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Mit dem zweiten Aufruf des Exzellenzforschungsprogramms will das Land Mecklenburg-Vorpommern die Kapazitäten für hervorragende Forschung im Land nochmals verbessern und dadurch den Forschungsstandort Mecklenburg-Vorpommern und seine Position im Wettbewerb um forschungsorientierte Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler weiter stärken.
Wer wird gefördert?
Mit dem Wettbewerb zur Gesundheitsforschung sollen exzellente Forschung an den Universitäten, Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen gefördert, vorhandene Forschungscluster weiterentwickelt und neue Forschungsschwerpunkte etabliert werden.
Im Fokus steht die Qualifizierung bzw. Weiterqualifizierung der Studierenden sowie der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, um damit ein Know-how an den Forschungseinrichtungen aufzubauen, das zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Forschungseinrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern im bundeweiten Vergleich führt.
Was wird gefördert?
Im Rahmen des Wettbewerbsaufrufs werden die Themenschwerpunkte gefördert, die sich überwiegend an den Gestaltungsfeldern aus dem „Masterplan Gesundheitswirtschaft Mecklenburg-Vorpommern 2020“ orientieren: LifeScience (I), Gesundheitsdienstleistungen (II), Gesundes Alter(n) (III), Gesundheitstourismus (IV) und Ernährung für die Gesundheit (V).
Basierend auf den Gestaltungsfeldern des Masterplans sind insbesondere folgende Themen förderfähig (die Aufzählung ist nicht abschließend):
Prävention und Gesundheitsförderung
Mobilität und Rehabilitation
Neue Therapieformen durch translationale Forschungsansätze, u. a.
Digitalisierung in der Medizintechnik und Gesundheitsbetreuung
Wie wird gefördert?
In diesem Wettbewerbsaufruf stehen finanzielle Mittel in Höhe von bis zu zehn Millionen Euro für die Gesundheitsforschung zur Verfügung. Pro Verbund können bis zu zwei Millionen Euro zugewendet werden. Die Zuwendung wird im Rahmen der Projektförderung als Festbetragsfinanzierung unter Verwendung einer Personal- und einer Restkostenpauschale in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt.
Die Registrierung eines Verbundes kann bis zum 08. September 2017 durch den Koordinator erfolgen (Ausschlussfrist).
Die Einreichungsfrist der Projektskizzen der registrierten Verbünde endet am 20. Oktober 2017, 14:00 Uhr (Ausschlussfrist).
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