EXIST-Women

eine Initiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

Mit EXIST-Women erhalten gründungsinteressierte und gründungsaffine Frauen an ihrer Hochschule die Möglichkeit, sich frühzeitig mit den Themen Gründung und berufliche Selbständigkeit vertraut zu machen. Mehr noch als bisher sollen die Gründungsnetzwerke an den Hochschulen dazu angeregt werden, Absolventinnen, Wissenschaftlerinnen, Studentinnen sowie Frauen mit Berufsabschluss und Bezug zur Hochschule (z.B. Technische Assistentinnen, Chemisch-technische Assistentinnen, Verwaltungsfachangestellte) für das Thema Gründung zu motivieren.

Einreichungsfrist:Einreichungsfrist ( abgelaufen: 09. Juli 2023 – 30. September 2023 )
Bekanntmachung

Informationen zur Förderung


Wer wird gefördert?

Die neue Programmlinie EXIST-Women zielt darauf ab, Frauen an Hochschulen und Forschungseinrichtungen zu ermutigen, den Weg in die unternehmerische Selbstständigkeit zu wagen, so dass zukünftig mehr Frauen als Geschäftsführerinnen und Gesellschafterinnen von innovativen Unternehmensgründungen fungieren. Das BMWK setzt mit der neuen Förderlinie ein wichtiges Vorhaben der Start-up-Strategie der Bundesregierung um. Die Förderung von Start-up-Gründerinnen und Diversität ist eines der Handlungsfelder in der Strategie.

Was wird gefördert?

Mit EXIST-Women sollen gründungsinteressierte und gründungsaffine Frauen in der Phase vor der Unternehmensgründung insbesondere bei der Entwicklung ihrer Unternehmerinnenpersönlichkeit und der (Weiter-)entwicklung ihrer Gründungsideen unterstützt werden. Eine konkrete Gründungsidee kann bereits vorhanden sein oder auch erst während der Förderung entwickelt werden.

  • Gefördert werden Absolventinnen, Wissenschaftlerinnen, Studentinnen sowie Frauen mit Berufsabschluss und Bezug zur Hochschule.
  • Studentinnen müssen bereits über einen Bachelorabschluss verfügen oder mindestens die Hälfte der geforderten Studienleistungen erbracht haben.

Wie wird gefördert?

Die Förderung erfolgt themen- und technologieoffen. z Für den Aufbau und die Umsetzung des Bewerbungsprozesses sowie die Etablierung und Durchführung spezifischer Qualifizierungsformate zur Befähigung von Frauen in der Vorgründungsphase kann jede Hochschule bzw. Forschungseinrichtung eine Begleitungspauschale von 10.000 € pro Jahr beantragen. z Die angehenden Gründerinnen durchlaufen eine 12-monatige Qualifizierungsphase, die berufs- oder studienbegleitend absolviert werden kann. Zusätzlich können sie in dieser Zeit optional ein 3-monatiges Stipendium in Anspruch nehmen, sofern sie nicht mehr als 20 Stunden pro Woche erwerbstätig sind. Idealerweise wird das Stipendium genutzt, um besonders intensiv an der Gründungsidee zu arbeiten und beispielsweise einen Antrag für eine Folgeförderung vorzubereiten. Das Stipendium kann aber auch unabhängig davon in Anspruch genommen werden.

Stipendienhöhe:

  • Studentinnen, die mindestens die Hälfte ihrer Studienleistungen erbracht haben: 1.000 € pro Monat.
  • Frauen mit abgeschlossener Berufsausbildung: 2.000 € pro Monat.
  • Absolventinnen mit einem Hochschulabschluss: 2.500 € pro Monat.
  • Promovierte Gründerinnen: 3.000 € pro Monat.
  • Für unterhaltspflichtige Kinder der Frauen werden 150 € pro Kind pro Monat als Kinderzuschlag gewährt.
Der Projektträger Jülich in Zahlen im Jahr 2023
1.629
Mitarbeiter/innen
30.770
Laufende Vorhaben
3392,05
Fördervolumen in Mio. Euro
4
Geschäftsstellen

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