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Es ist Ziel der Förderinitiative „KMU innovativ: Ressourcen und Kreislaufwirtschaft“, die Innovationsbasis unter den kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) für Lösungen im Bereich Ressourceneffizienz, nachhaltiges Wassermanagement und Kreislaufwirtschaft zu verbreitern. Die zu entwickelnden innovativen Produkte, Verfahren und Dienstleistungen müssen einen Beitrag zum Schutz und zur nachhaltigen Nutzung natürlicher Ressourcen oder zum Ausbau der Kreislaufwirtschaft leisten. Gleichzeitig sollen durch die Förderung die Voraussetzungen für erfolgreichen Transfer geschaffen werden, um Innovationen in marktfähige Produkte, Verfahren und Dienstleistungen überführen zu können. Die Initiative ist Teil der Dachmarke „KMU-innovativ“, mit der das Innovationspotenzial kleiner und mittlerer Unternehmen im Bereich Spitzenforschung gestärkt werden soll und Unternehmen für die Forschungsförderung gewonnen werden sollen.
Mit „KMU innovativ: Ressourcen und Kreislaufwirtschaft“ wird das Erreichen der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie und insbesondere folgender globaler Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen unterstützt: sauberes Wasser und Sanitäreinrichtungen (SDG 6), menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum (SDG 8) und nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12).
Der Stichtag für eine Einreichung ist zwei Mal jährlich jeweils zum 15. April und 15. Oktober.
Wer wird gefördert?
Gefördert werden kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) insbesondere aus den Branchen Baugewerbe, Chemie- und Rohstoffindustrie, Wasserwirtschaft, Abfall- und Kreislaufwirtschaft, Textilwirtschaft, Umwelttechnik sowie Dienstleistungen. Dafür sollen sowohl erstantragstellende Unternehmen für die Forschungsförderung gewonnen als auch bereits forschungsaktive KMU zu weiteren FuE-Aktivitäten motiviert werden.
Im Rahmen von Verbundprojekten sind auch Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Gebietskörperschaften, andere Institutionen und Unternehmen, die nicht die KMU-Kriterien erfüllen, antragsberechtigt.
Was wird gefördert?
Gefördert werden risikoreiche Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsprojekte von KMU als Einzelvorhaben oder im Verbund mit anderen KMU, Hochschulen, außeruniversitären Forschungseinrichtungen, Gebietskörperschaften, weiteren Institutionen oder anderen gewerblichen Unternehmen, die nicht die KMU-Kriterien erfüllen. Sie sollen technologieübergreifend und anwendungsbezogen sein. Die Vorhaben müssen eine wirtschaftliche Verwertungsperspektive erkennen lassen.
Gefördert werden FuE-Vorhaben für Technologien, Verfahren oder Dienstleistungen, die einen Beitrag zu folgenden Themenschwerpunkten mit jeweils beispielhaften Fragestellungen leisten:
Rohstoffeffizienz und Kreislaufwirtschaft
Nachhaltiges Wassermanagement
Wie wird gefördert?
Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Es werden Einzelprojekte oder Verbundprojekte mit einer Gesamtfördersumme von bis zu 500.000 Euro gefördert.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und für Vorhaben von Forschungseinrichtungen, die in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten. Diese können unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben (siehe Anlage) anteilig finanziert werden. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung an den entstehenden zuwendungsfähigen Kosten vorausgesetzt.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen, die nicht in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben individuell bis zu 100 Prozent gefördert werden können.
Bei nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben an Hochschulen und Universitätskliniken wird zusätzlich zu den durch das BMBF finanzierten zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent gewährt.
Zeitraum
Die Laufzeit der Projekte beträgt in der Regel zwei Jahre.
PtJ ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001 : 2015 und ISO 27001 auf Basis IT-Grundschutz