Zum Hauptbereich (Eingabetaste) Zum Hauptmenü (Eingabetaste) Zum allgemeinen Seitenmenü (Eingabetaste)
Mit dem dritten Aufruf des Exzellenzforschungsprogramms will das Land Mecklenburg-Vorpommern die Kapazitäten für hervorragende Forschung im Land nochmals verbessern und dadurch den Forschungsstandort Mecklenburg-Vorpommern und seine Position im Wettbewerb um forschungsorientierte Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler weiter stärken.
Wer wird gefördert?
Zuwendungsfähig sind Vorhaben von exzellentem Niveau, die im nichtwirtschaftlichen Bereich der Hochschule oder außeruniversitären Forschungseinrichtung durchgeführt werden. Ist der Zuwendungsempfänger sowohl wirtschaftlich als auch nicht wirtschaftlich tätig, ist der Nachweis der korrekten Trennung wirtschaftlicher und nicht wirtschaftlicher Tätigkeit zu erbringen. Eine Zuwendung wird nur gewährt, wenn das Vorhaben in Mecklenburg-Vorpommern durchgeführt wird. Die Laufzeit der Projekte kann in diesem Wettbewerb maximal 36 Monate betragen.
Was wird gefördert?
Im Rahmen dieses Wettbewerbsaufrufes können Forschungsverbünde zu folgenden Themen gefördert werden:
Wie wird gefördert?
Das Verfahren ist zweistufig. In der ersten Phase werden die Projektskizzen des Verbundes durch den Koordinator beim Projektträger Jülich über das Antragsportal https://exzellenz-mv.ptj.de/digitalisierung eingereicht. Alle erforderlichen Unterlagen und Informationen werden auf dieser Internetseite und im Anmeldeportal direkt zur Verfügung gestellt.
Die eingegangenen Projektskizzen werden zunächst von externen Fachgutachtern auf ihre wissenschaftliche Exzellenz hin bewertet. In einer zweiten Auswahlrunde werden die Skizzen von einer wissenschaftlichen Expertenjury begutachtet und eine Förderempfehlung ausgesprochen. Bei positiv begutachteten und zur Förderung empfohlenen Projektskizzen werden die Projektverantwortlichen aufgefordert, einen Antrag beim Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) einzureichen.
Die Registrierung eines Verbundes muss bis zum 21. August 2018 erfolgen (Ausschlussfrist).
Die Einreichungsfrist für die Vorlage der Projektskizze ist der 26. September 2018, um 14 Uhr (Ausschlussfrist).
Zur Begutachtung werden nur die Projektskizzen zugelassen, die alle Voraussetzungen und Förderkonditionen dieses Wettbewerbsaufrufes erfüllen.
PtJ ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001 : 2015 und ISO 27001 auf Basis IT-Grundschutz