Zirkuläre Produktion
Nordrhein-Westfalen verfügt über eine stark mittelständisch geprägte Industrie, die im internationalen Wettbewerb steht und von Innovationen abhängig ist. Besonders in der industriellen Produktion gewinnt die ganzheitliche Kreislaufwirtschaft („Zirkuläre Wertschöpfung“) zunehmend an Bedeutung. Produktdesign und Produktionsprozesse müssen zukünftig so weiterentwickelt werden, dass neue Produkte schadstoffarm, langlebig, reparierbar und am Ende ihrer Gebrauchsphase als Wertstoffe wiedereinsetzbar sind.
Durch den Förderaufruf „Zirkuläre Produktion“, im Folgenden ZiPo.NRW genannt, sollen insbesondere solche Beiträge gefördert werden, welche die Entwicklung von kreislauforientierten Prototypen (z. B. Maschinen, Produkten oder Prozessen) vorantreiben. Diese sollen über die gesamte Wertschöpfungskette der industriellen Produktion innovative, neue und wegbereitende Technologien mit einem erheblichen wirtschaftlichen Potenzial einbringen oder die strategischen Abhängigkeiten der EU verringern. Unterstützt werden können zudem zugehörige Dienstleistungen, die für die Entwicklung dieser Technologien von entscheidender Bedeutung und spezifisch sind.
Der Förderaufruf „Zirkuläre Produktion“ wird im Rahmen der europäischen Regionalförderung (EFRE/JTF-Programm NRW 2021-2027) vom Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE) umgesetzt.
Weitere Informationen und Einreichung
Die nächste Einreichungsrunde der Förderinitiative „Zirkuläre Produktion“ endet am 31. März 2025.
Weitere Informationen zu „ZiPo.NRW“ und der Innovationsförderagentur NRW (IN.NRW) finden Sie unter:
Wer wird gefördert?
Der Aufruf richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU).
Was wird gefördert?
Gefördert werden umsetzungsorientierte Einzelmaßnahmen von KMU mit einer Laufzeit von bis zu 24 Monaten, die entsprechend der STEP-Vorgaben die erforderlichen Bedingungen erfüllen. Insbesondere werden die Anschaffung von Geräten/Apparaten/Anlagen/Sachausgaben (Investitionen) unterstützt sowie dazugehörige Dienstleistungsaufträge an Dritte, die für die Einrichtung von Prototypen von entscheidender Bedeutung und spezifisch sind.
Es können maximal 10% der Gesamtausgaben für eigene Personal- und Gemeinausgaben geltend gemacht werden, sofern die Ein- bzw. Errichtung der Anschaffung nicht in einem Dienstleistungsauftrag erfolgt.
Wie wird gefördert?
Der Zuschuss hängt von der Art und Größe der antragstellenden KMU ab sowie von bereits erhaltenen De-minimis-Beihilfen. Da dieser Förderaufruf insbesondere einen Fokus auf die Kategorie „Experimentelle Entwicklung“ legt, beträgt der Fördersatz:
- für kleine Unternehmen: bis zu 90% (max. 300.000 Euro¹) oder bis zu 45% (max. 1.000.000 Euro)
- mittlere Unternehmen: bis zu 70% (max. 300.000 Euro¹) oder bis zu 35% (max. 1.000.000 Euro)
der zuwendungsfähigen Ausgaben.
¹Hierbei handelt es sich um eine Förderung nach den De-minimis-Regelungen der Europäischen Union: Beachten Sie, dass über die letzten 3 Jahre nicht mehr als 300.000 Euro kumuliert bezuschusst werden können.
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