Ressourceneffiziente Kreislaufwirtschaft – Innovative Produktkreisläufe
Die Fördermaßnahme „Ressourceneffiziente Kreislaufwirtschaft – Innovative Produktkreisläufe“ fördert angewandte Forschung, die innovative und wirtschaftliche Produktkreisläufe, Netzwerke und Kaskadensysteme entwickelt. Sie stärkt den Umbau zu einer ressourceneffizienten Kreislaufwirtschaft in Deutschland. Im Fokus der Fördermaßnahme stehen dabei neue Designkonzepte und Instrumente für die Kreislaufführung von Produkten, innovative Geschäftsmodelle und neue Kooperationsformen sowie digitale Technologien, die Produktkreisläufe schließen. Die Fördermaßnahme konkretisiert die Zukunftsaufgabe „Nachhaltiges Wirtschaften und Energie“ der Neuen Hightech-Strategie und stärkt das Handlungsfeld „Kreislaufwirtschaft“ des Deutschen Ressourceneffizienzprogramms.
Wer wird gefördert?
Im Rahmen der Förderrichtlinie werden Verbundvorhaben im Bereich der angewandten Forschung und industriellen Forschung und Entwicklung gefördert, die von den relevanten Akteuren in der Wertschöpfungskette und wissenschaftlichen Einrichtungen gemeinsam getragen werden und durch ein hohes wissenschaftlich-technisches Risiko gekennzeichnet sind. Eine interdisziplinäre und systemische Betrachtungsweise im Sinne der Nachhaltigkeit wird erwartet. Der sozioökonomische Kontext ist zu berücksichtigen. Vorausgesetzt wird ferner eine integrative und fachübergreifende Herangehensweise, welche Stoff- und Energieeinsätze der gesamten Wertschöpfungskette einbezieht und auch mögliche Problemverschiebungen und Leistungs- bzw. Qualitätseinbußen darstellt. Es wird von den Zuwendungsempfängern erwartet, dass im Zuge der Verwertung der Projektergebnisse praxisreife Lösungen, Produkte und Dienstleistungen anvisiert, Innovations- und Umsetzungshemmnisse überwunden und neue Formen der Kooperation angestoßen werden. Lösungsansätze und Handlungsoptionen müssen Modellcharakter haben, die eine Übertragbarkeit der Ergebnisse sicherstellen. Ein besonderes Augenmerk liegt auch auf der Beteiligung von Anwendern und Verbrauchern sowie auf kleinen und mittleren Unternehmen (KMU).
Was wird gefördert?
Die wesentlichen Forschungsthemen sind:
- Neue Designkonzepte und Instrumente für die Kreislaufführung von Produkten, Integration zusätzlicher Funktionen und Schnittstellen für digitale Systeme, Zusammenarbeit von Akteuren entlang des Produktlebensweges
- Innovative Geschäftsmodelle und neue Kooperationsformen, betriebswirtschaftliche Forschung zur Bewertung neuer Geschäftsmodelle
- Kreislaufschließung durch digitale Technologien, Simulation und Steuerung von Ressourceneffizienzeffekten, IT-basierte Lösungen für Geschäftsmodelle
- Darüber hinaus soll ein übergreifendes Vernetzungs- und Transfervorhaben gefördert werden, das die Innovationskraft der umsetzungsorientierten Verbundprojekte durch gezielte Vernetzung der Verbünde untereinander sowie mit ihrem Umfeld stärkt.
Wie wird gefördert?
Zuwendungen werden im Rahmen der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt.
Die Beihilfeintensitäten nach Artikel 25 Absatz 5 der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 geben den maximalen Umfang vor, innerhalb dessen die Gewährung der nach dieser Förderrichtlinie bestimmten Förderquote erfolgt. Bei der Einhaltung der maximal zulässigen Beihilfeintensität sind insbesondere auch die Kumulierungsregeln in Artikel 8 der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 zu beachten.
Zuwendungen können für projektbezogenen Personal-, Reise- und Sachaufwand, Unteraufträge, Dienstleistungen sowie für Geräteinvestitionen verwendet werden. Ausgeschlossen von der Förderung sind Bauinvestitionen.
Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind in der Regel die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 Prozent gefördert werden können.
Bei Forschungsprojekten an Hochschulen wird zusätzlich zu den zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent gewährt. Die Projektpauschale ist in den Angaben zum Projektbudget auszuweisen.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel – je nach Anwendungsnähe des Vorhabens – bis zu 50 Prozent anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung – grundsätzlich mindestens 50 Prozent der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten – vorausgesetzt.
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