DATIpilot: Fördern & Lernen für Innovation und Transfer
DATIpilot: Ein Experimentierraum im Umfeld der DATI
Mit dem DATIpilot richtet sich das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) auf innovativem Weg an die bundesweite Transfer- und Innovationslandschaft. Ziel ist es, innovative Ideen für Transferprojekte in den verschiedenen Regionen Deutschlands sowie in den unterschiedlichen Themenfeldern zu eruierern und die Breite der Forschungslandschaft zu verstärkten Transferaktivitäten zu mobilisieren. Zugleich sollen neue Ansätze für eine vereinfachte und flexiblere Förderung von Transfer erprobt werden.
Die Förderung richtet sich an Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an Hochschulen, insbesondere HAW sowie Universitäten, und Forschungseinrichtungen sowie Akteurinnen und Akteure aus der Wirtschaft, Zivilgesellschaft und Verwaltung. Ihnen soll die Möglichkeit gegeben werden, gemeinsam anwendungsorientierte Forschungsansätze auszubauen und neue Zugänge für forschungsbasierten Transfer zu entwickeln. Dies ist auf zwei Ebenen möglich.
- In „Innovationssprints“ können Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler alleine oder mit einem Anwendungspartner in max. 18 Monaten eine konkrete, kreative Transfer- oder Innovationsidee erproben oder weiterentwickeln (Modul 1)
- „Innovationscommunities“ können ihr Innovationsthema und ihre Partnerschaften über einen Zeitraum von vier Jahren aufbauen oder weiterentwickeln. Sie erhalten eine flexible Förderung, thematische und selbstorganisatorische Freiheit und können bedarfsgerechte Unterstützungsangebote in den Bereichen Innovation, Transfer und Förderung mitgestalten (Modul 2).
Die Förderung ist offen für alle Themen und fachlichen Schwerpunkte. Adressiert werden explizit alle Innovationsarten, wie zum Beispiel technologische Innovationen, neue Geschäftsmodelle und Soziale Innovationen.
Die im Experimentierraum DATIpilot gewonnenen Erkenntnisse werden einen Erfahrungs- und Ideenspeicher schaffen, der auch für die Ausgestaltung der „Deutschen Agentur für Transfer und Innovation“ (DATI) wichtige Impulse liefern soll. Die DATI wird als eigenständige Förderagentur gegründet und soll zur Stärkung von Transfer und Innovation beitragen.
Wer wird gefördert?
Modul 1 - Innovationssprints
Gefördert werden Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Im Verbund mit einer Hochschule oder einer Forschungseinrichtung können zudem Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Gebietskörperschaften sowie sonstige Einrichtungen (z. B. Stiftungen, Vereine, Verbände) gefördert werden.
Modul 2 – Innovationscommunities
Gefördert werden die Mitglieder bzw. Partner von Innovationscommunities, die in einem wettbewerblichen Verfahren ausgewählt werden. Eine Innovationscommunity ist ein kooperatives Netzwerk, in dem wissenschaftliche Einrichtungen zusammen mit Akteuren aus Wirtschaft, Gesellschaft und Verwaltung an einem gemeinsamen Forschungs- und Innovationsthema arbeiten. Die Innovationscommunity wird von einem Managementteam gesteuert, das unter anderem die Partnerstruktur definiert und entwickelt. Die Art und Anzahl an Partnern ist offen. Wünschenswert ist die Entwicklung einer vielfältigen Partnerstruktur sowie die Einbindung mindestens einer HAW oder kleinen und mittelgroßen Universität. Das Managementteam etabliert einen Prozess für die Auswahl von Projekten in der Community, für die eine Förderung beantragt wird.
Antragsberechtigt für eine Förderung sind grundsätzlich Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Unternehmen (hier: alle Unternehmensformen vom Start-up bis zum Großunternehmen), gemeinnützige Organisationen, Gebietskörperschaften sowie sonstige Einrichtungen (z. B. Stiftungen, Vereine und Verbände). Voraussetzung ist die Mitwirkung in einer ausgewählten Innovationscommunity.
Was wird gefördert?
Modul 1 - Innovationssprints
In Modul 1 werden Einzel- oder Verbundprojekte von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern mit maximal einem Anwendungspartner gefördert. Ausgangspunkt sind bestehende Forschungsergebnisse, denen ein hohes Innovationspotenzial zugeschrieben wird. Mit der Förderung soll ein Freiraum für weitere, iterativ angelegte Transferschritte geschaffen werden. Dabei kann es darum gehen, Praxisperspektiven in die weitere Forschung einzubinden, durch eine kreative Verknüpfung von Wissen und Ideen neue Anwendungsmöglichkeiten zu entwickeln oder Forschungsergebnisse weiter für eine innovative Anwendung zu qualifizieren.
Modul 2 – Innovationscommunities
Gefördert werden thematisch definierte Innovationscommunities, die sich aus einer offenen Anzahl an Mitgliedern mit unterschiedlichen Rollen zusammensetzen. Ein Kern an zentralen Mitgliedern ist für die strategische Steuerung und das Management der Community verantwortlich. Diese Mitglieder stellen das Managementteam, das sich aus jeweils mindestens einer Person aus der Wissenschaft und aus der Praxis zusammensetzt. Ein weiterer Kreis an Mitgliedern trägt die Community inhaltlich mit und engagiert sich aktiv für deren Entwicklung. Darüber hinaus können weitere Partnerinnen und Partner punktuell einbezogen werden.
Die Community erhält Förderung für konkrete Projekte, die über den Zeitraum von vier Jahren bis zur Budgetgrenze von fünf Millionen Euro beantragt werden können. In jeder Community werden ein zentrales Managementprojekt und eine Vielzahl an Community-Projekten gefördert. In Community-Projekte mit einer Laufzeit von bis zu drei Jahren können verschiedene Mitglieder der Community ein weites Spektrum an Forschungs- und Transferaktivitäten durchführen. Dazu kann neben anwendungsorientierten Forschungsarbeiten beispielsweise die Entwicklung von Prozess- oder Geschäftsmodellinnovationen zählen. Ebenso können Transferformate oder Innovationsmethoden erprobt werden, auch unter Beteiligung externer Beratung.
Wie wird gefördert?
Modul 1 - Innovationssprints
Innovationssprints werden mit einer Laufzeit von 3 Monaten bis 18 Monaten gefördert. Die Förderung beträgt bis zu 150.000 Euro pro Partner. Bei maximal zwei Partnern kann ein Verbundprojekt demnach mit bis zu 300.000 Euro insgesamt gefördert werden.
Unternehmen werden in diesem Modul ausschließlich auf der Grundlage der De-Minimis Verordnung und mit einer Förderquote von bis zu 100% der projektbezogenen Ausgaben gefördert.
In Modul 1 werden verschiedene förderrechtliche Vereinfachungen umgesetzt:
- vereinfachter Antragsprozess durch Richtwerte für Reisekosten und Aufträge die pauschal beantragt werden können,
- beschleunigter Antragsprozess durch eine vereinfachte Bonitätsprüfung für Unternehmen: Unternehmen stellen hier ausschließlich Anträge nach der De-Minimis Verordnung und auf Ausgabenbasis (AZA),
- reduzierte Berichtspflichten: als Zwischenbericht ist nur ein zahlenmäßiger Nachweis der getätigten Ausgaben erforderlich,
- mehr Flexibilität in der Mittelverwendung: Umwidmungsanträge entfallen.
Modul 2 – Innovationscommunities
Die Förderung der Innovationscommunity wird in konkreten Projekten umgesetzt. Jede Community erhält Förderung für ein zentrales Managementprojekt und eine Vielzahl an Community-Projekten, in denen die Mitglieder der Community Forschungs-, Innovations- und Transferaktivitäten umsetzen. Diese Projekte können von den Communities bis zur Budgetgrenze von insgesamt fünf Millionen Euro eigenständig gestaltet werden. Es ist Aufgabe des Managementteams geeignete Steuerungs- und Organisationsstrukturen für die Community zu etablieren. Hierzu zählen auch Strukturen und Prozesse für eine faire und transparente Auswahl von Community-Projekten innerhalb der Communities (z.B. über einen Projektaufruf, Pitches, Jury). Die ausgewählten Community-Projekte können anschließend einen Förderantrag beim Projektträger stellen.
Das Managementprojekt kann als Einzel- oder Verbundprojekte eine Laufzeit von bis zu vier Jahren haben. Die Fördersumme ist nicht vorgegeben. Das Verhältnis zwischen den Ausgaben für das Managementprojekt und Community-Projekte muss plausibel sein im Hinblick auf die Ziele der Community. Community-Projekte werden mit einer Laufzeit von bis zu drei Jahren gefördert. Die Fördersumme ist variabel, ebenso ist die Anzahl der Partner nicht vorgegeben. In der Regel wird von mindestens einer Hochschule oder außeruniversitären Forschungseinrichtung sowie mindestens einem Praxispartner ausgegangen.
Modul 1 - Innovationssprints
Eine Bewerbung für Modul 1 – Innovationssprints ist bis zum 31.08.2023 möglich. Dafür reichen Sie eine Kurzskizze ein. Bewerber und Bewerberinnen mit förderwürdigen Skizzen werden zu einem öffentlichen Pitch eingeladen. Die Pitch-Veranstaltungen finden voraussichtlich im November 2023 statt. Die im Nachgang der Pitch-Veranstaltungen final ausgewählten Bewerberinnen und Bewerber können voraussichtlich bis Ende Januar 2024 einen förmlichen Förderantrag stellen. Als Projektstart ist der 01.06.2024 geplant.
Modul 2 – Innovationscommunities
In Modul 2 ist eine Bewerbung bis zum 16.10.2023 möglich. Hier reichen Sie eine ca. 15-seitige Skizze ein, die unter Beteiligung einer inter- und transdisziplinär besetzten Jury begutachtet wird. Die Bewerber und Bewerberinnen der am besten bewerteten Skizzen werden eingeladen, ihr Vorhaben vor der Jury zu präsentieren. Die Präsentationen finden voraussichtlich im Februar 2024 statt. Die final ausgewählten Bewerberinnen und Bewerber können voraussichtlich bis Ende April 2024 förmliche Förderanträge zum Start der Community einreichen. Als Projektstart ist der 01.09.2024 geplant.
Weiterführende Links
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