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Im Jahr 2010 hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) den Strategieprozess „Nächste Generation biotechnologischer Verfahren – Biotechnologie 2020+“ gestartet. Die Initiative soll dazu beitragen, das in der "Nationalen Forschungsstrategie BioÖkonomie 2030" der Bundesregierung festgehaltene Ziel, nachwachsende Rohstoffe mit biotechnologischen Verfahren verstärkt industriell in verschiedensten Wirtschaftszweigen und Anwendungsfeldern zu nutzen, langfristig zu erreichen. Die Fördermaßnahme „Forschungspreis“ ist wie die Fördermaßnahme „Basistechnologien“ Teil der Initiative Biotechnologie 2020+ des BMBF.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind wissenschaftliche Einrichtungen (Universitäten, Fachhochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Bundes- und Landeseinrichtungen mit Forschungsaufgaben), die ihren Sitz in Deutschland haben. Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, kann neben ihrer institutionellen Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben oder Kosten bewilligt werden.
Was wird gefördert?
Die mit dem Forschungspreis verbundenen Förderziele sind:
Die Bekanntmachung erfolgt alle zwei Jahre. Der Gewinner erhält als Preis eine bis zu fünfjährige Förderung der Forschungsgruppe einschließlich seiner eigenen Stelle als Projektleiter.
Wie wird gefördert?
Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden. Die Höhe der Zuwendung pro Vorhaben richtet sich im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel nach den Erfordernissen des beantragten Vorhabens.
Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren – HZ – und der Fraunhofer-Gesellschaft – FhG – die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 Prozent gefördert werden können.
Bei Forschungsvorhaben an Hochschulen wird zusätzlich zu den zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent gewährt.
Erste Auswahlrunde (2012):
Zweite Auswahlrunde (2014):
Dritte Auswahlrunde (2016):
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