Bioökonomie als gesellschaftlicher Wandel, Nachwuchsgruppen (Modul I), 1. Ausschreibungsrunde

eine Initiative des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF)

Die „Nationale Forschungsstrategie BioÖkonomie 2030“ (NFSB) formuliert das Ziel, ein nachhaltiges, am natürlichen Stoffkreislauf orientiertes Wirtschaftssystem zu etablieren. Da die ökonomische Leistungsfähigkeit moderner Volkswirtschaften überwiegend auf der Nutzung endlicher Ressourcen basiert, bedeutet dieses Unterfangen eine gewaltige Herausforderung.

Die Bioökonomie kann zur Bewältigung dieser Herausforderung wichtige Beiträge leisten. Dies erfordert jedoch Forschungsanstrengungen in zweifacher Hinsicht. Zum einen bedarf es technischer Innovationen, um Wertschöpfungsketten nachhaltig zu machen. Zum anderen müssen auch die gesellschaftlichen, politischen und (makro)ökonomischen Bedingungen und Auswirkungen berücksichtigt werden, die mit dem angestrebten Transformationsprozess zusammenhängen.

Hier setzt die Fördermaßnahme „Bioökonomie als gesellschaftlicher Wandel“ an. Unter dieser Überschrift wird sozial-, politik- und wirtschaftswissenschaftliche Forschung zum Themenkomplex Bioökonomie gefördert. Die Vorhaben sollen dazu beitragen, die Wechselwirkungen zwischen Technik, Ökonomie, Ökologie und Gesellschaft zu erfassen und systemische Forschungsansätze zu entwickeln, auf deren Grundlage die Chancen und Risiken eines bioökonomischen Transformationsprozesses abgeschätzt und bewertet werden können.

Einreichungsfrist:Einreichungsfrist ( abgelaufen: 02. April 2015 – 10. Juli 2015 )

Informationen zur Förderung


Wer wird gefördert?

Gefördert werden Nachwuchsgruppen aus dem Spektrum der Sozial-, Politik- und Wirtschaftswissenschaften, aber auch der Kultur- und Geisteswissenschaften. Besondere Berücksichtigung erfahren Forschungsvorhaben, die sich mit Fragestellungen rund um die sozialen, politischen und ökonomischen Implikationen eines Transformationsprozesses hin zu einer bio-basierten und nachhaltigen Wirtschaftsweise befassen. Dabei kann es um die Bedingungen gehen, unter denen der bioökonomische Wandel erfolgreich zu gestalten und zu legitimieren ist, aber auch um Ziel- oder Verteilungskonflikte, die im Zuge dieser Transformation auftreten können. Da die zunehmende Bedeutung der Bioökonomie kein national oder regional begrenztes Phänomen ist, kann ein weiterer Fokus der zu fördernden Forschungsarbeiten auf der Entwicklung transnationaler Perspektiven liegen. In diesem Sinn werden auch internationale Kooperationen auf der Ebene des wissenschaftlichen Nachwuchses begrüßt.

Antragsberechtigt sind Hochschulen und außerhochschulische Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen, die ihren Sitz in Deutschland haben.

Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, kann neben ihrer institutionellen Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt werden.

Förmliche Förderanträge sind von der Leiterin bzw. dem Leiter einer Nachwuchsgruppe vorzubereiten und durch die jeweilige Hochschule oder Forschungseinrichtung, an der die Nachwuchsgruppe etabliert werden soll, zu stellen. Junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die sich um eine Nachwuchsgruppe bewerben, müssen daher im Vorfeld Einvernehmen mit einer aufnehmenden Hochschule oder Forschungseinrichtung erzielen (siehe Nummer 4). Bewerber können deutsche oder ausländische Wissenschaftlerinnen/Wissenschaftler sein, die in der Regel bereits promoviert worden sind, aber noch keine Professur oder eine sonstige leitende Funktion innehaben.

Was wird gefördert?

Um das Forschungsfeld „Bioökonomie als gesellschaftlicher Wandel“ in der Wissenschaft zu etablieren, soll jungen, innovativen Forscherinnen und Forschern bereits frühzeitig die Möglichkeit eröffnet werden, sich auf diesem Feld zu profilieren. Hierzu sollen Nachwuchsgruppen aus den Sozial-, Politik- und Wirtschaftswissenschaften, aber auch der Kultur- und Geisteswissenschaften an Hochschulen oder außerhochschulischen Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen gefördert werden.

Gefördert werden Nachwuchsgruppen an wissenschaftlichen Einrichtungen in Deutschland für insgesamt bis zu fünf Jahre. Abhängig vom thematischen Zuschnitt können neben der Stelle der Leiterin bzw. des Leiters bis zu fünf weitere Stellen gefördert werden.

Es ist beabsichtigt, den Forschungszweig weiter zu stärken und gegebenenfalls in zwei Jahren eine weitere Auswahlrunde vorzunehmen.

Wie wird gefördert?

Interessierte Forscherinnen und Forscher bewerben sich mit einer Projektskizze, einem Lebenslauf, der Aufschluss über die fachliche Qualifikation und die Fähigkeit, eine Nachwuchsgruppe zu leiten, gibt sowie nach Möglichkeit einer Absichtserklärung der aufnehmenden Einrichtung. Die Projektskizzen werden – gegebenenfalls unter Hinzuziehung externer Fachleute – bewertet. Antragsteller/innen, deren Projektskizzen positiv bewertet wurden, werden eingeladen, ihre Forschungsprojekte persönlich vor einem Begutachtungsgremium zu präsentieren und zu Rückfragen Stellung zu nehmen. Die Projektskizze und die Präsentation bilden die Grundlage für eine mögliche Förderempfehlung seitens der Gutachterinnen und Gutachter.

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 Prozent gefördert werden können.

Zuwendungsfähig ist der vorhabenbedingte Mehraufwand wie Personal-, Reise- und Sachmittel, einschließlich Publikationskosten, sowie projektbezogene Investitionen, die nicht der Grundausstattung des Antragstellers zuzurechnen sind. Abhängig vom thematischen Zuschnitt können neben der Stelle der Leiterin bzw. des Leiters bis zu fünf weitere Stellen gefördert werden.

Bei Forschungsvorhaben an Hochschulen wird zusätzlich zu den zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale gewährt.

Falls im Rahmen eines FuEuI-Vorhabens mit Partnern kooperiert wird, die ihren Sitz außerhalb Deutschlands haben, müssen diese ihren Projektanteil aus eigenen Mitteln bestreiten bzw. dafür in ihrem Heimatland Fördermittel einwerben.

Der Projektträger Jülich in Zahlen im Jahr 2023
1.629
Mitarbeiter/innen
30.770
Laufende Vorhaben
3392,05
Fördervolumen in Mio. Euro
4
Geschäftsstellen

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