FF HAW-Kooperation
Das Förderprogramm FF HAW-Kooperation ist Teil des Programms Fokus Forschung HAW (FF HAW) des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen (MKW). Die Förderung zielt auf den längerfristigen Strukturaus- und aufbau von profilbildenden Forschungsschwerpunkten an Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAW). Ziel ist es, interdisziplinäre Kooperationsvorhaben von Professorinnen und/oder Professoren einer HAW zu ermöglichen, die mit ihrem gemeinsamen neuen Forschungsansatz den Grundstein für einen Auf- und Ausbau eines attraktiven und nachhaltigen Forschungsprofils der Hochschule legen.
Mit FF HAW-Kooperation können die beteiligten Professorinnen und Professoren zeitlich befristet von ihrer Lehrverpflichtung entlastet werden und entsprechende Zuschüsse zu den Personalkosten für Wissenschaftliche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen erhalten.
Anträge können bis 01.08.2022 online eingereicht werden und müssen postalisch mit rechtsverbindlicher Unterschrift eingesendet werden. Bitte stellen Sie aus organisatorischen Gründen den Antrag sowohl online als auch durch den postalischen Versand der Unterlagen. Schicken Sie Ihre Unterlagen bitte an diese Adresse:
Projektträger Jülich
Forschung und Gesellschaft NRW
Technologische und regionale Innovationen (TRI)
Forschungszentrum Jülich GmbH
52425 Jülich
Wer wird gefördert?
Staatliche und staatlich refinanzierte Hochschulen für Angewandte Wissenschaften in Nordrhein-Westfalen können eine Förderung beantragen.
Was wird gefördert?
Das Förderprogramm FF HAW-Kooperation zielt auf den längerfristigen Strukturaufbau von profibildenden Forschungsschwerpunkten. Es geht somit um profilbildende Forschungsschwerpunkte, d.h. Alleinstellungsmerkmale der antragsstellenden Hochschule, im Auf- und Ausbau. Mit dem Förderprogramm werden interdisziplinäre Kooperationsvorhaben von mindestens zwei, in der Regel jedoch drei forschungsmotivierten Professorinnen und/ oder Professoren einer HAW gefördert, die mit ihrem gemeinsamen neuen Forschungsansatz den Grundstein für einen Auf- bzw. Ausbau eines attraktiven und nachhaltigen Forschungsprofils der Hochschule legen.
Das Programm ist themenoffen, d.h. die thematische Ausrichtung der Forschungsgruppen, für die eine Förderung beantragt wird, bestimmt und begründet allein die antragstellende HAW. Ziel ist auch die Vorbereitung der HAW auf Bewerbungen für andere Förderinstrumente des Landes Nordrhein-Westfalen, des Bundes, der Europäischen Union sowie weiterer Fördermittelgeber.
Wie wird gefördert?
Das Auswahlverfahren ist zweistufig: Die Begutachtung nach festgelegten Kriterien erfolgt in einem ersten Schritt durch unabhängige Gutachterinnen und Gutachter, die alle Anträge einzeln schriftlich begutachten. Antragstellende, die in die engere Auswahl kommen, erhalten in einem zweiten Schritt Gelegenheit, sich persönlich den Fragen einer Jury zu stellen. Die Jury trifft eine Aussage zur Förderwürdigkeit der Vorhaben und nimmt gleichzeitig deren Priorisierung vor. Die Jurysitzung wird voraussichtlich im Januar 2023 stattfinden.
Das MKW entscheidet auf dieser Grundlage und unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel über die Bewilligung der besten positiv bewerteten Anträge.
Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses, der bis zu 125.000 Euro pro Jahr für maximal 2 Jahre beträgt.
Die jeweilige Hochschule beteiligt sich in Höhe von mindestens 10% der Ausgaben an der Finanzierung. Der Eigenanteil kann im Instrument FF HAW-Kooperation sowohl in finanzieller Form erfolgen als auch als geldwerte Sachleistung („in-Kind-Leistung“) eingebracht werden. Alle geldwerten Sachleistungen müssen belegbar bzw. ermittelbar sein.
Ansprechpartner/-in
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