Go-to-Market Gutschein

Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE)

Ziel der Förderung ist es, die Anzahl der Start-ups mit erfolgreichem Markteintritt in NRW zu erhöhen, die als Treiber innovativer Technologien und Lösungen einen entscheidenden Beitrag zur Bewältigung der digitalen und nachhaltigen Transformation leisten können.

Ein wesentlicher Erfolgsfaktor für den erfolgreichen Markteintritt ist die Qualität des Prototyps, um das innovative Produkt unter realistischen Bedingungen am Markt zu testen und Kundinnen und Kunden sowie Investorinnen und Investoren davon zu überzeugen. Erfahrungsgemäß verfügen junge Gründungsteams aber nicht über alle benötigten Kompetenzen, die es zur Entwicklung eines Prototyps braucht. Daher muss bereits zu einem frühen Stadium der Unternehmensgründung auf externe Kompetenzen, wie z. B. Software-Entwicklung, zurückgegriffen werden.

Der Förderaufruf „Go-to-Market Gutschein“ wird im Rahmen der europäischen Regionalförderung (EFRE/JTF-Programm NRW 2021-2027) vom Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE) umgesetzt.

Einreichungsfrist:Einreichungsfrist ( noch 850 Tage )
Startdatum: 28. Mai 2024 Enddatum: 31. Oktober 2026 Heute 03. Juli 2024

Hinweis

Weitere Informationen zur Fördermaßnahme "Go-to-Market Gutschein" und der Innovationsförderagentur NRW (IN.NRW) finden Sie unter

https://www.in.nrw/go-to-market

Informationen zur Förderung


Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind nicht-börsennotierte Kleinstunternehmen, deren Gründung höchstens drei Jahre zurückliegt. Der Sitz des Unternehmens muss in NRW liegen.

Was wird gefördert?

Förderfähig sind projektbezogene Ausgaben für Fremdleistungen aus den Bereichen

  • Dienstleistungen für die direkte Prototypen-Entwicklung: Softwareerstellung, Hardwareentwicklung, Produktdesign, Interfacedesign (UI/UX) und die Erstellung oder Lizenzierung externer Inhalte sowie
  • Dienstleistungen für die indirekte Prototypen-Entwicklung mit unmittelbarem Projektbezug: Geschäftsmodellentwicklung, Markt-/ Produkt- und Zielgruppenanalysen, Marketing, Vertrieb (z.B. Strategieberatung, Training & Einführung in Tools),
  • Anschaffung von Vorprodukten und Teillösungen für den Prototyp einschließlich Lizenzgebühren sowie
  • Beratungsleistungen durch die/den Coach/in bzw. Mentor/in

Wie wird gefördert?

Pro Vorhaben können während einer Laufzeit von 12 Monaten maximal 50.000 Euro zuwendungsfähige Gesamtausgaben eingeplant werden. Der Fördersatz beträgt 70 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Hieraus ergibt sich eine Zuwendung von maximal 35.000 Euro. Die Bagatellgrenze für eine Zuwendung beträgt 15.000 Euro.

Der Projektträger Jülich in Zahlen im Jahr 2023
1.629
Mitarbeiter/innen
30.770
Laufende Vorhaben
3392,05
Fördervolumen in Mio. Euro
4
Geschäftsstellen

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