfalls ungenutzte Rohstoffpotentiale enthalten können. Der Anteil der Sekundärrohstoffe am gesamten Rohstoffverbrauch beträgt aktuell nur circa 13 Prozent. Urban Mining ist damit eine strategische Säule für eine ressourceneffiziente Kreislaufwirtschaft und trägt zur geplanten Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie der Bundesregierung bei, indem wertvolle Rohstoffe aus anthropogenen Lagern zurück in den Wirtschaftskreislauf gebracht werden und die Versorgungssicherheit der Industrie mit Rohstoffen erhöht wird. Außerdem bringt der Einsatz von Sekundärrohstoffen Vorteile für Klimaschutz, Biodiversität und Umwelt.
Förderziel
Die Förderrichtlinie zielt darauf, intelligente Konzepte, innovative Technologien und erfolgreiche Anwendungsbeispiele für die integrale Bewirtschaftung des anthropogenen Lagers durch Urban Mining als Beitrag zum effektiven Klima- und Ressourcenschutz und zur Versorgungssicherheit der deutschen Industrie mit inländischen Rohstoffen bereitzustellen. Eine wirtschaftliche Tragfähigkeit des Urban Mining, die Erschließung von Marktpotentialen und Erfüllung hoher Qualitätsstandards für gewonnene Sekundärrohstoffe sind weitere Förderziele. Die Fördermaßnahme zielt darüber hinaus auf die Erweiterung des Forschungs- und Innovationspotentials und die Sicherung der Wettbewerbs- und Zukunftsfähigkeit der Recyclingwirtschaft und der rohstoffnahen (Grundstoff-)Industrien wie Bauwirtschaft oder Metallindustrie.
Das künftige Wachstum anthropogener Lager soll durch die intensivere Erschließung vorhandener Sekundärrohstoffpotentiale insgesamt verlangsamt, neue Flächennutzungsoptionen für ehemalige Haldenstandorte erschlossen sowie kostenintensive Umweltsicherungsmaßnahmen eingespart werden. Insgesamt wird dazu beigetragen, dass das Ziel des Koalitionsvertrags – den primären Rohstoffbedarf absolut zu senken – erreicht werden kann. Erste erfolgreiche Umsetzungen in die Praxis werden in drei bis fünf Jahren nach Abschluss der Förderung erwartet.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Einrichtungen der Kommunen und Länder sowie Verbände und weitere gesellschaftliche Organisationen (wie zum Beispiel Stiftungen, Vereine und NGOs). Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung (Unternehmen) beziehungsweise einer sonstigen Einrichtung, die der nichtwirtschaftlichen Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient (Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Einrichtungen der Kommunen und Länder sowie Verbände und weitere gesellschaftliche Organisationen), in Deutschland verlangt.
Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, können neben ihrer institutionellen Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt bekommen.
Zu den Bedingungen, wann staatliche Beihilfe vorliegt/nicht vorliegt und in welchem Umfang beihilfefrei gefördert werden kann, siehe FuEuI6-Unionsrahmen.7
Die Antragstellung durch kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Start-ups wird ausdrücklich begrüßt. KMU im Sinne dieser Förderrichtlinie sind Unternehmen, die die Voraussetzungen der KMU-Definition der EU erfüllen.8 Der Antragsteller erklärt gegenüber der Bewilligungsbehörde seine Einstufung gemäß Anhang I der AGVO im Rahmen des schriftlichen Antrags.
Was wird gefördert?
Es werden Forschungsverbundprojekte aus Wissenschaft, Wirtschaft und Praxis (zum Beispiel Kommunen) zur Entwicklung und Erprobung von innovativen Technologien, Instrumenten, Geschäftsmodellen und Dienstleistungen gefördert, die zur Bewirtschaftung der anthropogenen Lager sowie zur Gewinnung hochwertiger Sekundärrohstoffe in Deutschland beitragen.
Die Verbundprojekte sollen mit FuE erforderliche Teile der Wertschöpfungskette integrieren und praxisnahe, übertragbare Anwendungsfälle für das Urban Mining schaffen (größere Verbundprojekte, die alle erforderlichen Akteure einbeziehen). Dabei ist auch die Skalierung und Erprobung von Entwicklungen und Lösungsansätzen in umsetzungsrelevanter Größenordnung von entscheidender Bedeutung (TRL mindestens 6).
Die Verbundprojekte zielen dabei auf einen ganzheitlichen Ansatz zur Entwicklung und Erprobung technischer und nichttechnischer Innovationen ab. Dazu gehört auch die technologiebegleitende Entwicklung innovativer Geschäftsmodelle. In den Verbundprojekten sollen Praxispartner unterschiedlicher Disziplinen in ausgewählten Handlungsfeldern des Urban Mining mit Kreislaufwirtschaftsexperten und weiteren Wissenschaftlern vernetzt werden, um gemeinsam an Entwicklung, Demonstration und Validierung von Anwendungsfällen zu arbeiten. Es werden regionale Ansätze angeregt, in denen Akteure in zirkulären industriellen Symbiosen stärker vernetzt handeln.
Für alle Forschungsprojekte gilt, dass begleitende Analysen zum Abbau von Hemmnissen für das Urban Mining, beispielweise bei rechtlichen Rahmenbedingungen für das Recycling oder im Abfallrecht oder fehlenden ökonomischen Anreizsystemen und Standards, bei Bedarf integriert und forschungsbasierte Politikempfehlungen abgeleitet werden sollten. Bei entsprechender Eignung des Vorhabens werden projektbezogene Standardisierungs- und Normungsaktivitäten (beispielsweise DIN-SPEC) gefördert.
Begleitend ist es wichtig, das Bewusstsein für das Thema Urban Mining und den Umgang mit anthropogenen Lagern in der Gesellschaft zu schärfen und einfach zugängliche Informationen zur Gewinnung und Nutzung dieser Sekundärrohstoffe zur Verfügung zu stellen. Hierfür können innerhalb der FuE-Verbundvorhaben Wissenschaftskommunikationsmaßnahmen für unterschiedliche Zielgruppen (zum Beispiel Verbände, Verbraucher, Schüler, Politik, allgemeine Öffentlichkeit) gefördert werden.
In den ganzheitlich ausgerichteten Projekten soll der gesamte Wertschöpfungskreislauf bearbeitet werden, dabei sind drei inhaltliche Schwerpunkte geplant. Projekte können auf einen einzelnen Themenschwerpunkt fokussiert oder Themenschwerpunkt-übergreifend angelegt sein.
Vorausgesetzt wird eine integrative und fachübergreifende Herangehensweise, welche Stoff- und Energieeinsätze über den Gesamtprozess einbezieht und auch mögliche Problemverschiebungen und Qualitätseinbußen darstellt. Von den Projekten wird eine belastbare Bilanzierung der Prozesse erwartet. Diese soll alle relevanten Umweltauswirkungen (insbesondere Treibhausgasemissionen) und Gesundheitsauswirkungen sowie ressourcenbezogenen Belastungen erfassen, welche das Urban Mining verursacht. Die Vorhaben müssen auf industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung ausgerichtet sein (Technologischer Reifegrad der zu entwickelnden Gesamttechnologie ist mindestens TRL 6), eine anspruchsvolle Innovationshöhe erreichen und aufgrund erheblicher Entwicklungsrisiken ohne öffentliche Förderung nicht durchführbar sein.
Gefördert werden FuE-Verbundprojekte aus Wissenschaft, Wirtschaft und Praxis, eine Federführung aus Industrie oder Praxis ist erwünscht. Der ausgewählte Lösungsansatz ist in den Kontext des gesamten Wertschöpfungskreislaufs (Sammlung, Logistik, Sortierung, Recycling und Aufbereitung, Nutzung von Sekundärrohstoffen und Wertschöpfung in neuen Produkten und Anwendungen, tragfähige Marktmodelle) einzubinden und entsprechende Partner und Stakeholder zur Umsetzung sind in das Forschungsprojekt zu integrieren. Die Vorhaben sollen eine Laufzeit von drei Jahren möglichst nicht überschreiten.
Nicht gefördert werden: Vorhaben zur Verwertung von Siedlungsabfällen, zum Recycling von Batterien und von Elektrokleingeräten sowie zu solchen Themen, die bereits in einschlägigen Fördermaßnahmen im Rahmen des Forschungskonzepts „Ressourceneffiziente Kreislaufwirtschaft“ gefördert worden sind. Einen Überblick zu geförderten Projekten des BMBF gibt auch die Forschungslandkarte Kreislaufwirtschaft5.
Wie wird gefördert?
Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und für Vorhaben von Forschungseinrichtungen, die in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten11 fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten. Diese können unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben (siehe Anlage) anteilig finanziert werden. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten vorausgesetzt.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen, die nicht in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, sind in der Regel die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben individuell bis zu 100 Prozent gefördert werden können.
Bei nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben an Hochschulen und Universitätskliniken wird zusätzlich zu den durch das BMBF finanzierten zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent gewährt.
Bemessungsgrundlage für Kommunen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben.
Die zuwendungsfähigen Ausgaben/Kosten richten sich nach den „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA/AZAP/AZV)“ und/oder den „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (AZK)“ des BMBF.
CO2-Kompensationszahlungen für Dienstreisen können nach Maßgabe der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA/AZAP/AZAV)“ beziehungsweise der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (AZK)“ als zuwendungsfähige Ausgaben beziehungsweise Kosten anerkannt werden.
Zuwendungen können für projektbezogenen Personal-, Reise- und Sachaufwand, Unteraufträge, Dienstleistungen sowie für Geräteinvestitionen verwendet werden. Ausgeschlossen von der Förderung sind Bauinvestitionen und sonstige Investitionen für Demo- beziehungsweise Referenzanlagen, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit dem FuE-Gegenstand stehen. Förderfähig sind lediglich die Investitionskosten für forschungsintensive Anlagenbestandteile, die noch weiterentwickelt und für den erstmaligen Einsatz in die Praxis erprobt werden müssen.
Förderfähig sind Ausgaben/Kosten, welche im Förderzeitraum dazu dienen, den geplanten Forschungsprozess beziehungsweise die Ergebnisse der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und über diese mit der Gesellschaft in den Austausch zu gehen. Die Wissenschaftskommunikation ist die allgemeinverständliche, dialogorientierte Kommunikation und Vermittlung von Forschung und wissenschaftlichen Inhalten an Zielgruppen außerhalb der Wissenschaft.12
Für die Festlegung der jeweiligen zuwendungsfähigen Kosten und die Bemessung der jeweiligen Förderquote sind die Vorgaben der AGVO zu berücksichtigen
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