Beiträge zu nachhaltigen und widerstandsfähigen Agrar- und Lebensmittelsystemen

eine Initiative des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF)

Nachhaltige, effiziente und resiliente Produktionssysteme in der Landwirtschaft sind von grundlegender Bedeutung auf dem Weg zu einer funktionierenden nachhaltigen Bioökonomie. Eine der größten Herausforderungen für die landwirtschaftliche Primärproduktion ist die Bewältigung der Auswirkungen des Klimawandels und seiner globalen Konsequenzen für Mensch, Umwelt und Wirtschaft. In diesem Zusammenhang kann eine moderne, leistungsfähige Pflanzenzüchtungsforschung im besonderen Maße dazu beitragen, die Ernährungssicherung für eine wachsende Weltbevölkerung und gleichzeitig eine zuverlässige Versorgung der Industrie mit Biomasse zu gewährleisten.

Einreichungsfrist:Einreichungsfrist ( noch 64 Tage )
Startdatum: 28. Juni 2024 Enddatum: 05. September 2024 Heute 03. Juli 2024

Informationen zur Förderung


Wer wird gefördert?

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung beabsichtigt, mithilfe der Förderung von Verbundvorhaben zu Forschung und Entwicklung unter Beteiligung ausländischer Verbundpartner die Umsetzung der Nationalen Bioökonomiestrategie im internationalen Kontext zu stärken. Gefördert werden Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben (FuEuI-Vorhaben), die im Rahmen eines Wettbewerbs ausgewählt werden.

Es werden transnationale Verbundprojekte mit mindestens drei Partnern aus mindestens drei der in der Ausschreibung beteiligten Länder gefördert. Die vorgeschlagenen Projekte müssen so konzipiert sein, dass eine Erreichung der Projektziele innerhalb von maximal 36 Monaten möglich ist. Es ist weiterhin erforderlich, dass die Projekte hinsichtlich des Arbeitsvolumens zwischen den beteiligten internationalen Partnern ausbalanciert sind.

Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Landes- und Bundeseinrichtungen mit Forschungsaufgaben sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung (Unternehmen) beziehungsweise einer sonstigen Einrichtung, die der Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient (Hochschule, außeruniversitäre Forschungseinrichtung) in Deutschland verlangt. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Sinne dieser Förderrichtlinie sind Unternehmen, die die Voraussetzungen der KMU-Definition der EU erfüllen.

Was wird gefördert?

Zuwendungsfähig sind Vorhaben, deren Ergebnisse große Relevanz für die Anbausysteme der gemäßigten Klimazone wie beispielsweise von Getreide oder anderen Feldfrüchten (beispielsweise Brassicaceen, Leguminosen etc.) haben. Auch Arbeiten zu Wechselgrünland, mehrjährigen Kulturen oder innovativem Mischanbau sind förderfähig.

Die Forschungsansätze sollten innovative Züchtungsmethoden, insbesondere molekularbiologische Methoden, für zukunftsfähige Pflanzensorten und/oder innovative nachhaltige Anbaumethoden und Bewirtschaftungspraktiken entwickeln, um mindestens eines der unten genannten Ziele zu erreichen:

  • Widerstandsfähigkeit: Verbesserung der Widerstandsfähigkeit der Produktionssysteme gegen abiotischen und biotischen Stress durch neuartige Ansätze, die innovative genetische Ansätze mit Managementpraktiken im gesamten Anbausystem kombinieren.
  • Reduzierter Ressourceneinsatz: Verbesserung der Nährstoffnutzungseffizienz und der Pflanzengesundheit bei gleichzeitiger Minimierung des Einsatzes von Düngemitteln und chemischen Pflanzenschutzmitteln.
  • Wassernutzungseffizienz: Verbesserung der Wassernutzungseffizienz mit dem Ziel gesteigerter Hitze-, Dürre- und Salztoleranz.
  • Agrobiodiversität und Bodengesundheit: Erhalt und Verbesserung von Bodenfunktion und -gesundheit durch Steigerung der Wurzel- und Bodenmikrobiomvielfalt sowie Optimierung von Wechselwirkungen zwischen Pflanzenwurzeln, Boden und Mikroorganismen.

 

So soll die Entwicklung einer klimaintelligenten Landwirtschaft unterstützt sowie Stressresistenz und die Pflanzengesundheit zur Erreichung einer wirtschaftlichen Nachhaltigkeit verbessert werden. Projekte sollen ganzheitliche, integrierte und nachhaltige Ansätze berücksichtigen. Erwünscht ist dabei ein multidisziplinärer, systemischer Ansatz, der relevante Akteure berücksichtigt (multi-actor approach).

Wie wird gefördert?

Die Zuwendungen werden als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt. Die Höhe der Zuwendung pro Vorhaben richtet sich im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel nach den Erfordernissen des beantragten Vorhabens, darf allerdings pro Verbund 500.000 Euro nicht überschreiten.

Zuwendungsfähig sind folgende projektbezogene Ausgaben beziehungsweise Kosten:

  • Personal
  • zur Durchführung des Vorhabens notwendige Investitionen
  • Verbrauchsmaterialien
  • Dienstreisen (nur Reisen des Zuwendungsempfängers)
  • Aufwand für die Anmeldung von Schutzrechten
  • Vergabe von Aufträgen
Der Projektträger Jülich in Zahlen im Jahr 2023
1.629
Mitarbeiter/innen
30.770
Laufende Vorhaben
3392,05
Fördervolumen in Mio. Euro
4
Geschäftsstellen

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