FF HAW-Geräte
Die Förderinitiative FF HAW-Geräte ist Teil des Programms Fokus Forschung HAW (FF HAW) des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen (MKW). Die Förderung zielt auf den längerfristigen Strukturaus- und aufbau von profilbildenden Forschungsschwerpunkten an Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAW). Ziel ist es, mithilfe modernster Forschungsgeräte neue, profilbildend wirkende Forschungsvorhaben durchzuführen und deren Finanzierung mit der Einwerbung weiterer Drittmittel nachhaltig zu sichern.
Staatliche und staatlich refinanzierte HAW können mit FF HAW-Geräte die Anschaffung von Geräten finanzieren, die nicht zur Grundausstattung gehören und die Professorinnen und Professoren, die seit dem 01.04.2017 neu berufen wurden, benötigen, um ihren Forschungsfragen nachgehen zu können. Neuberufene Professorinnen und Professoren sollen gezielt unterstützt und ihnen so Chancen eröffnet werden, zukünftig Drittmittel auch anderer Mittelgeber wie z.B. Bund und EU einzuwerben und in größeren Forschungsvorhaben erfolgreich forschen sowie publizieren zu können. Die Geräte sollen daher in entsprechende anwendungsorientierte Forschungsvorhaben eingebracht werden.
Anträge können bis 30. Juni 2022 online eingereicht werden und müssen postalisch mit rechtsverbindlicher Unterschrift eingesendet werden. Bitte stellen Sie aus organisatorischen Gründen den Antrag sowohl online als auch durch den postalischen Versand der Unterlagen. Schicken Sie Ihre Unterlagen bitte an diese Adresse:
Projektträger Jülich
Forschung und Gesellschaft NRW
Technologische und regionale Innovationen (TRI)
Forschungszentrum Jülich GmbH
52425 Jülich
Wer wird gefördert?
Staatliche und staatlich refinanzierte Hochschulen für Angewandte Wissenschaften in Nordrhein-Westfalen können eine Förderung beantragen.
Was wird gefördert?
Mit dem Förderprogramm FF HAW-Geräte wird die Anschaffung neuer Forschungsgeräte für seit dem 01.04.2017 neu berufene Professorinnen und Professoren gefördert.
Das Programm ist themenoffen, d. h. die Art der Forschungsgeräte, für die eine Förderung beantragt wird, bestimmt und begründet allein die antragstellende HAW. Geräte, die zur Grundausstattung zählen, werden nicht gefördert; ebenso wenig Geräte, deren Beschaffung von der HAW bereits anderweitig fest zugesagt wurde. Ziel ist auch die Vorbereitung der HAW auf Bewerbungen für andere Förderinstrumente des Landes Nordrhein-Westfalen, des Bundes, der Europäischen Union sowie weiterer Fördermittelgeber.
Wie wird gefördert?
Das Auswahlverfahren ist einstufig. Die Begutachtung der Anträge erfolgt durch unabhängige Gutachterinnen und Gutachter anhand eines vorab festgelegten Kriterienkatalogs. Das MKW entscheidet auf Basis ihrer Förderempfehlung und der verfügbaren Haushaltsmittel, welche der Anträge bewilligt werden können. Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses, der bis zu 67.500 Euro beträgt. Die jeweilige Hochschule beteiligt sich in Höhe von mindestens 10% der Ausgaben an der Finanzierung.
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