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FAQ: Basiswissen Projektförderung

Als Projektträger ist es eine unserer Aufgaben, Menschen zu begleiten, die sich für eine Förderung interessieren. Wir beantworten an dieser Stelle die wichtigsten Fragen zu Fördergrundsätzen, Antragstellung und Abwicklung.

Unsere FAQ werden laufend erweitert. Suchen Sie nach einer Antwort auf eine Frage, die bislang fehlt? Dann schreiben Sie uns eine .

Projektförderung dient dazu, Innovationen und neue gesellschaftliche oder wirtschaftliche Entwicklungen zu unterstützen. Die Bundesregierung formuliert in Rahmenprogrammen, welche Themen sie mit ihren Bundeshaushaltsmitteln fördern möchte. Die Umsetzung erfolgt in der Regel auf der Grundlage von Förderrichtlinien. Sie enthalten Informationen zu Zielen, Inhalten, Laufzeit und Rahmenbedingungen der Förderung.

Um eine Förderung zu erhalten, müssen unter anderem die Ziele des Projektes mit den Zielen der Förderrichtlinie übereinstimmen. Der Bund fördert die Projekte durch finanzielle Zuschüsse in Form von Zuwendungen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung.

Die Projektförderung läuft meist in den folgenden Schritten ab:

  1. Antragstellung beim zuständigen Projektträger
  2. Begutachtungsprozess zur Auswahl der Projekte
  3. Antragsprüfung zu den Bewilligungsvoraussetzungen
  4. Bei Erfüllung der Voraussetzungen: Bewilligung der Fördermittel
  5. Durchführen des Projektes mit regelmäßiger Berichterstattung und Nachweis der ordnungsgemäßen Verwendung der Mittel an den Projektträger
  6. Verwendungsnachweis (Abschlussbericht mit zahlenmäßigem Nachweis)

Förderrichtlinien sind Verwaltungsvorschriften. Sie greifen aktuelle Themen aus Wissenschaft und Forschung auf, um gesellschaftliche Herausforderung zu bewältigen. Förderrichtlinien regeln, wer unter welchen Voraussetzungen Fördermittel beantragen kann. Sie stellen damit eine Gleichbehandlung aller Förderinteressierten sicher. Die Förderrichtlinien werden von den Ministerien erlassen und im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Eine Zuwendung ist im Bereich der Projektförderung ein finanzieller Zuschuss, der zweckgebunden für ein Projekt vergeben wird. Der Zuschuss unterstützt Forschung oder Entwicklung in einem vom Zuwendungsgebenden bestimmten Themengebiet. Die Zuschüsse dienen dazu, Projekte zu realisieren, die im Interesse des Gemeinwohls oder der Gesellschaft liegen und oft nicht ohne externe Unterstützung durchgeführt werden könnten. Die Zuwendungen müssen in der Regel nicht zurückgezahlt werden. Sie sind aber an bestimmte Bedingungen und Vorgaben gebunden (z. B. Berichterstattung über den Fortschritt des Projektes, Einhalten von Fristen).

Gefördert werden Projekte, die einen positiven gesellschaftlichen, wirtschaftlichen oder ökologischen Einfluss haben und im Einklang mit den Zielen der jeweiligen Fördermittelgebenden stehen. Es gibt spezifische Anforderungen und Kriterien, die das Projekt erfüllen muss, um förderfähig zu sein.

Bund, Länder und EU fördern sowohl Verbundprojekte als auch Einzelprojekte. In Verbundprojekten arbeiten je nach Zielsetzung unterschiedliche Akteur:innen zusammen, z. B. Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Gebietskörperschaften, Vereine und sehr selten auch natürliche Personen. Ziel ist es dabei, Synergien zu nutzen und den Wissensaustausch zwischen Wirtschaft und Forschung zu stärken. In Einzelprojekten setzen einzelne Akteur:innen das Projekt oder Forschungsthema alleine um.

Es gibt zahlreiche Förderformate, die sich an ganz unterschiedliche Akteur:innen richten. In der Projektförderung werden u. a. bestimmte Personengruppen, Personengesellschaften, juristische Personen des privaten Rechts sowie des öffentlichen Rechts, die rechtsfähig sind, gefördert. In jeder Förderrichtlinie ist formuliert, wer antragsberechtigt ist und somit einen Antrag auf Förderung stellen kann. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung.

Um eine Förderung zu beantragen, ist es wichtig, sich an die spezifischen Anforderungen der jeweiligen Förderrichtlinie zu halten. In dieser ist festgelegt, ob es sich um ein ein- oder zweistufiges Antragsverfahren handelt.

Bei zweistufigen Verfahren wird in der ersten Stufe eine Projektskizze eingereicht. Wenn diese positiv begutachtet wurde, folgt die Antragstellung mit einer ausführlichen Projektbeschreibung und einem förmlichen Förderantrag. Bei einstufigen Verfahren wird sofort ein förmlicher Förderantrag gestellt. Dies erfolgt in der Regel über das Elektronische Antragssystem „easy-Online“ – das Förderportal des Bundes.

Skizzen kommen im zweistufigen Antragsverfahren zum Tragen. Sie dienen als erste formlose Darstellung des geplanten Projektes, um Fördermittelgebenden einen schnellen Überblick über die Idee, Ziele und die geplante Umsetzung zu geben.

Die Projektskizze ist so zu gestalten, dass sie selbsterklärend ist und eine Beurteilung ohne weitere Recherchen zulässt. Welche konkreten Anforderungen an eine Skizze gestellt werden, ist in der jeweiligen Förderrichtlinie formuliert. Die eingereichten Skizzen stehen untereinander im Wettbewerb. Aus der Einreichung einer Skizze kann kein Anspruch auf Förderung abgeleitet werden.

Bevor ein Antrag bewilligt werden kann, durchläuft der fachliche Inhalt zunächst einen Begutachtungsprozess. Nach welchen Kriterien bewertet und geprüft wird, ist in der jeweiligen Förderrichtlinie festgelegt.

Dabei wird unterschieden in Einzelbegutachtung, projektträgerinterne Begutachtung und Begutachtung durch externe Sachverständige.

Durch das Nutzen von Eigen- und Fremdexpertise wird sichergestellt, dass die besten Projekte ausgewählt werden und, dass das Begutachtungsverfahren unabhängig und neutral durchgeführt wird. 

Nach einer erfolgreichen Antragsbearbeitung erhalten die Antragsteller:innen einen Zuwendungsbescheid. Dieser ist die rechtliche Grundlage für die Förderung und Durchführung des Projektes. Im Zuwendungsbescheid ist geregelt, in welcher Form die Fördermittel übertragen werden. Die Auszahlung erfolgt entweder automatisiert im Abrufverfahren oder mit Prüfung durch den Projektträger im Anforderungsverfahren.

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