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Während der Stromsektor durch die verstärkte Integration erneuerbarer Energien zunehmend zur Energiewende beiträgt, stellen andere Bereiche wie die Wärmeversorgung nach wie vor eine erhebliche Herausforderung dar. Sowohl in Bayern als auch in ganz Deutschland geht etwa die Hälfte des gesamten Endenergiebedarfs auf die Wärmebereitstellung zurück. Die damit verbundenen hohen Treibhausgasemissionen unterstreichen die Dringlichkeit, auch hier Fortschritte durch innovative Lösungen zu erzielen. Vor diesem Hintergrund startet das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (StMWi) im Kontext des Bayerischen Energieforschungsprogramms (BayEFP) einen Ideenwettbewerb für bayerische Unternehmen: Der Fokus liegt hierbei auf innovativen unternehmerischen Forschungs- und Entwicklungsprojekten in den Bereichen Wärmegewinnung, Wärmenutzung sowie –effizienz und Wärmespeicherung.
Dieser Wettbewerb hat zum Ziel, vielversprechende neue Ansätze im Bereich der unternehmerischen Forschung und Entwicklung von Wärmeenergietechnologien zu identifizieren. Des Weiteren werden Pilotprojekte und Machbarkeitsstudien mit innovativen Charakter berücksichtigt, welche die Grundlage für die technische Umsetzbarkeit und die ökonomische Tragfähigkeit neuer Technologien bilden.
Neu entwickelte Technologien sollen insbesondere den Einsatz erneuerbarer Energien ermöglichen, energiebedingte Treibhausgasemissionen reduzieren sowie die Energieeffizienz und Energieeinsparung im Kontext der Wärme- und Kältebereitstellung optimieren. Beispiele sind umweltfreundliche Heiztechnologien, Systeme zur Wärmerückgewinnung, Wärmetauscher und -speicher, sowie die Entwicklung neuer Materialien mit verbesserten wärmetechnischen Eigenschaften.
[Hinweis: Bitte beachten Sie, dass diese Liste nicht abschließend ist und zur Orientierung dient.]
[Hinweis: Bitte beachten Sie, dass diese Liste nicht abschließend ist und zur Orientierung dient.]
Besonders vielversprechende Ideen werden als Gewinner ausgezeichnet und erhalten die Möglichkeit, einen Antrag auf Förderung im Rahmen des Bayerischen Energieforschungsprogramms (BayEFP) zu stellen. Für einen Antrag müssen die zugrundliegenden Voraussetzungen der Förderrichtlinie des BayEFP erfüllt sein. Die eingereichten Ideenvorschläge stehen untereinander im Wettbewerb. Die Bewilligungsbehörde entscheidet aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens über die Gewinner. Aus der Vorlage eines Ideenpapiers kann kein Rechtsanspruch auf eine Förderung abgeleitet werden.
Teilnahmeberechtigt sind wirtschaftlich tätige Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung im Freistaat Bayern. Die Projektideen sollen einen hohen Innovationsgrad aufweisen. Für eine Förderfähigkeit des Vorhabens im Rahmen des BayEFP ist die Durchführung als einzelbetriebliches Projekt erforderlich. Die Zusammenarbeit mit weiteren Projektpartnern ist jedoch durch Unteraufträge möglich.
Detaillierte Informationen zum Ideenwettbewerb und Teilnahmeverfahren sind auf dieser Wettbewerbs-Website verfügbar. Weitere ausführliche Informationen und Details zum Bayerischen Energieforschungsprogramm (BayEFP) sind auf der zugehörigen Website abrufbar: ptj.de: Bayerisches Energieforschungsprogramm.
Die im Verfahren angegebenen Daten werden ausschließlich bei den an Auswahlprozess und Abwicklung dieses Ideenwettbewerbs beteiligten Stellen (Projektträger Jülich und StMWi) gespeichert und im Rahmen der Projekt- und Programmabwicklung verarbeitet und ausgewertet und nicht anderweitig verwendet. Der Projektträger Jülich und das StMWi sind zur Beachtung der Vorschriften über den Datenschutz, insbesondere des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie soweit einschlägig des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) verpflichtet.
Die Dauer der Speicherung von personenbezogenen Daten bemisst sich anhand der jeweiligen gesetzlichen Aufbewahrungsfrist (z.B. handels- und steuerrechtliche Aufbewahrungsfristen). Nach Ablauf der Frist werden die entsprechenden Daten routinemäßig gelöscht, sofern sie nicht mehr zur Vertragserfüllung oder Vertragsanbahnung erforderlich sind und/oder keine Verpflichtung zur weiteren Speicherung besteht.
Mit der Einreichung eines Ideenpapiers stimmt der Einreichende der Speicherung und Verarbeitung der antragsrelevanten Daten zu.
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