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Einreichung nicht möglich

Start-up Center.NRW

eine Initiative des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen

Der Förderaufruf „Start-up Center.NRW“ fördert Hochschulen bei der Erschließung von Gründungspotenzialen, der Vorbereitung von Gründungen und dem Ausbau einer nachhaltigen Gründungskultur mit dem Ziel, die Qualität und die Anzahl von Gründungen aus Hochschulen zu steigern sowie die Rolle von Hochschulen in regionalen Start-up Ökosystemen als Quelle innovativer Gründungen dauerhaft zu stärken.

Der Förderaufruf „Start-up Center.NRW“ wird im Rahmen der europäischen Regionalförderung (EFRE/JTF-Programm NRW 2021-2027) vom Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE) umgesetzt. Insgesamt stellen die EU aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und das Land Nordrhein-Westfalen bis zum Jahr 2027 hierfür 40 Mio. Euro zur Verfügung.

Eine Einreichung ist nicht mehr möglich.

Hinweis

Bitte beachten Sie, dass die erste Einreichungsrunde der Fördermaßnahme „Start-up Center.NRW“ am 9. Dezember 2024 um 16:00 Uhr geendet ist.

Eine weitere Einreichungsrunde ist derzeit nicht geplant.

Weitere Informationen zur Fördermaßnahme „Start-up Center.NRW“ und der Innovationsförderagentur NRW (IN.NRW) finden Sie unter:

www.in.nrw/start-up-center-nrw

Das Förderprogramm Start-up Center.NRW wird durch die Innovationsförderagentur NRW betreut. Es wird als einstufiges Antragsverfahren durchgeführt. Die Antragsstellung, die Auszahlung der Fördermittel und der Verwendungsnachweis werden über das Portal EFRE.NRW.Online abgewickelt.

Auf Grundlage der Antragsunterlagen schlägt ein unabhängiger Begutachtungsausschuss eine Auswahl von förderwürdigen Projekten für das Bewilligungsverfahren vor.

Nicht positiv beschiedene Vorhaben können sich ggf. in der nächsten Förderrunde noch einmal bewerben.

Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Die übergeordneten Ziele des Aufrufes "Start-up Center.NRW" sind die Steigerung des nachhaltigen Wachstums und der Wettbewerbsfähigkeit sowie die Schaffung von Arbeitsplätzen durch die Erhöhung von Qualität und Anzahl von Gründungen aus Hochschulen. Die Rolle von Hochschulen in regionalen Start-up Ökosystemen als Quelle innovativer Gründungen soll nachhaltig gestärkt werden.

 Konkrete Ziele der Maßnahme „Start-up Center.NRW“ sind die Verbesserung von Voraussetzungen für Gründungen aus Hochschulen. Diese nachhaltige Veränderung hochschulinterner Rahmenbedingungen soll zu besser vorbereiteten und mehr Gründungen aus Hochschulen führen.

Wer wird gefördert?

Teilnahmeberechtigt sind Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfale im Sinne von § 1 (2) des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (HG NRW) und nach dem HG NRW staatlich anerkannte Hochschulen, die bisher noch keine Förderung aus EFRE-, Bundes-, oder Landesmitteln für den Aufbau eines „Exzellenz Start-up Center“ erhalten haben.

Was wird gefördert?

Gefördert werden die Erschließung von Gründungspotenzialen innerhalb der Hochschule, die Unterstützung der Vorbereitung von Gründungen innerhalb der Hochschule und der Ausbau einer nachhaltigen Gründungskultur innerhalb der Hochschule. Adressaten der geförderten hochschulinternen Aktivitäten sind Fakultäten und Fachbereiche, Transfer und Verwaltung, Forschende, Studierende und Beschäftigte. Durch geeignete Aktivtäten sollen Gründungsunterstützung und Gründungskultur in Forschung, Lehre, Transfer und Verwaltung integriert und der Wandel hin zur gründungsfreundlichen Organisation verstärkt werden. Damit sollen die Voraussetzungen von Gründungen aus Hochschulen verbessert werden. Diese nachhaltige Veränderung hochschulinterner Rahmenbedingungen soll zu besser vorbereiteten und mehr Gründungen aus Hochschulen führen.

Wie wird gefördert?

Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss (Projektförderung) für nichtwirtschaftliche Tätigkeiten in Hochschulen in Form einer Anteilfinanzierung in der Höhe von bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel, gewährt. Darüber hinaus ist von der antragstellenden Hochschule ein Eigenanteil in Höhe von mindestens 10 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben zu tragen. Geldwerte Sachleistungen (sogenannte In-Kind-Leistungen) können nicht zur Deckung des Eigenanteils herangezogen werden. Beantragt werden können Fördermittel in Höhe von bis zu 500.000 Euro pro Jahr bzw. 1,5 Mio. Euro pro Projekt für eine Laufzeit von bis zu 3 Jahren. Die Verstetigung von Aufgaben, Stellen, Finanzierung, organisatorischer Verankerung und Governance nach Projektende aus hochschuleigenen Mitteln ist darzulegen.

Es wird dringend empfohlen, vor der Antragsstellung eine Teilnahmeberatung bei der Innovationsförderagentur NRW in Anspruch zu nehmen.

Für eine allgemeine, übergreifende Beratung zu Projektideen, Projektbewerbungen und den Antragsunterlagen kontaktieren Sie uns telefonisch oder per E-Mail an 

Wichtige Termine

  • Aufrufstart: Freitag, 04. Oktober 2024
  • Einreichfrist: Montag, 09. Dezember 2024

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