Professorales Personal an Fachhochschulen

eine Initiative des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF)

Fachhochschulen sind ein zentrales Element im Wissenschafts- und Innovationssystem Deutschlands. Sie stehen für anwendungsnahe Forschung und Entwicklung, eine entsprechende akademische Aus- und Weiterbildung von Fachkräften und sind durch die besondere bedarfsorientierte Ausrichtung und Verzahnung von Lehre, Forschung und Transfer ein Treiber für die gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklung mit besonderer Wirkung in ihrer Region. Dabei agieren sie gleichzeitig wissenschaftsbasiert, praxisorientiert und international.

Die Leistungsfähigkeit der Fachhochschulen setzt daher adäquat qualifiziertes und hervorragend motiviertes professorales Personal voraus. Notwendig ist sowohl eine herausragende wissenschaftliche und didaktische Qualifizierung, als auch das Vorliegen umfassender Praxiserfahrung. Dementsprechend sind die Fachhochschulen auch auf die Rekrutierung ihrer Professorinnen und Professoren aus dem außerhochschulischen Umfeld angewiesen und verfügen im Vergleich zu den Universitäten über einen weniger strukturierten Karriereweg zur Professur. Unter diesen Voraussetzungen gestaltet sich die Gewinnung des professoralen Nachwuchses zunehmend schwer. Die Gründe hierfür sind unterschiedlich.

Vor diesem Hintergrund haben Bund und Länder das Programm zur Förderung der Gewinnung und Qualifizierung professoralen Personals an Fachhochschulen - „FH-Personal“ – beschlossen.Mit dieser neuen Initiative wollen Bund und Länder Fachhochschulen in ihrer gewichtigen Rolle für den Wissenschafts- und Innovationsstandort Deutschland stärken. Im Fokus stehen strategisch begründete, strukturwirksame Instrumente zur Personalrekrutierung und -qualifizierung.

Informationen zur Förderung


Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Fachhochschulen in staatlicher Trägerschaft, einschließlich der Hochschulen in Trägerschaft einer Stiftung des öffentlichen Rechts, sowie staatlich anerkannte Fachhochschulen, die staatlich refinanziert werden. Eine gemeinsame Antragstellung mehrerer Fachhochschulen als Verbund ist möglich, wenn eine Fachhochschule als Koordinatorin benannt ist. Jede Fachhochschule kann entweder nur einen Antrag als Einzelbewerberin oder in einem Verbund stellen. Im Rahmen des Antrags einer Fachhochschule oder eines Verbunds von Fachhochschulen können auch Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Universitäten, gleichgestellte Hochschulen, andere Bildungs- und Forschungseinrichtungen sowie gemeinnützige Organisationen und Vereine gefördert werden.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Maßnahmen zur Gewinnung und Entwicklung von Professorinnen und Professoren, die sich von einem entsprechenden tragfähigen hochschulspezifischen Konzept zur Gewinnung und Entwicklung professoralen Personals ableiten, das auch Elemente zur Nachwuchsbegleitung, -qualifizierung bzw. -bindung von Professorinnen und Professoren enthält. Die Fachhochschulen sind aufgefordert, auf Basis der im Rahmen einer belastbaren datengestützten Stärken-Schwächen-Analyse vor dem Hintergrund des fachlichen Umfeldes und des regionalen Kontextes identifizierten Bedarfe und gesetzten Zielen passgenaue Vorgehensweisen zu entwerfen. Dies soll auch geschlechterspezifische Aspekte berücksichtigen. Gefördert werden auch innovative Modelle und Instrumente, die den besonderen Herausforderungen und Profilbildungschancen der jeweiligen Hochschule gerecht werden.

Wie wird gefördert?

Das insgesamt zehnjährige Förderprogramm umfasst eine vorgeschaltete Konzeptphase mit einem Förderzeitraum von bis zu acht Monaten sowie eine Umsetzungsphase mit zwei Bewilligungsrunden, die in den Jahren 2020 und 2022 durchgeführt werden. Projekte können je Bewilligungsrunde für einen Zeitraum von bis zu sechs Jahren (höchstens bis zum Ende des Förderzeitraumes der jeweiligen Bewilligungsrunde, 2026 bzw. 2028) gefördert werden. Bund und Länder stellen, vorbehaltlich der Mittelbereitstellung durch die gesetzgebenden Körperschaften, für das Programm bis zu 431,5 Millionen Euro zur Verfügung. Die Finanzierung des Programms wird zu 71 Prozent vom Bund und 29 Prozent von den Ländern aufgebracht. Zu Beginn finanziert der Bund zu 100 Prozent, bis zum Ende der Laufzeit wächst der Finanzierungsanteil der Länder auf 50 Prozent.

In den zwei Bewilligungsrunden der Umsetzungsphase sollen bis zu 70 Prozent der Mittel für die erste Runde und mindestens 30 Prozent der Mittel für die zweite Runde zur Verfügung stehen.

Der Projektträger Jülich in Zahlen im Jahr 2023
1.629
Mitarbeiter/innen
30.770
Laufende Vorhaben
3392,05
Fördervolumen in Mio. Euro
4
Geschäftsstellen

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