KMU-innovativ: Materialforschung (ProMat_KMU)
Innovative Materialien und Werkstoffe nehmen in nahezu allen Bereichen eine Schlüsselposition ein. Sie helfen, neue Funktionalitäten zu erschließen und bestehende technische Lösungen entscheidend zu verbessern. Sie tragen in besonderem Maße zur Sicherung von Wohlstand und Lebensqualität bei. Die Materialforschung ist daher eine wichtige Querschnittstechnologie, die in vielen Branchen des verarbeitenden Gewerbes von zentraler Bedeutung ist. Hier spielen häufig hochspezialisierte und interdisziplinär vernetzte kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit ihrem im internationalen Vergleich hohen Umsatz- und Beschäftigungsanteil eine besondere Rolle.
Mit dieser Fördermaßnahme verfolgt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) das Ziel, das Innovationspotenzial kleiner und mittlerer Unternehmen im Bereich der Spitzenforschung zu stärken sowie die Forschungsförderung auf der Grundlage des Rahmenprogramms „Vom Material zur Innovation“ für KMU attraktiver zu gestalten.
Bitte beachten Sie die Änderungsbekanntmachung im Download-Bereich.
Bekanntmachung
KMU-innovativ: Materialforschung (ProMat_KMU)
Wer wird gefördert?
Gefördert werden sowohl Verbund- als auch Einzelvorhaben unter Federführung eines KMU.
Antragsberechtigt sind:
- KMU im Sinne der Definition der Europäischen Kommission (mit Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland). Es kommt die KMU-Definition gemäß Empfehlung 2003/361/EG der EU-Kommission vom 6. Mai 2003 zur Anwendung. KMU können sich zur Klärung ihres Status bei der Förderberatung „Forschung und Innovation“ des Bundes persönlich beraten lassen.
- Mittelständische Unternehmen mit Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland, wenn sie einschließlich verbundener oder Partnerunternehmen (Auslegung gemäß Empfehlung 2003/361/EG der EU-Kommission vom 6. Mai 2003 Anhang I Artikel 3) zum Zeitpunkt der Antragstellung eine Größe von 1.000 Mitarbeitern und einen Jahresumsatz von 100 Millionen Euro nicht überschreiten.
Im Rahmen von Verbundprojekten sind auch Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen antragsberechtigt.
Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, kann neben ihrer institutionellen Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt werden.
Allianzen mit Großunternehmen, die als assoziierte Partner die spätere marktwirtschaftliche Umsetzung der FuE-Ergebnisse unterstützen, sind ausdrücklich erwünscht. Dies geschieht in der Regel ohne Förderung des Großunternehmens.
Was wird gefördert?
Gegenstand der Förderung sind risikoreiche und vorwettbewerbliche industriegeführte Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben. Die FuE-Vorhaben sollen materialwissenschaftliche Fragestellungen mit hohem Anwendungspotenzial bearbeiten, die die Positionierung der beteiligten KMU am Markt unterstützen. Die Vorhaben müssen auf die Anwendung in einem der im Rahmenprogramm „Vom Material zur Innovation“ genannten Themenfelder ausgerichtet sein. Folgende Themenfelder werden durch den Projektträger Jülich (PtJ) betreut:
- Materialien für die Energietechnik
- Nachhaltiger Umgang mit Rohstoffen und Materialien
- Materialien für Mobilität und Transport
Der technologische Fokus der Projekte muss dabei grundsätzlich im Bereich der Materialentwicklung liegen. Da Fertigungsprozesse und -techniken im Rahmen der Materialentwicklung eine zunehmend wichtige Rolle spielen, können diese Aspekte ergänzend, d. h. in Verbindung mit einem Materialentwicklungsthema, berücksichtigt werden. Dies beinhaltet auch Arbeiten hinsichtlich Simulation und Modellierung sowie Mess- und Prüftechnik.
Wie wird gefördert?
Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden. Bemessungsgrundlage für Zuwendungen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel – je nach Anwendungsnähe des Vorhabens – bis zu 50 Prozent anteilsfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung – grundsätzlich mindestens 50 Prozent der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten – vorausgesetzt.
Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 Prozent gefördert werden können. Bei Forschungsvorhaben an Hochschulen wird zusätzlich zu den zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent gewährt.
Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss die AGVO berücksichtigen. Die AGVO lässt für KMU differenzierte Aufschläge zu, die gegebenenfalls zu einer höheren Förderquote für KMU nach EU-Definition führen können.
Nur bei Verbundprojekten:
Bei Verbundprojekten muss der Nutzen des Vorhabens in erster Linie dem bzw. den beteiligten KMU zugutekommen. Zudem müssen die Zuwendungen an die beteiligten Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mehr als 60 Prozent der Gesamtzuwendungen betragen (inklusive sämtlicher Aufschläge und Projektpauschalen).
Die Projektskizzen können jederzeit eingereicht werden. Bewertungsstichtage sind jeweils der 15. April und der 15. Oktober eines Jahres.
Ansprechpartner/-in
PtJ ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001 : 2015 und ISO 27001 auf Basis IT-Grundschutz