Bioökonomie als gesellschaftlicher Wandel, Nachwuchsgruppen (Modul I), 2. Ausschreibungsrunde

eine Initiative des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF)

Zu den größten gesellschaftlichen Herausforderungen der Gegenwart gehören die Sicherung der globalen Ernährung, eine nachhaltige Rohstoff- und Energieversorgung, der Schutz von Klima und Umwelt und der Erhalt der biologischen Vielfalt.

Zur Bewältigung dieser Herausforderungen verfolgt die Bundesregierung mit der „Nationalen Forschungsstrategie BioÖkonomie 2030“ (NFSB) und der begleitenden „Politikstrategie Bioökonomie“ das Ziel, eine nachhaltige, biobasierte und an natürlichen Stoffkreisläufen orientierte Wirtschaftsform zu etablieren. Damit verbunden ist ein tiefgreifender Transformationsprozess, der weit über technologische Fortschritte und Innovationen hinausgeht. Es müssen Veränderungen auf gesellschaftlicher, politischer und wirtschaftlicher Ebene verstanden und gestaltet werden.

Hier setzt das Konzept „Bioökonomie als gesellschaftlicher Wandel“ an. Unter dieser Überschrift wird sozial-, politik- und wirtschaftswissenschaftliche Forschung zum Themenkomplex Bioökonomie gefördert. Die Vorhaben in den verschiedenen Modulen sollen dazu beitragen, die Wechselwirkungen zwischen Technik, Ökonomie, Ökologie und Gesellschaft zu erfassen und systemische Forschungsansätze zu entwickeln, auf deren Grundlage die Chancen und Risiken eines bioökonomischen Transformationsprozesses abgeschätzt und bewertet werden können.

Modul 1 des Konzepts ist auf Nachwuchsgruppen zugeschnitten und soll es jungen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern ermöglichen, an innovativen Beiträgen zur Gestaltung einer nachhaltigen, biobasierten Wirtschaftsweise zu arbeiten. Mit der vorliegenden Bekanntmachung eröffnet das BMBF die zweite Ausschreibungsrunde in diesem Modul.

Einreichungsfrist:Einreichungsfrist ( abgelaufen: 11. September 2017 – 17. Januar 2018 )

Informationen zur Förderung


Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Hochschulen und außerhochschulische Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen, die ihren Sitz in Deutschland haben. Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, kann neben ihrer institutionellen Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt werden.

Förmliche Förderanträge sind von der Leiterin bzw. dem Leiter einer Nachwuchsgruppe vorzubereiten und durch die jeweilige Hochschule oder Forschungseinrichtung, an der die Nachwuchsgruppe etabliert werden soll, zu stellen. Junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die sich um eine Nachwuchsgruppe bewerben, müssen daher im Vorfeld Einvernehmen mit einer aufnehmenden Hochschule oder Forschungseinrichtung erzielen (siehe Nummer 4). Bewerber können Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sein, die in der Regel bereits promoviert worden sind, aber noch keine Professur oder eine sonstige leitende Funktion innehaben. Eine formale Grenze hinsichtlich Alter oder Zeit, die seit der Promotion vergangen ist, besteht nicht, die Mitglieder einer Nachwuchsgruppe müssen aber dem wissenschaftlichen Nachwuchs zugehörig sein.

Was wird gefördert?

Um das Forschungsfeld „Bioökonomie als gesellschaftlicher Wandel“ in der Wissenschaft zu etablieren, soll jungen, innovativen Forscherinnen und Forschern bereits frühzeitig die Möglichkeit eröffnet werden, sich auf diesem Feld zu profilieren. Hierzu sollen Nachwuchsgruppen aus den Sozial-, Politik- und Wirtschaftswissenschaften, aber auch der Kultur- und Geisteswissenschaften an Hochschulen oder außerhochschulischen Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen gefördert werden.

Gefördert werden Nachwuchsgruppen an wissenschaftlichen Einrichtungen in Deutschland für insgesamt bis zu fünf Jahre. Abhängig vom thematischen Zuschnitt können neben der Stelle der Leiterin bzw. des Leiters bis zu fünf weitere Stellen gefördert werden.

Wie wird gefördert?

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden. Die Höhe der Zuwendung pro Vorhaben richtet sich im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel nach den Erfordernissen des beantragten Vorhabens.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 Prozent gefördert werden können.

Zuwendungsfähig ist der vorhabenbedingte Mehraufwand wie Personal-, Reise- und Sachmittel, einschließlich Publikationskosten, sowie projektbezogene Investitionen, die nicht der Grundausstattung des Antragstellers zuzurechnen sind. Abhängig vom thematischen Zuschnitt können neben der Stelle der Leiterin bzw. des Leiters bis zu fünf weitere Stellen gefördert werden. Eine Aufteilung der Stellen ist nur in gut begründeten Ausnahmefällen möglich. Auch für Doktorandinnen und Doktoranden können volle Stellen beantragt werden, sofern dies den Erfordernissen des Vorhabens und der Regelung an der aufnehmenden Einrichtung entspricht.

Bei Forschungsvorhaben an Hochschulen wird zusätzlich zu den zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent gewährt.

Der Projektträger Jülich in Zahlen im Jahr 2023
1.629
Mitarbeiter/innen
30.770
Laufende Vorhaben
3392,05
Fördervolumen in Mio. Euro
4
Geschäftsstellen

PtJ ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001 : 2015 und ISO 27001 auf Basis IT-Grundschutz