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Eine nachhaltige Stadtentwicklung kann nicht ausschließlich innerhalb der Stadtgrenzen erfolgen. Hierfür müssen Stadt, städtisches Umland und ländlicher Raum gemeinsam betrachtet werden, da ihre Entwicklung funktional eng verflochten ist – dennoch wächst die Kluft zwischen diesen Lebenswelten. In wachsenden Regionen intensivieren sich häufig Nutzungsinteressen hinsichtlich der Ressource Land. In schrumpfenden Regionen entstehen Ungleichheiten der Lebensverhältnisse.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Gebietskörperschaften (mit Ausnahme des Bundes) und ihre Einrichtungen und gesellschaftliche Organisationen (wie z. B. Stiftungen, Vereine und Verbände) in der Europäischen Union.
Sofern die Zuwendung nicht als Beihilfe zu qualifizieren ist, muss der Zuwendungsempfänger seinen Sitz in Deutschland haben. Sofern die Zuwendung als Beihilfe zu qualifizieren ist, wird verlangt, dass der Zuwendungsempfänger zum Zeitpunkt der Auszahlung der Zuwendung eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland hat. Die Antragstellung durch KMU wird ausdrücklich begrüßt. Zur KMU-Definition der Europäischen Kommission.
Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen ergänzend zu ihrer Grundfinanzierung eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben bzw. Kosten bewilligt werden. Insbesondere wird von diesen grundfinanzierten außeruniversitären Forschungseinrichtungen erwartet, dass sie die inhaltliche Verknüpfung der institutionell geförderten Forschungsaktivitäten der Einrichtung mit den Projektförderthemen darstellen und beide miteinander verzahnen.
Die Fördermaßnahme richtet sich an Forschung, Kommunen und kommunale Einrichtungen, Landnutzer (Land- und Forstwirtschaft, Wohnungsbau, Tourismus, Naturschutz, Abfallwirtschaft), Regionalplaner und -entwickler, Lebensmittel-, Futter-, Pharma- oder Baustoffindustrie, Logistikanbieter oder Transportunternehmen, Informationsdienstleister und Handel.
Was wird gefördert?
Themenschwerpunkte der Fördermaßnahme:
Wie wird gefördert?
Zuwendungen werden im Rahmen der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt. Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind in der Regel die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die im Einzelfall bis zu 100 Prozent gefördert werden können. Bei Forschungsprojekten an Hochschulen wird zusätzlich zu den zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent gewährt. Diese Projektpauschale ist in den Angaben zum Projektbudget auszuweisen. Bemessungsgrundlage für Kommunen sind in der Regel die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben. Eine Eigenbeteiligung der kommunalen Antragsteller durch Eigenmittel ist erwünscht, aber keine Voraussetzung für eine Förderung. Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel – je nach Anwendungsnähe des Vorhabens – bis zu 50 Prozent anteilfinanziert werden können.
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