Förderung von Bussen mit alternativen Antrieben
Der im November 2016 von der Bundesregierung verabschiedete Klimaschutzplan 2050 steht im Einklang mit den Ergebnissen der Klimaschutzkonferenz von Paris. Die deutsche Bundesregierung hat damit ihre anspruchsvollen nationalen Klimaschutzziele bestätigt und weiter präzisiert. Im Verkehrssektor sollten die Treibhausgasemissionen bisher bis 2030 um 40 – 42 % gegenüber 1990 reduziert werden. Am 24.06.2021 hat der Deutsche Bundestag das neue Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) beschlossen. Mit dem novellierten Gesetz wird das deutsche Treibhausgasminderungsziel für das Jahr 2030 sogar auf minus 65 % gegenüber 1990 angehoben.
Zur Zielerreichung können Busse im Personenverkehr einen nennenswerten Beitrag leisten. Mit dieser Förderrichtlinie soll daher der Markthochlauf von Bussen mit alternativem Antrieb im Personenverkehr unterstützt werden. Die Maßnahmen werden zu einem vermehrten Einsatz und einer schnelleren Verbreitung von umweltschonenden, emissionsarmen Bussen beitragen und damit einen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele leisten.
Derzeit basiert der Busverkehr noch fast ausschließlich auf der Nutzung dieselbetriebener Fahrzeuge. Mit der Umstellung der Busse auf emissionsarme Antriebe kann auch ein Beitrag zu schadstoffärmerer Luft geleistet werden. Gleichzeitig tragen diese Busse zur Lärmminderung bei.
Im Fokus der Förderung steht die Beschaffung von Bussen mit alternativen Antrieben auf Basis von Batterie- und Brennstoffzellentechnologie sowie von Bussen, die zu 100 % mit aus Biomasse erzeugtem Methan betrieben werden. Daneben ist die Unterstützung bei der Beschaffung von Lade- sowie Wasserstoff- und Methan-Betankungsinfrastruktur für den Betrieb der Busse und bei der Erstellung von Machbarkeitsstudien vorgesehen.
Die im Rahmen dieser Förderrichtlinie geplante Förderung ist Bestandteil des Klimaschutzprogramms 2030 der Bundesregierung zur Umsetzung des Klimaschutzplans 2050 und des Zukunftspakets des Konjunkturpakets der Bundesregierung.
Bekanntmachung
Förderinitiative | Ministerium | Einreichungsfrist |
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Busbeschaffung | Bundesministerium für Digitales und Verkehr | 10.09.2023 |
Machbarkeitsstudien Busse | Bundesministerium für Digitales und Verkehr | 28.02.2023 |
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