FORBATT - Ausbau der nationalen Forschungsinfrastruktur im Bereich der Batteriematerialien und -technologien
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert den „Ausbau der nationalen Forschungsinfrastruktur im Bereich der Batteriematerialien und -technologien (ForBatt)“. Auf Grundlage des Rahmenprogramms „Vom Material zur Innovation“ werden strategische Investitionen in Forschungsgeräte und Forschungsanlagen inklusive Messtechnik für elektrochemische Energiespeicher gefördert.
Ziel der Förderrichtlinie ist die Forschungsinfrastruktur an den Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen so auszustatten und zu modernisieren, dass aktuelle Herausforderungen im Bereich der Batterieforschung bewältigt werden können. Neben der technischen Ausstattung sollen auch die Kompetenzen der Forschenden zur Verwendung der Anlagen und Geräte erweitert werden. Bereits existierende Forschungs- und Innovationspotenziale werden weiter profiliert und für einen Transfer in die industrielle Anwendung gestärkt.
Bekanntmachung
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Hochschulen (Universitäten/Fachhochschulen) und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Einrichtungen, die wirtschaftlich tätig sind, sind nicht antragsberechtigt. Übt ein und dieselbe Einrichtung sowohl wirtschaftliche als auch nichtwirtschaftliche Tätigkeiten aus, ist sie antragsberechtigt, wenn die nichtwirtschaftlichen und die wirtschaftlichen Tätigkeiten und ihre Kosten, Finanzierung und Erlöse klar voneinander getrennt werden können, sodass keine Gefahr der Quersubventionierung der wirtschaftlichen Tätigkeit besteht.
Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, können neben ihrer institutionellen Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt bekommen.
Was wird gefördert?
Das BMBF bietet mit dieser Richtlinie den Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen die Möglichkeit, mit Hilfe strategischer Investitionsprojekte zur Bereitstellung, Modernisierung und Anwendung von Forschungsgeräten und Forschungsanlagen inkl. Messtechnik, die eigene strategische Position zu stärken bzw. auszubauen und ihren Beitrag zum Transfer von innovativen Forschungsergebnissen in Wirtschaft und Gesellschaft zu erhöhen bzw. zu verstetigen. Die Investitionen können aus mehreren Teilkomponenten bestehen, die allerdings im Sinne eines ganzheitlichen Anlagenkonzepts in einem sachlogischen Zusammenhang stehen müssen. Die Förderung soll konkret dazu dienen,
- durch Bereitstellung bzw. Einsatz dieser Forschungsgeräte und Forschungsanlagen inkl. Messtechnik das eigene Forschungsprofil zu erweitern und damit die Attraktivität für Kooperationen zu erhöhen,
- den Transfer von Forschungsergebnissen in die Wirtschaft, insbesondere zu KMU, zu erleichtern und
- die Aus- und Weiterbildung von wissenschaftlichen Nachwuchskräften zu unterstützen.
Mit der Stärkung der Forschungsbasis soll ein entscheidender Mehrwert und Qualitätsschub für den Wissens-, Technologie- und Innovationstransfer generiert werden. Baumaßnahmen oder aus Mitteln der Grundfinanzierung zu bestreitende Investitionen sind nicht Gegenstand dieser Förderung.
Wie wird gefördert?
Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Die Förderung wird je nach projektspezifischem Bedarf in der Regel für einen Zeitraum von bis zu zwei Jahren gewährt.
Kontakt
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