Innovationsräume Bioökonomie
Mit dem Förderkonzept „Innovationsräume Bioökonomie“ beabsichtigt das BMBF, die Entwicklung bioökonomischer Innovationen als Treiber zu einer nachhaltigen, biobasierten Wirtschaft zu unterstützen. Ziel ist es, Forschungsergebnisse umfassender als bisher zu nutzen und Prozesse anzustoßen, die Bausteine eines gesamtgesellschaftlichen Wandlungsprozesses im Sinne der Bioökonomie werden. Die wissenschaftlichen Voraussetzungen hierzu sind in Deutschland hervorragend. Ein großes Potenzial an neuen Ideen ist vorhanden. Oftmals finden jedoch nicht die passenden Partner aus Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft zusammen, um diese Ideen aufzugreifen und branchenübergreifend für Innovationen zu nutzen. Daher sollen – mit Unterstützung des BMBF - Initiatoren „Innovationsräume der Bioökonomie“ neu definieren, gestalten und aufbauen.
Bekanntmachung
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Hochschulen, außerhochschulische Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in der Europäischen Union. Sofern die Zuwendung nicht als Beihilfe zu qualifizieren ist, muss der Zuwendungsempfänger seinen Sitz in Deutschland haben. Sofern die Zuwendung als Beihilfe zu qualifizieren ist, kann verlangt werden, dass der Zuwendungsempfänger zum Zeitpunkt der Auszahlung der Zuwendung eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland hat. In der zweiten Förderphase (Umsetzungsphase) sind insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU – entsprechend der KMU-Definition der EU) zur Antragsstellung aufgerufen.
Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, kann neben ihrer institutionellen Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt werden.
Was wird gefördert?
Übergeordnetes Ziel der Förderung der Innovationsräume ist es, die Wirtschaft branchenübergreifend auf eine biobasierte, nachhaltige Zukunft auszurichten. Einen thematischen Bezugsrahmen für künftige Vorhaben setzen die Handlungsfelder der „Nationalen Forschungsstrategie BioÖkonomie 2030“. Das veröffentlichte Konzept „Bioökonomie als gesellschaftlicher Wandel“ und der „Wegweiser Bioökonomie“ stellen Leitplanken für die inhaltliche Ausrichtung der Innovationsräume dar. Darüber hinaus werden keine zu bearbeitenden Themenfelder vorgegeben.
Disziplin-, branchen- und sektorenübergreifende Zusammenarbeiten sind erwünscht, jedoch der jeweiligen Zielstellung des Innovationsraums untergeordnet. Die Partner eines Innovationsraums sollen so zusammengesetzt sein, dass deren eigene Interessen mit dem Ziel des Innovationsraums konvergieren. Die Art und Anzahl der Partner wird nicht vorgegeben, jedoch sind unternehmerische Partner einzubinden. Im Verlauf der Umsetzungsphase soll das FuEuI-Projektportfolio eines Innovationsraums dynamisch – im Sinne einer „lernenden Struktur“ – weiterentwickelt werden. Dementsprechend können neue Partner hinzukommen und andere ausscheiden. Als Initiatoren sind insbesondere Innovationsmittler angesprochen, die sich bereits als Berater oder Mentoren für Innovationsprozesse in der Bioökonomie engagieren.
Wie wird gefördert?
Im Rahmen eines Wettbewerbs werden zunächst die besten Ideen für die Ausgestaltung erfolgsversprechender „Innovationsräume Bioökonomie“ ausgewählt. Hierfür müssen die Ideen zunächst nur kurz skizziert werden. In der nächsten Phase erfolgt eine detaillierte Ausarbeitung der Konzeptideen (Konzeptionsphase; erste Förderphase). In der zweiten Phase der Förderung (Umsetzungsphase) führen die Partner des Innovationsraums FuEuI-Vorhaben durch. Das maximale Fördervolumen wird für jeden Innovationsraum durch den Fördermittelgeber individuell budgetiert. Das Förderbudget unterteilt sich in zwei Komponenten. 25 Prozent der insgesamt in Aussicht gestellten Fördersumme werden unabhängig von der Bereitstellung von Eigenleistungen gewährt. Diese Fördersumme dient zur Finanzierung erster FuEuI-Projekte und soll die Startphase des Innovationsraumes erleichtern. 75 Prozent der insgesamt in Aussicht gestellten Fördersumme werden nur dann gewährt, wenn als Eigenbeitrag auch private Finanzmittel eingebracht werden. Für jeden Euro Eigenanteil werden 1,50 Euro Fördermittel aus der zuvor festgelegten Gesamtsumme bereitgestellt.
Die Entwicklung jedes Innovationsraums wird entlang des bewerteten Konzepts regelmäßig geprüft und das Gesamtförderbudget gegebenenfalls angepasst. Dies kann – entgegen der ursprünglichen Budgetierung – auch bedeuten, dass keine weiteren Fördermittel bereitgestellt werden.
Konzeptionsphase
Die Initiatoren sollen über gute Kenntnisse der bioökonomischen Forschungslandschaft verfügen. Gegebenenfalls kann es hilfreich sein, ein Initiatoren-Team zu bilden.
Umsetzungsphase
Hochschulen, Forschungseinrichtungen sowie Bundes- und Landeseinrichtungen mit Forschungsaufgaben und Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Die Einbindung von Mittelstand und Großindustrie ist von erheblicher Bedeutung, denn für einen Wandel zur biobasierten Wirtschaft muss die Bioökonomie stärker als bisher eine breitere Palette von Verfahren, Produkten und Dienstleistungen entwickeln.
Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden. Die Höhe der Zuwendung pro Vorhaben richtet sich im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel nach den Erfordernissen des beantragten Vorhabens. Die Vergabe von Unteraufträgen ist in beschränktem Umfang möglich.
Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 Prozent gefördert werden können. Bei Forschungsvorhaben an Hochschulen wird zusätzlich zu den zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent gewährt.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel – je nach Anwendungsnähe des Vorhabens – bis zu 50 Prozent anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung – grundsätzlich mindestens 50 Prozent der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten – vorausgesetzt.
Vorhaben von Großunternehmen können nur dann gefördert werden, wenn die Vorhaben ohne die öffentliche Förderung nicht oder nicht in gleichem Umfang durchgeführt würden oder wenn die öffentliche Förderung zu einer signifikanten Beschleunigung der Entwicklung führt – wenn also ein Anreizeffekt im Sinne von Artikel 6 AGVO vorliegt.
Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss die AGVO berücksichtigen. Die AGVO lässt für KMU differenzierte Aufschläge zu, die gegebenenfalls zu einer höheren Förderquote führen können. Gemäß Artikel 28 AGVO können beihilfefähige Kosten für die Erlangung, die Validierung und Verteidigung von Patenten und anderen immateriellen Vermögenswerten von KMU mit maximal 50 Prozent gefördert werden.
Nationale Bioökonomiestrategie
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