Drittes deutsch-griechisches Forschungs- und Innovationsprogramm
Durch die vielfältigen Einsatzmöglichkeiten in den Sektoren Wärme, Industrie und Verkehr sind Wasserstofftechnologien ein wichtiger Baustein für das Gelingen der Energiewende sowie das Erreichen nationaler wie internationaler Klimaziele. Zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und des Innovationspotenzials der Bundesrepublik Deutschland und der Hellenischen Republik sollen im Rahmen der Bekanntmachung Verbundvorhaben der angewandten Forschung und Entwicklung entlang der Wertschöpfungskette von Grünem Wasserstoff gefördert werden.
Das dritte deutsch-griechische Forschungs- und Innovationsprogramm schließt an die erfolgreichen vorherigen Auflagen aus den Jahren 2013 und 2016 an und stellt den Beginn der gemeinsamen Forschung im Bereich Grüner Wasserstoff zwischen den beiden Ländern dar. Die Bekanntmachung zielt darauf ab, den Wissenstransfer zwischen Forschung und Industrie zu intensivieren und neuartige Forschungsergebnisse in marktreife Prototypen zu übersetzen. Darüber hinaus sollen Kooperationen zwischen deutschen und griechischen Einrichtungen gefördert werden, um die Grundlagen für eine über die Projektlaufzeit andauernde Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationspartnerschaft zu legen.
Gefördert wird in zwei Modulen:
In Modul A werden Verbundvorhaben mit Partnern aus Wissenschaft und Industrie entlang der gesamten Wertschöpfungskette Grüner Wasserstoff von der Erzeugung über die Speicherung und den Transport bis hin zur Nutzung einschließlich übergeordneter systemischer Fragestellungen gefördert. Die Vorhaben sollen eine hohe Praxisrelevanz aufweisen und Strategien zur Implementierung der Forschungsergebnisse in Politik, Gesellschaft und Wirtschaft aufzeigen.
Für weitere Informationen zu Modul A wenden Sie sich bitte an Herrn Lukas Ide vom Projektträger Jülich (ptj-ewf-h2int@fz-juelich.de).
In Modul B werden wissenschaftliche Begleitprojekte gefördert, in welchen die Projekte aus Modul A hinsichtlich des Potenzials in Bezug auf den Wissens- und Technologietransfer analysiert und mögliche Verbesserungsvorschläge erarbeitet werden.
Für weitere Informationen zu Modul B wenden Sie sich bitte an Herrn Dr. Malte Schrage-Veltins vom DLR Projektträger (Malte.Schrage-Veltins@dlr.de, Tel.: +49 (0)228/3821-2321).
Budget und Laufzeit
Pro Verbundvorhaben im Rahmen von Modul A können die deutschen Partner zusammen einen Förderhöchstbetrag von insgesamt 500.000 € bei einer Laufzeit von bis zu 36 Monaten beantragen.
Verlängerung der Einreichungsfrist
Aufgrund technischer Probleme in Griechenland wurde im Zuge der Chancengleichheit für deutsche Interessierte die Einreichungsfrist für die erste Verfahrensstufe im Rahmen der „Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema der Intensivierung der Zusammenarbeit mit Griechenland im Bereich Grüner Wasserstoff: Deutsch-Griechisches Forschungs- und Innovationsprogramm“ bis zum 11. September 2024 um 14:00 Uhr (MEZ) verlängert. Bis zu diesem Zeitpunkt können dem Projektträger Jülich (Modul A) oder dem DLR Projektträger (Modul B) gemeinsame Projektskizzen (siehe Abschnitt 7.1 der Bekanntmachung) in elektronischer Form bei easy-Online vorgelegt werden. Gleichzeitig akzeptieren wir bis zu dem genannten Zeitpunkt auch Anpassungen an bereits eingereichten Skizzen.
Einreichung der Projektskizzen
Dem Projektträger Jülich (PtJ) ist HIER bis spätestens zum 11. September 2024 (15 Uhr) eine gemeinsame Projektskizze vorzulegen. Für die Erstellung kann DIESES Formular-Template bzw. alternativ DIESE englischsprachige Version genutzt werden.
Das antragstellende deutsch-griechische Konsortium muss eine Verbundkoordinatorin oder einen Verbundkoordinator benennen, die bzw. der die gemeinschaftlich erstellte Projektskizze einreicht. Von den griechischen Partnerinnen und Partnern müssen komplementäre Anträge beim griechischen General Secretariat for Research and Innovation (GSRI) in Athen gestellt werden.
Nachfragen und Kontakt
Bei allen Fragen zu diesem Förderaufruf schreiben Sie bitte eine Mail an ptj-ewf-h2int@fz-juelich.de.
Bekanntmachung
Wer wird gefördert?
Für alle Module gilt:
Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und sonstige Einrichtungen und Institutionen mit Forschungsinteresse sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft.
Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung (Unternehmen) beziehungsweise einer sonstigen Einrichtung, die der nichtwirtschaftlichen Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient (Hochschule, außeruniversitäre Forschungseinrichtung, andere nicht-wirtschaftlich tätige Institutionen), in Deutschland verlangt.
Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, können neben ihrer institutionellen Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben/Kosten bewilligt bekommen.
Die Partner eines Verbundprojektes regeln ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung. Alle Verbundpartner, auch Forschungseinrichtungen im Sinne von Artikel 2 (Nummer 83) AGVO, stellen sicher, dass im Rahmen des Verbunds keine indirekten (mittelbaren) Beihilfen an Unternehmen fließen.
Für Modul A gilt:
Die Vorhaben im Rahmen von Modul A sollen als sogenannte „2+2“-Projekte umgesetzt werden. Hierunter werden FuE-Vorhaben mit Beteiligung mindestens eines deutschen und eines griechischen forschenden Unternehmenspartners sowie mindestens einer deutschen und einer griechischen Forschungseinrichtung verstanden.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Maßnahmen unter den nachfolgend aufgeführten Modulen:
Modul A: Internationale Verbundforschungsprojekte mit Partnern aus Wissenschaft und Industrie (2 + 2)
Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsprojekte als Verbundvorhaben entlang der gesamten Wertschöpfungskette Grüner Wasserstoff von Erzeugung über Speicherung und Transport bis hin zur Nutzung einschließlich übergeordneter, systemischer Fragestellungen, die entsprechend des Zuwendungszwecks in internationaler Zusammenarbeit mit Partnern aus Griechenland eines oder mehrere der nachfolgenden Schwerpunktthemen bearbeiten:
- Forschungsvorhaben zur Erzeugung von Grünem Wasserstoff und der Entwicklung innovativer Erzeugungstechnologien sowie ihre Hochskalierung. Dies beinhaltet auch die Kombination mit Technologien zur nachhaltigen Bereitstellung des notwendigen Rohstoffs Wasser, beispielsweise durch Meerwasserentsalzung mit erneuerbaren Energien, direkte Meerwasserelektrolyse oder Aufbereitung von Abwasser. Auch andere effiziente Formen der Wasserspaltung, beispielsweise mit entkoppelter Wasserstoff- und Sauerstoffentwicklung oder disruptive Prozesse, können Gegenstand von Vorhaben sein.
- Forschungsvorhaben zur Herstellung von Wasserstoffderivaten auf Basis von Grünem Wasserstoff. Hierzu zählt die Umwandlung von Wasserstoff in chemische Rohstoffe und synthetische Kraftstoffe (zum Beispiel Ammoniak, E-Kerosin, E-Diesel, Methanol, andere Alkohole). Auch die Entwicklung sogenannter „Containerlösungen vor Ort“ (Anlagen, die vor Ort in miteinander kombinierten Prozessschritten das gewünschte Derivat erzeugen) ist möglich.
- Forschungsvorhaben für die Speicherung und den Transport von Grünem Wasserstoff. Hierzu zählen beispielsweise Materialforschung im Bereich von Wasserstoff-Tanks und -Leitungen sowie zu Trägersubstanzen für alle Transportformen (zum Beispiel Flüssigwasserstoff, LOHC, Ammoniak) sowie Forschung zu Sicherheitsaspekten.
- Forschungsvorhaben zur Integration von Wasserstoff (und Derivaten) im Energiesystem.
- Forschungsvorhaben zur integrierten Anwendung von Grünem Wasserstoff in ansonsten nicht dekarbonisierbaren Bereichen. Hierzu zählen zum Beispiel Brennstoffzellenfahrzeuge im Kfz- und Schwerlastbereich, E-Fuels in der Landwirtschaft, die Dekarbonisierung von Stahl- und Chemieunternehmen sowie die Umstellung auf E-Kerosin im Luftverkehr.
Integriert werden können jeweils Teilaspekte
- die generelle Fragestellungen der Materialforschung und Prozessentwicklung untersuchen,
- zu begleitenden Analysen/Systemstudien zur Erzeugung und Integration von Grünem Wasserstoff in das Energiesystem (beispielsweise Simulationen/Modellierungen, techno-ökonomische Analysen, Potentialanalysen, Pfadbewertungen, Machbarkeitsuntersuchungen),
- die das gesamte Energiesystem inkl. Integration und Sektorkopplung betrachten,
- die Business-Modelle konzipieren,
- welche die akademische und berufliche Ausbildung berücksichtigen und in die Forschungs- und Entwicklungsarbeiten integrieren,
- zur öffentlichen Akzeptanz von Wasserstoff und Wasserstoffinfrastruktur.
Modul B: Wissenschaftliches Begleitprojekt
Ein übergreifendes Begleitprojekt (Einzel- oder Verbundvorhaben) soll den Wissens- und Technologietransfer der Projekte aus Modul A stärken. Es soll durch eine theoretische Rahmengebung dazu beitragen, die Brücke zwischen Grundlagen- und anwendungsorientierter Forschung zu schließen und damit die Innovationsorientierung der Verbundprojekte unterstützen, sodass sich deren Wettbewerbsfähigkeit verbessert und die Wirksamkeit der Forschungsergebnisse der Projekte gewährleistet wird.
Wie wird gefördert?
Für Modul A gilt:
Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt. Jeder Forschungsverbund wird für eine Vorhabenlaufzeit von bis zu 36 Monaten und mit einem Höchstbetrag von in der Regel bis zu 500.000 € gefördert.
Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 Prozent gefördert werden können.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und für Vorhaben von Forschungseinrichtungen, die in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten. Diese können unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben anteilig finanziert werden.
Bei nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben an Hochschulen und Universitätskliniken wird zusätzlich zu den durch das BMBF finanzierten zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent gewährt.
Die zuwendungsfähigen Ausgaben/Kosten richten sich nach den „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA/AZAP/AZV)“ und/oder den „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (AZK)“ des BMBF.
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